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EU-Versand von Dionaea + Cephalotus?


Tobias Kulig

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Hallo,

ich verschicke auch hin und wieder Pflanzen in Länder der EU. Nur bei Dionaea- u. Cephalotus-Pflanzen bin ich mir nicht so sicher, ob das erlaubt ist.

Ich weiß, daß beides CITES-Pflanzen sind. Nur, gilt das für "Übersee" oder generell in jedes Land, auch innerhalb der EU?

Vielen Dank und beste Grüße

Tobias

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Bastian Fröschke

Also,

ich hab ne Dionaea nachb der schweiz verschickt und es super geklappt man muss nur angeben was im paket ist für den zoll!!!

MFG Basti

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Hallo Bastian,

Du hattest einfach Glück! Die Schweiz gehört nicht zur EU und ist ein Thema für sich, wenn es um CITES-Pflanzen geht. Da kannst Du ganz böse angehen!! In die Schweiz verschicke ich nur Arten, die definitiv nicht in der CITES-Liste stehen, und sogar da bin ich heikel...

Trotzdem Danke für Deine Antwort...

Beste Grüße

Tobias

Bearbeitet von Tobias Kulig
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Hallo Tobias

Soweit ich weiss ist es erlaubt Dionaea innerhalb der Eu hin und her zu schicken. Kritisch(bzw verboten) wird es nur für Übersee und Ein-bzw Ausfuhr USA.

Es ist auch elaubt kleinere Mengen Dionaea Samen weltweit zu verschicken ohne Papiere.

Das ist mein Kenntnisstand.

Bei Cephis weiss ich das allerdings nicht.

Gruß Thomas

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Hallo,

ich verschicke auch hin und wieder Pflanzen in Länder der EU. Nur bei Dionaea- u. Cephalotus-Pflanzen bin ich mir nicht so sicher, ob das erlaubt ist.

Ich weiß, daß beides CITES-Pflanzen sind.

Cehphalotus ist schon vor mehr als 10 Jahren wieder aus den CITES-Listen gestrichen worden, fällt also schon lange nicht mehr unter die CITES-Regelungen.

Artenschutz und CITES-Datenbanken zum Online Selbstabfragen von Artennamen findest Du unter:

http://www.cites.org/eng/resources/species.html

http://wisia.de/wisia/index.html

Nur, gilt das für "Übersee" oder generell in jedes Land, auch innerhalb der EU?

Innerhalb der EU gilt für den Warenverkehr der "gemeinsame Binnenmarkt", d.h. für den Warenverkehr innerhalb der EU gilt im Prinzip genau dasselbe wie für den Warenverkehr innerhalb Deutschlands.

In Bezug auf Zollabfertigung und die Pflicht zu CITES und phytosanitären Bescheinigungen heißt das: Es sind keine CITES- oder phytosanitären Papiere beim Handel innerhalb der EU notwendig, genausowenig wie Zolldeklarationen auf der Sendung und Zollinhaltserklärungen.

Nur was die Grenzen des EU-Binnenmarktes verläßt, braucht Zolldeklaration, Zollinhaltserklärung, bei lebenden Pflanzen das amtliche Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) und bei CITES-Arten zusätzliche CITES-Papiere (was je nach Art und Fall entweder eine einfache CITES-Bescheinigung über die künstliche Vermehrung sein kann, bis hin zu CITES-Importerlaubnis des Empfängers, CITES-Exporterlaubnis des Absenders und weiteren CITES-Dokumenten die zu handelnden Pflanzen betreffend). Das Zoll- und CITES-Brimborium fängt übrigens nicht erst in Übersee an, sondern bereits in der Schweiz, die ja bekanntlich die EU-Mitgliedschaft abgelehnt hat.

Ob es dann "erlaubt" ist, die Pflanzen so zu versenden, wie Du es möchtest, steht aber noch auf einem anderen Blatt, denn neben den in der EU geltenden Gesetzen bezüglich Binnenmarkt (kein Zoll, keine Pflanzenbeschau und kein CITES) gibt es ja auch noch die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der am Versand beteiligten Unternehmen. So ist mir beispielsweise bekannt, dass mehrere Postunternehmen in EU-Staaten in ihren Beförderungsbedingungen festgeschrieben haben, daß "keine lebenden Pflanzen und Tiere" versendet werden dürfen. Verbot per AGB. Bei der Deutschen Post lauten die entsprechenden AGB dagegen nur:

Verbotsgüter sind:

...

