Guest schmidi Posted July 24, 2010 Share Posted July 24, 2010 Hallo Leute, ich hab mich durch so viele Gesetzestexte und Anlagen und Listen gequält, dass mir der Kopf raucht. Ich checks nimmer. Kann mir jemand folgende zwei Fragen beantworten: 1.) Darf ich Samen von Drosera anglica oder Dionaea muscipula, die ich von meinem Moorbeet auf meiner Terrasse selbst geerntet hab, verkaufen? 2.) Muss ich jemandem melden, welche Pflanzen ich besitze, bzw. nachweisen können, dass ich die nicht aus der Natur entnommen hab? Sorry, wenn das vielleicht schon irgendwo beantwortet sein sollte. Ich hab auch den Recht-Thread schon gelesen, aber wie gesagt, ich kapiers einfach nicht mehr was für wen unter welcher Bedingung gilt. Gruß und Danke im Vorraus! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Feldenberg Posted July 24, 2010 Share Posted July 24, 2010 Lieber Schmidi, ich hab zwar keine Ahnung, worin Dein Problem genau besteht (Willst Du ein Gewerbe aufmachen? Möchtest Du Dionaea-Samen aus Wildsammlungen in USA importieren? Hast du argwöhnische Nachbarn?) - jedenfalls glaub ich sind die von Dir zitierten Rechtsfragen allenfalls Scheinprobleme. Der strikte Rechtsschutz gilt eindeutig für die Wildbestände der Arten. Im Privatbereich kann davon ausgegegangen werden, daß vorhandene Pflanzen aus gärtnerischer Kultur stammen. Einen Nachweis über die Herkunft der Pflanzen erübrigt sich daher in sofern, als Du nicht etwa bei deren Sammeln/Ausgraben im Naturschutzgebiet erwischt wurdest ;-) Es wäre ja skurril, wenn jeder der auf Ebay irgendwas versteigert z.B. erst nachweisen müsste, daß es wirklich und wahrhaftig sein Privateigentum ist (und nicht etwa Hehlerware oder so). Also da gilt schon eine gewisse pragmatische Unschuldsvermutung. Also Du kannst doch verkaufen was Du willst - sofern Dir ein anderer nicht nachweisen kann, daß die Ware "illegal" ist... Was befürchtest Du denn konkret? Viele Grüsse Feldi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest schmidi Posted July 24, 2010 Share Posted July 24, 2010 Oh, Danke für die schnelle Antwort. Nun, ich möchte einfach nur auf Ebay, Samen von Drosera anglica verkaufen (von Pflanzen, die ich natürlich NICHT der Natur entnommen hab). Ich habe auch zwei Landschildkröten und bei denen muss ich per Cites-Bescheinigung nachweisen, dass sie aus Deutscher Nachzucht stammen und ich muss sie bei der Naturschtzbehörde anmelden, muss jährlich Fotos von ihnen machen und den Akten hinzufügen, usw. usw. und jetzt wollte ich wissen, ob das bei den Fleischis auch so ist, weil sie ja auch besonders geschützt sind. Und jetzt frag ich mich halt, ob ich die ganzen exotischen und geschützten Fleischis, die ich hab, eigentlich auch melden müsste. Nicht dass eines Tages ein Anruf vom Landratsamt kommt: "Wir haben auf Ebay gelesen, dass sie folgende Pflanzen zum Verkauf anbieten, und würden mal gerne ihre Genehmigung sehen!" Gruß zu später Stunde Link to comment Share on other sites More sharing options...
Marcel Posted July 26, 2010 Share Posted July 26, 2010 Hallo schmidi, wenn es nur Pflanzen sind, die du in jedem Gartencenter (wie Dionaea) bzw. in einer Spezialgärtnerei bekommst und es keine seltenen Nepenthes oder Drosera sind, solltest du keine Probleme bekommen. Außerdem sind längst nicht alle Arten geschützt, viele darfst du frei handeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jusch Posted July 26, 2010 Share Posted July 26, 2010 Und jetzt frag ich mich halt, ob ich die ganzen exotischen und geschützten Fleischis, die ich hab, eigentlich auch melden müsste. Nicht dass eines Tages ein Anruf vom Landratsamt kommt: "Wir haben auf Ebay gelesen, dass sie folgende Pflanzen zum Verkauf anbieten, und würden mal gerne ihre Genehmigung sehen!" Nein, bei Pflanzen läuft es anders als bei Wirbeltieren. Bei Wirbeltieren gilt die schriftliche Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden gemäß Bundesartenschutzverordnung. Bei geschützen Pflanzen gilt, daß zwar erstmal nichts angemeldet werden muß, aber die zuständigen Behörden von den Vefügungsberechtgten einen Nachweis über die Legalität der Pflanzen verlangen können. Solche Nachweise werden aber nur im Ausnahmefall verlangt, die Beamten bei den Naturschutzbehörden sind ja nicht blöde und kennen das Angebot bei OBI und was für Pflanzen massenhaft vermehrt und gehandelt werden (gerade heute erst beim "Netto" wieder ein Angebot fleischfressender Pflanzen in der Gemüseabteilung neben den Radieschen). Wenn sich also die zuständige Untere Naturschutzbehörde bei Dir meldet, dann wahrscheinlich nicht mit einem Anruf, sondern schriftlich. Und dann wollen sie nicht Deine Genehmigung sehen sondern dann heißt es: "Legen Sie uns Nachweise über die Legalität Ihres Zuchtstocks vor, z.B. CITES-Importgenehmigungen, phytosanitäre Bescheinigungen vom Import, Kaufrechnungen, etc. Oder im Zweifelsfall eigene Aufzeichnungen und Rechnungen, wann Du wo und von wem welche Pflanzen aus Deinem Zuchtstock erworben hast. Wie gesagt "kann" die Behörde solche Legalitätsnachweise von Haltern geschützter Pflanzenarten verlangen, ich wüßte aber von niemandem, der fleischfressende Pflanzen hält und von dem das schon mal verlangt worden wäre. Möglicherweise gibt es interne Verwaltungsvorschriften, daß die Behörden solche Nachweise nur bei einem Anfangsverdacht auf kriminelle Aktivitäten verlangen. Wenn die Behörden bei jeder Lieferung "Alpenveilchen" (geschützte Art) bei Blumenhändlern und Supermärkten auf der Matte stehen würden, um Legalitätsnachweise einzufordern, hätten die wahrscheinlich viel auch sehr viel zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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