Christoph D. Posted May 24, 2009 Share Posted May 24, 2009 Hallo, ich fliege am Samstag nach Tunesien (nord Afrika) und würde gerne einige Pflanzen von da unten mit nach Deutschland nehmen darf ich das? bzw was darf ich mitnehmen und was nicht? Ich fliege von Zürich aus also müssten die auch noch über die Schweiz kommen^^ Im Internet findet man leider keine konkreten Angaben! Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß Disi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andy Böhnke Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 Hallo, im Beitrag Schweizer Karnivoren Treffen 2008steht einwenig über die Schweizer Regelungen. Evtl. findest Du etwas auf der Seite des Zolls. Aber warum willst Du Pflanzen aus Tunesien mitbringen? Willst Du etwa Pflanzen aus der Natur mitbringen? So etwas ist doch heutzutage zum Glück nicht mehr notwendig. Es gibt soviele Arten legal aus Menschenzucht zu kaufen, so dass Du dich gar nicht dem Risiko aussetzen musst und für die NAtur ist es auch besser. Schöne Grüße Andy Link to comment Share on other sites More sharing options...
jusch Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 ich fliege am Samstag nach Tunesien (nord Afrika)und würde gerne einige Pflanzen von da unten mit nach Deutschland nehmen darf ich das? Nein. Das Mitführen von Pflanzen zum Anpflanzen ist im Passagier-Reiseverkehr mit Drittländern generell nicht erlaubt. Das ist verboten, es droht Beschlagnahme durch den Zoll. Pflanzen dürfen teilweise nur dann ausnahmsweise ohne große Formalitäten eingeführt werden, wenn sie nicht zum Anpflanzen, sondern zum Verzehr bestimmt sind. Ich kenne die genauen Regeln nicht, aber ein paar Bananen aus Tunesien wären ggf. erlaubt mitzunehmen, eine Bananenpflanze dagegen nicht. Pflanzen können legal nur im Frachtverkehr (z.B. in Paketen) in die EU importiert werden, und das auch nur, "wenn die Papiere stimmen". Bei Einfuhr in die EU müssen zum Beispiel generell Pflanzengesundheitszeugnisse ("Phytosanitary Certificate") des exportierenden Landes vorliegen und es sind ggf. weitere Bestimmungen zu beachten. bzw was darf ich mitnehmen und was nicht? Wenn Du aus Afrika direkt in die EU einreisen würdest, dürftest Du die meisten Pflanzensamen aus aller Welt ohne große Formalitäten als Flugpassagier mitführen und importieren. Wie bezüglich des Imports von Samen in der Schweiz aussieht, kann ich Dir allerdings nicht beantworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christoph D. Posted May 25, 2009 Author Share Posted May 25, 2009 @ Andy Hallo,im Beitrag Schweizer Karnivoren Treffen 2008steht einwenig über die Schweizer Regelungen. Evtl. findest Du etwas auf der Seite des Zolls. Aber warum willst Du Pflanzen aus Tunesien mitbringen? Willst Du etwa Pflanzen aus der Natur mitbringen? Du kannst beruhigt sein soetwas würde ich nie machen!!! Ich habe bekannte die meinten dass da wo ich hinreise ein großer Pflanzenmarkt sei und da gäbe es Pflanzen die es hier in Deutschland nicht zum kaufen gäbe ebenso Orchideen und Kaniforen für wenig Geld! Da hätte ich gerne die ein oder andere Pflanze mitbenommen! Mit dem Samen muss ich mich mal erkundigen vielleicht könnte ich wenigstens etwas Samen mitnehmen! Mit Packet könnt ich sie also nach Deutschland schicken? Dann müsste ich mich diesbezüglich mal erkundigen! Vielen Dank Gruß Disi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andy Böhnke Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 Dann frage lieber hier nach. Es wäre sehr ärgerlich, wenn die Pflanzen plötzlich vierstellige Beträge kosten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jusch Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 (edited) Mit Packet könnt ich sie also nach Deutschland schicken? Im Prinzip ja. Dort, wo Frachtsendungen abgefertigt werden, ist auch Personal zur Pflanzengesundheitskontrolle von Pflanzenimporten ansässig. Allerdings benötigen importierte Pflanzen Begleitpapiere. An erster Stelle wäre da ein "Pflanzengesundheitszeugnis" ("Phytosanitary Certificate") zu nennen, das im Ursprungsland gültig ausgestellt sein