3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;

ausgenommen sind wirbellose Tiere wie Bienen­Königinnen und Futterinsekten,

sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tierge­

rechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen

Also bei der Deutschen Post ist der Versand lebender Pflanzen kein Problem, bei anderen Postgesellschaften in diversen EU-Ländern ist der Versand von Pflanzen und Tieren verboten. Erkannte Verbotssendungen werden von den Postunternehmen dann auch gerne mal ersatzlos beschlagnahmt.

Manche Postgesellschaften schreiben wohl auch per AGB vor, daß als Briefsendungen nur textliche Mitteilungen und Dokumente verschickt werden dürfen, aber keine Waren. Warenversand ist dann nur in Päckchen oder Paketen zulässig.

Beim Versand in solche Länder (die oft auch extrem lange Postlaufzeiten haben) bietet es sich dann wohl an, daß außen auf der Sendung nichts auf darin enthaltene Pflanzen hinweist, und daß erst recht nichts aus der Sendung heraustropft oder gar Substrat herausrieselt, was wohl den Beförderungsbestimmungen aller Postgesellschaften widersprechen würde. Das fällt dann wohl unter "legal erlaubt" in dem Sinne, daß es nicht gegen Gesetze verstößt, aber das "nicht erlaubt per AGB" hat man dann durch Austricksen der Postgesellschaft umgangen.

Also,

ich hab ne Dionaea nachb der schweiz verschickt und es super geklappt man muss nur angeben was im paket ist für den zoll!!!

Das würde mich jetzt aber mal näher interessieren. WAS hast Du da ausgefüllt?

Wenn es z.B. die Zollinhaltserklärung CN23 war:

http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/cn23.jpg

dann hast Du garantiert unten auf dem Formular bei "Genehmigungen" und "Bescheinigung" vergessen, irgendwas auszufüllen - und der prüfende Zöllner hat as Fehlen von CITES-Genehmigungen/Bescheinigungen übersehen. Das fiele dann unter "Schwein gehabt - Schmuggel erfolgreich durchgeführt".

Oder Du hast sogar nur die Zollerklärung CN22 ausgefüllt:

http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/cn22.jpg

Dann hast Du sogar die falsche Zollerklärung abgegeben, weil CN22 überhaupt nur verwendet werden darf, wenn keine zusätzlichen Bescheinigungen/Genehmigungen für die Zollabfertigung notwendig sind.

Also egal ob Du die falsche Zollinhaltserklärung CN22 ausgefüllt hast oder die richtige Erklärung CN23 mit fehlenden Angaben zu (den nicht vorhandenen, nichtsdestotrotz notwendigen) CITES-Papieren losgeschickt hast, dann ist die Sendung wohl eher dem schweizerischen Zoll "so durchgerutscht" als "legal exportiert". Ob die Schweizer Zöllner immer so luschig arbeiten?

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Hallo,

@ jusch : Sehr schön erklärt :thumbsup: , wie ist das eigendlich mit Versand nach Großbritannien ? Gild das wie Versand innerhalb der EU oder eher wie Schweiz da die ja auch kein Euro haben ?

Grüße

Kai

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Siggi_Hartmeyer

Donnerwetter, das ist mal eine ausführliche Antwort zum Thema, danke Jusch. Das ist sehr korrekt dargestellt. Da ich nur wenige 100 m von der CH-Grenze entfernt wohne und diverse "Grenzfälle" kenne, kann ich nur hinzufügen, dass die schweizerischen Zollbeamten tatsächlich vielfach von den vielen teils recht undurchsichtigen Regelungen (die Schweiz verhandelt nicht mit der EU, sondern mit jedem EU-Land separat und das auch noch mit unterschiedlichen Ergebnissen) mit geschützten Pflanzen völlig überfordet sind. Derzeit (Frankenkurs geht Richtung 1:1 mit dem Euro und die Mehrwertsteuer, 19%, gibt es für Nicht-EUler auch noch retour) wird das Grenzgebiet hier von Schweizern geradezu gestürmt, die natürlich auch in deutschen Baumärkten die gängigen Karnivoren einkaufen und über die Grenze bringen. Nennen wir das mal chronische CITES-Vergehen aus der Sicht der schweizerischen Naturschutzbehörden und die Kapitulation vieler einfacher Zöllner vor den eigenen Gesetzen, da sie schlich überfordert sind, die Einkäufe korrekt zu kontrollieren. Leider ergibt sich aus dieser Regelung die Möglichkeit zur reinen Willkür: Wer uninteressant und unbemerkt bleibt hat keine Probleme, aber wenn die Zollbehörde jemand "auf dem Kieker" hat, wird unverhältnismäßig hart durchgegriffen und es gibt für die Einfuhr nicht angemeldeter CITES Pflanzen, in meinem echten Beispiel mit Orchideen (ich erspare Euch Einzelheiten), wurden Schweizer und Franzosen mit Strafen zwischen 2000 und 6000 SFR bestraft ... und sind dadurch jetzt vorbestraft.

