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Karnivoren und Rechtsfragen


Gast Michael

Empfohlene Beiträge

Entschuldigt, falls die von mir benötigten Informationen hier schon gegeben sind, allerdings blicke ich da momentan nicht ganz durch.

Ich würde mir gerne aus einer thailändischen Zucht eine Nepenthes ampullaria x rafflesiana bestellen, welche mit Cites geliefert wird(lt. Verkäufer). Könnte ich mir die einfach bestellen oder muss ich vorher irgendwas melden?

Mit besten Grüßen

Niclas

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Hallo,

neben der CITES des Händlers (der kümmert sich um die Ausfuhrgenehmigung) brauchst du noch eine Importgenehmigung für Deutschland (quasi eine Importcites). Die kostet noch mal Geld.

Importe aus nicht-EU Ländern lohnen sich finanziell idR nur, wenn man viele Pflanzen bestellt. Praktischerweise haben wir in Deutschland ja einige Gärtnereien (C.Klein und Th. Carow), die solche Dinge erledigen und dann die bereits etablierten Pflanzen verkaufen.

Hi Thomas, ich habe deinen Rat mal entfernt, da wir ja im Forum nicht zu "illegalem" Handeln Ratschläge geben können. LG Marcus

Gruß

Thomas.

Entschuldigt, falls die von mir benötigten Informationen hier schon gegeben sind, allerdings blicke ich da momentan nicht ganz durch.

Ich würde mir gerne aus einer thailändischen Zucht eine Nepenthes ampullaria x rafflesiana bestellen, welche mit Cites geliefert wird(lt. Verkäufer). Könnte ich mir die einfach bestellen oder muss ich vorher irgendwas melden?

Mit besten Grüßen

Niclas

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Hallo Niclas,

die von dir gewünschte Nepenthes heißt auch N. x hookeriana und wird in Deutschland für relativ kleines Geld von mehreren Anbietern verkauft. Den Importkram kannst du dir sparen.

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  • 9 Jahre später...

Vielen lieben Dank für die tolle Arbeit, sehr gut zu wissen!

 

Grüße Chris

 

EDIT: ... Oh , verdammt alt ...

Bearbeitet von Toaster
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  • 3 Jahre später...
Am 24.4.2001 um 16:41 schrieb Gast Michael:

HI Leute,

nachdem ich gestern Besuch von Vertretern der Unteren Landschaftsschutzbehörde hatte, dachte ich mir, das euch eine kleine Bilanz der Ergebnisse Interessieren würden.

1. Freisetzung von einheimischen geschützten Arten

Sofern es sich um regional vorkommende Arten handelt, grundsätzlich erlaubt; eine besondere Genehmigung seitens des Grundstückeingetümers oder der Behörden wird nicht benötigt, aber Empfohlen.

Ausnamen bei Privaten besitz, hier sit eine Genehmigung des Eigentümers zwingend erforderlich; ebenfalls Ausnahme bei beabsichtigter Freisetzung

Gebietsfremder einheimischer Arten oder nichteinheimischer Arten (Sarracenien!). Bei letzterem wird eine Solche Ansiedlungsgenehmigung in der Regel nicht erteilt. Bei beabsichtigter Wiederansiedlung von Gebietsheimischen geschützten Arten wäre eine Anfrage an Herrn Dr. KLaus Kaplan,

zuständig für Wiederansiedlung einheimischer Arten bei der Naturschutzschule Metelen hilfreich; promovierte über Drosera.

[...]

 

Hi,

"gebietsfremde einheimische Arten" könnte potentiell missverständlich sein, bzw die Rechtslage hat sich 2020 verändert:

Unabhängig davon ob die Arten geschützt sind oder nicht, dürfen keine gebietsfremden Pflanzen "im Außenbereich", also außerhalb von Siedlungen im Sinne des Gesetzes, ausgebracht werden. Damit ist nicht nur gemeint ob die Art regional vorkommt oder nicht, sondern auch ob das ausgebrachte Pflanzmaterial aus der Region stammt! Damit soll die genetische Vielfalt und Historie erhalten werden, Arten passen sich ja durch Mikroevolution an ihre Umgebung an. Für notwendige Ansaaten z.B. nachdem Oberboden abgetragen wurde wird daher mittlerweile regionales Saatgut erzeugt, entweder durch Anbau oder durch das ausdreschen von Heu aus der Region. Früher verwendete "Wildpflanzen" Saatmischungen enthielten oft Arten, die in Deutschland gar nicht vorkommen, Thymiane aus dem Mittelmeerraum zum Beispiel.

Mehr Infos:

https://www.bfn.de/gebietseigene-herkuenfte

 

Ich finde man sollte auf eigene Faust generell keine Arten in der Natur ausbringen.

 

Liebe Grüße,

Jakob

 

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