muß. Sowas gibt es beim fliegenden Händler auf einem lokalen Pflanzenmarkt in Tunesien ganz sicher nicht. Zusätzlich können weitere Papiere notwendig sein, z.B. CITES-Dokumente für Arten, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Außerdem sollte sich der Empfänger der Pflanzen im Zielland bei den zuständigen Behörden vor dem ersten Pflanzenimport einmalig als Importeur von Pflanzen registrieren lassen. Das Registrieren als Importeur kostet in Deutschland ca. 30 Euro. Wenn Du nicht als Importeur registriert bist, erhältst Du im Fall, daß an Dich adressierte Pflanzen wegen fehlender/falscher Papiere oder anderer Beanstandungen bei der Pflanzenkontrolle amtlich beschlagnahmt und vernichtet werden, nichtmal eine Information, wieso weshalb warum, sondern die Pflanzen sind einfach ohne Begründung weg und beim Spediteur der Sendung (z.B. Post) kann man Dir zu dem Verlust allenfalls mitteilen "amtlich beschlagnahmt" und mehr nicht. Dann müsste ich mich diesbezüglich mal erkundigen! Kann jedenfalls nicht schaden. ;-) Wenn alles seinen Weg geht, dann läuft es so ab, daß Deine Pflanzen bei der Einfuhrkontrolle durch zwei Kontrollen gehen. Für Luftpostpakete aus Drittländern außerhalb der EU ist das üblicherweise der Flughafen Frankfurt/Main. Als erstes prüft der Zoll, ob Du etwas verbotenes importieren möchtest. Dort werden dann erstmal alle illegalen Sachen aus dem Verkehr gezogen: - verbotene Pflanzen, die generell als Unkräuter nicht eingeführt werden dürfen - Pflanzen, die unter den Artenschutz fallen ohne CITES-Dokumente - Landwirtschaftliche Nutzpflanzen ohne zusätzliche Genehmigungen - Pflanzen ohne Genehmigung, die aber eine Genehmigung erfordern, z.B. nach Betäubungsmittelgesetz (Schlafmohn oder Marihuana) Außerdem beschlagnahmt der Zoll natürlich sämtliche Pflanzen, die illegal in Substrat eingetopft sind: Jegliche Einfuhr Pflanzen eingetopft in Topferde aus Drittländern ist absolut verboten! Üblicherweise müssen Pflanzen aus Drittländern mit gut abgespülten Wurzeln verschickt werden, die dann nur in feuchtes Sphagnum, feuchten Zellstoff oder ein anderes feuchtigkeitsspendendes Material eingewickelt sein dürfen! Wenn die Pflanzen die Importkontrolle beim Zoll unbeschadet überstanden haben, landen sie beim Pflanzengesundheitsdienst. Dort wird überprüft, ob das eingereichte Pflanzengesundheitszeugnis zu den mitreisenden Pflanzen paßt und ob die darin bestätigte Pflanzengesundheit (also daß die Pflanzen frei von Schädlingen und Krankheiten sind) den Tatsachen entspricht. Wenn alles OK ist, bekommt der Empfänger die Pflanzen. Und andernfalls werden die Pflanzen beschlagnahmt und vernichtet. Je nachdem was beanstandet wird, entweder vom Zoll oder vom Pflanzengesundheitsdienst. Wenn Du Dich mit den Formalitäten nicht auskennst, Du im Ursprungsland keine gültigen "Phytosanitary Certificates" für die Pflanzen besorgen kannst oder Du unter Deiner Heimatadresse in Deutschland nicht als Importeur von Pflanzen registriert bist, würde ich mir an Deiner Stelle den Eigenimport von Pflanzen erstmal ersparen und die Dich interessierenden Pflanzen entweder von heimischen Händlern kaufen - oder alternativ aus dem Ausland Pflanzensamen mitbringen und die Pflanzen hier aus Samen selberzüchten. Dann frage lieber hier nach. Es wäre sehr ärgerlich, wenn die Pflanzen plötzlich vierstellige Beträge kosten. Strafen fallen nur an, wenn man versucht, artengeschützte Pflanzen ohne CITES-Papiere einzuführen oder gegen andere Gesetze (z.B. Betäubungsmittelgesetz) verstößt. Bei allen normalen Arten werden die Pflanzen nur beschlagnahmt und es fällt allenfalls eine kleine amtliche "Entsorgungsgebühr" (berechnet nach Gewicht) an. Edited May 25, 2009 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christoph D. Posted May 25, 2009 Author Share Posted May 25, 2009 okey vielen Dank Jusch und Andy ihr habt mir wirklich sehr geholfen! In dem Fall werde ich nur Samen mitbringen und die restlichen Pflanzen (schweren Herzens) in Tunesien lassen! Nochmals vielen Dank! Gruß Disi Link to comment Share on other sites More sharing options...