Also, wie Jusch oben auch betont, große Vorsicht bei CITES Pflanzen für die Schweiz, das muss nicht, aber kann echt teuer werden.

Bearbeitet von Siggi_Hartmeyer
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wie ist das eigendlich mit Versand nach Großbritannien ? Gild das wie Versand innerhalb der EU oder eher wie Schweiz da die ja auch kein Euro haben ?

Da Großbritannien Mitglied der EU ist, ist das mit dem Versand von/nach GB so wie mit anderen EU-Staaten auch. Der "gemeinsame EU-Binnenmarkt" hat mit dem Euro an sich nichts zu tun. "EU" steht als Abkürzung für den Staatenbund "Europäische Union" und weder für "Europa" noch für den "Euro".

Alle EU-Mitgliedsstaaten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Europ%C3%A4ischen_Union

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Hallo zusammen,

vielen, vielen Dank, alles beantwortet!! FAZIT: Mit der deutschen Post kann ich Dionaea problemlos in alle Länder der EU schicken....

Thomas L.: Dich hätte ich eigentlich gleich persönlich fragen können, da Du schon länger Dionaea verschickst ;O). Meld Dich nochmal wegen der Utris ;O)

Jusch: Vielen Dank für die ausführliche Auskunft!! Mods, definitiv etwas für die FAQ !!

Siggi: Vielen Dank für Deine Mail.

Beste Grüße und nochmals vielen Dank an alle

Tobias

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Hallo,

danke jusch, jetzt sind wir um einiges schlauer. Dein Bericht gehört auf jeden Fall in die Lesenswerten Beiträge.

Grüße

Kai

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  • 4 Jahre später...

Hallo zusammen,

 

und entschuldigt erst einmal, dass ich diesen alten jedoch sehr lesenswerten

Beitrag "ausbaggere" :D

 

Weiß jemand genauer, inwiefern sich hier was in den letzten Jahren getan

hat?


Vor allem würde mich ein Überseeversand in die USA interessieren.
Sowohl in die USA wie auch zurück von den USA nach Deutschland.


Speziell Dionaea, evtl. Sarracenia und Cephalotus

 

Danke sehr schon mal vorab :)

 

Viele Grüße
Ulrich

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Nicky Westphal

Hallo Ulrich,

 

das kannst du abhaken. USA ist nach wie vor ein Tabuland in Bezug auf Pflanzenversand ohne entsprechende Papiere. Anbieter aus den USA weisen meist direkt drauf hin, das sie nicht nach DE oder EU versenden. Inwieweit der Versand per Brief legal ist weiß ich nicht. Klappt aber meist.

 

Grüße Nicky

 

PS: danke fürs ausgraben, sehr interessanter Thread!

Bearbeitet von Nicky Westphal
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Ok - vielen Dank Nicky - irgendwie hatte ich es aber befürchtet :(

Naja wäre auch zu schön gewesen

Bearbeitet von Redstav
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Für nicht EU-Länder genügt bei vielen Pflanzen ein Gesundheitszeugnis. Das wäre noch erträglich. Für einige Arten, darunter auch N. rajah oder N. khasiana, benötigt man ein CITES-Zeugnis. Hier wird es dann schon ekelhaft.

 

Nachtrag: Nagel mich darauf nicht fest. Sicher ist, dass man für nicht EU-Länder Papiere benötigt.

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Siggi_Hartmeyer

Darüber, inwiefern alle Regeln für den internationalen Handel mit geschützten Pflanzen wirklich sinnvoll und (nicht) auf dem neuesten Stand sind, kann man geteilter Meinung sein. Aber wieso ist es ekelhaft, wenn für strenggeschützte Pflanzen (CITES Anhang A) bei Import/Export in die/aus der EU Papiere verlangt werden? Innerhalb der EU gibt es da gar keine Probleme, wenn bestätigt ist, dass die Pflanzen künstlich vermehrt wurden. Apropos Europa, Achtung: Die Schweiz ist nicht in der EU, weshalb dort ähnliche Einschränkungen gelten wie für die USA. Wer künstlich vermehrt hat auch keine Probleme, Papiere für einen Versand in die USA etc. zu bekommen. Ich habe vor Jahren N. inermis nach Australien, N. pervillei in die USA und andere Länder geliefert, was nach Einholen der Importerlaubnis durch den Empfänger und Ausstellen der CITES-Papiere durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) völlig problemlos funktionierte. Die haben sogar die Quarantäne in Australien überlebt. Die Kommunikation braucht etwas Zeit und die Papiere kosten Gebühren, das ist sicher lästig, aber sicher besser, als wenn den leider immer noch viel zu häufig gehandelten in der Natur ausgebuddelten Pflanzen alle Grenzen wie Scheunentore offen stünden. Hier sollte die GFP den Naturschutz dadurch fördern, dass sie die entsprechenden Regeln des Washingtoner Artenschutzgesetzes (etwa hier im Forum) verständlich erklärt und sich dabei ausdrücklich auch gegen den Handel mit nicht CITES-pflichtigen, aber der Natur entnommenen Pflanzen wendet. Wenn in diesem GFP-Forum ein Administrator auf Anfrage lediglich lapidar feststellt, das beim internationalen Pflanzenversand in Nicht-EU-Länder nur Gesundheitszeugnisse gerade "noch erträglich" sind, es mit der Verwendung von CITES Zertifikaten aber "schon ekelhaft" wird, halte ich das für bedenklich. In Sachen Naturschutz und Handel mit gefährdeten und gewilderten Arten sollte es bei der GFP klare Ansagen betreffend der Regeln aber kein Herumeiern geben.

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Nicky Westphal

Hallo Siggi,

 

ich glaub der Marco hat eher den Aufwand als "ekelig" bezeichnet. Es geht hier bei der Frage auch weniger um aus der Natur entnommene Pflanzen, sondern um den Austausch von Pflanzen außerhalb der EU. Viele "Clone" aus europäischen Sammlungen sind bei den verrückten Sammlern der USA auch heiß begehrt. Dabei sind das dann sicher Pflanzen, die aus eigener Vermehrung stammen und keine Zuchten aus Wildsamen oder irgendwelche über FB vertriebene Wildpflanzen. 

Sicher würde eine Änderung der Bestimmungen Wildentnahmen fördern. Nur wenn ein Privatsammler eine Pflanze nach Übersee abgeben möchte oder von dort bekommen soll, hat man nen ordentlichen Aufwand, den Marco als "ekelig" bezeichnet hat. Ich denke auch, das ein Großteil hier die Regeln akzeptiert (auch wenn das für eine einzelne Pflanze viel Aufwand ist) und nicht zur Abschaffung von CITES Zertifikaten aufrufen will.

 

Grüße Nicky 

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vor einer Stunde schrieb Siggi_Hartmeyer:

Aber wieso ist es ekelhaft, wenn für strenggeschützte Pflanzen (CITES Anhang A) bei Import/Export in die/aus der EU Papiere verlangt werden?

 

Ich finde es gerechtfertigt, dass man solche Papiere benötigt und teile deine Ansicht in Sachen Artenschutz. Wie Nicky richtig interpretiert hat, ist es für den "kleinen Mann" allerdings ein Hürde. Wahrscheinlich ist das sogar ein Ziel der Sache. Mehr möchte ich dazu auch nicht mehr sagen.

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Ja sicher, das ist es ja auch, weshalb ich gefragt hatte. Dionaea Kultivare, die es in

der Natur schon erst gar nicht in der Form gibt, auszutauschen ist ja ne tolle Sache.

Allerdings bin ich jetzt nicht bereit mich dafür in Zollbestimmungen usw. einzulesen

und CITES Papiere vom BfN zu ordern (was kostet sowas eigentlich und wie läuft

es ab? Richtet sich der Preis pro Pflanze oder pro Sendung?)

 

Auf jeden Fall ist das in der Form nichts für mich - ist auch nicht zwingend interessant,

ich wollte lediglich mal schauen, was der amerikanische Markt so zum Tausch hergibt :D


Aber durch die Hürden kann ich mir schon allein die Suche sparen ;)

Vielen Dank auf jeden Fall für die Info

Ulrich

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