jusch Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 okey vielen Dank Jusch und Andy ihr habt mir wirklich sehr geholfen! Kommando zurück und alles nochmal auf Null! Das oben geschriebene über die Notwendigkeit von Pflanzengesundheitszeugnissen und daher keine Mitnahme im Personenreiseverkehr ist offenbar nur der Regelfall für Einfuhren aus einem Drittland, wenn es keine speziellen Ausnahmen gibt. ABER: Gerade für TUNESIEN und andere Mittelmeerländer gibt es offenbar spezielle AUSNAHMEN, daß PFLANZEN ZUM PRIVATEN GEBRAUCH unter Umständen problemlos und OHNE PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNIS eingeführt werden dürfen. Bis zu einem Gesamtgewicht von 10 kg bzw. in geringer Stückzahl. Nachzulesen: http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/186875 Du mußt also nur darauf achten, daß für die Pflanzen weder Einfuhrverbote bestehen noch daß sie unter das Artenschutzabkommen CITES fallen, und kannst von Deinem tunesischen Pflanzenmarkt tatsächlich bis zu 10 kg Pflanzen völlig problemlos und verwaltungspapierfrei als Reisemitbringsel einpacken und in die EU mitbringen. Hätte ich nicht gedacht, ist aber so: Pflanzenbeschauverordnung §10 § 10 Einfuhrerleichterungen Die §§ 5 bis 8 gelten nicht für die Einfuhr von Umzugsgut sowie einzelnen Pflanzen, Schnittblumen oder Pflanzenerzeugnissen bis zehn Kilogramm mit Ursprung in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum, soweit 1. nicht ausdrücklich Einfuhrverbote der §§ 2 bis 4 entgegenstehen und 2. die Befallsgegenstände nicht zu erwerbsmäßigen, züchterischen oder wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind; für Saatgut bleibt § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang V Teil B Kapitel I Nr. 1 und Kapitel II Nr. 5 und 6 der Richtlinie 2000/29/EG unberührt. Da muß man ganz schön querlesen, um das herauszubekommen. Also ist es doch legal, Pflanzen im Personenreiseverkehr aus Tunesien mitzuführen und in die EU zu bringen. Du mußt die Pflanzen allerdings bei Dir behalten, sie pflegen und dann eingehen lassen. Die Verwendung der mit diesen Einfuhrerleichterungen importierten Pflanzen zu züchterischen Zwecken ist im Gesetz nämlich ausdrücklich ausgenommen. Also nicht, daß Du auf die Idee kommst, diese mitgebrachten Pflanzen zu vermehren und die Nachzuchten zu verkaufen. :-P Allerdings: Wenn Dein Zielflughafen beim Rückflug nicht in der EU liegt, sondern in der Schweiz, könnten nun aber noch schweizerische Bestimmungen existieren, die es Dir doch verbieten. Ich weiß es nicht. Mit Zielflughafen in der EU wären 10 kg Pflanzen aus Tunesien frei. Vielleicht diesbezüglich mal beim schweizer Zoll nachfragen, ob der Transit dieser Pflanzen nach Deutschland ohne weitere Papiere problemlos ist oder nicht. Wenn, dann sind es also die Schweizer, die Dir die Pflanzenmitnahme aus Tunesien verbieten, und nicht generell die EU. Stichwort "Einfuhrerleichterungen aus Ländern des angrenzenden Mittelmeerraums". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christoph D. Posted May 25, 2009 Author Share Posted May 25, 2009 Super Danke Jusch für deine Mühe! Ich werd bevor ich am Flughafen bin am Zoll nachfragen oder am Flughafen direkt da müsste ja auch irgendwo ein Zoll sein! (Flieg erst zum 3 mal in meinem Leben;)) Nochmals vielen Dank! Gruß Disi Link to comment Share on other sites More sharing options...
KeyD Posted May 25, 2009 Share Posted May 25, 2009 du könntest evtl auch einfach beim nächsten zollamt erkundigung einholen, die müssten da ja eigentlich bescheid wissen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jusch Posted May 26, 2009 Share Posted May 26, 2009 Ich werd bevor ich am Flughafen bin am Zoll nachfragen oder am Flughafen direkt da müsste ja auch irgendwo ein Zoll sein! Ja, vermutlich im Ankunftsbereich des Flughafens "Ankünfte, international". Es würde mich aber nicht wundern, wenn es tatsächlich so ist, daß nur in der EU die Sonderregelung mit Einfuhrerleichterungen (kein Pflanzengesundheitszeugnis gefordert bis 10 Kilo Pflanzen für privaten Gebrauch) aus den Mittelmeeranrainerstaaten existiert. Mit der merkwürdigen rechtlichen Folge: Fliegst Du von Tunesien nach München, kannst Du Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis in die EU mitbringen, und danach kannst Du sie in die Schweiz bringen, weil die Schweiz bei Einfuhr aus EU-Ländern ebenfalls kein Pflanzengesundheitszeugnis fordert. Fliegst Du aber von Tunesien nach Bern und bringst die Pflanzen direkt in die Schweiz, wäre doch ein Pflanzengesundheitszeugnis notwendig. Auf den Webseiten des schweizerischen Zolls kann ich Ausnahmen nur für Pflanzen aus den EFTA-Staaten erkennen, aber keine Ausnahmen für Importe aus Nicht-EU Mittelmeeranrainerstaaten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christoph D. Posted May 26, 2009 Author Share Posted May 26, 2009 also ich werd mich aufjedenfall am Zoll noch schlau machen! @ Wolfgang Liere Ich hab mich auch gewundert aber anscheinend soll das ein Paradies für mich sein ;-) Ich weiß da noch nicht viel über den Markt nur dass es da Pflanzen in hülle und Fülle gibt und eben auch Kanivoren! Der Markt ist in der Nähe von Djerba über die Reiseleitung kann man mit nem Bus hinfahren. Gruß Disi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christoph D. Posted May 26, 2009 Author Share Posted May 26, 2009 Klar werd ich machen! Dankeschön ich hof des werd ich haben;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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