Zum Inhalt springen

Vorsicht vor Abmahnung bei Ebay durch Samenzwerg


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, ich wollte euch warnen, wenn ihr bei Ebay regelmäßig Samen verkauft und das nicht als Gewerbe macht sondern privat. Habe es selbst einige Zeit gemacht und jetzt von einem gewissen Sven Jansen von http://www.samenzwerg.com (er selbst verkauf keine fleischfressenen Pflanzen, weder in seinem Ebay Shop noch auf seiner Homepage) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von über 1000 Euro bekommen. Aufgrund der Höhe des Betrags und der Tatsache, dass er selbst keine Carnivoren verkauft, will er sich wohl eher durch die Abmahnung bereichern als dass er wirklich ein wettbewerbsrechtliches Interesse verfolgt. Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, sei mal so dahingestellt.

Diejenigen unter Euch, die ein Gewerbe angemeldet haben, wird es vermutlich freuen, für die anderen soll dies als Warnung dienen, damit es euch nicht so geht wie mir.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Hallo,

 

das hat nichts mit Kreativität zu tun! Das ist einfach Abzocke und Bereicherung. Die Chilifreunde kennen den Herrn Jansen sicher gut, die wenigsten davon haben den in pos. Erinnerung!

Unabhängig davon ob nun diese wettbewerbsrechtliche Abmahnung gerechtfertigt sind oder nicht, sollte doch wenigstens bei solchen Abmahnungen geprüft werden ob der Kläger überhaupt berechtigt ist diese Abmahnungen zu beauftragen. Wenn einer nun mal keine Karnivoren oder Samen von diesen anbietet, entsteht dem auch kein Schaden oder Verlust.

Natürlich überschreiten viele priv. Verkäufer die Grenze was unser Gesetz für "legal" vorsieht und lassen sich auch schön durch die "kostenlosen" Auktionen von Ebay noch mehr in die Falle locken. Es sollte aber doch wenigstens so sein, das nicht jeder einfach angezeigt werden kann nur weil er ein paar Samen verkauft, wenn der Kläger nicht mal die gleichen im Sortiment hat! Würde das Andreas machen, würde ich das verstehen, aber einer der Chilli- und Tomatensamen verkauft, macht durch unsere Karnivorensamen doch keine Verluste!

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ui,

das ist ja wirklich richtiger Futterneid (wie im Kindergarten)!!

Habe ich das jetzt richtig verstanden, nur wenn ich regelmäßig die gleichen Produkte verkaufe, wird davon ausgegangen, dass ich damit mein Einkommen bestreite?

Falls ich ab und zu mal eine Pflanze anbiete, kann ja wohl nix passieren, oder? Ab wann fängt "regelmäßig" denn an?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Hallo Philipp,

 

ab wann eine Regelmäßigkeit angenommen wird ist wohl Auslegungssache. Sagen wir mal so, wenn du z.B. mehrmals über Monate die gleichen Samen (sagen wir mal 3 Arten) oder auch Pflanzen anbietest, die müssen nicht mal verkauft werden, könnte man dich anzeigen. Beim Verkauf von Neuwaren (dazu gehören Samen) sieht der Gesetzgeber das nur für Gewerbetreibende vor! Es sind schon Leute verknackt worden, weil sie 2 neue Armbanduhren verkauft haben! Als Privatverkäufer darfst du eigentlich nur gebrauchte Waren in kleinen Mengen verkaufen, alles was neu ist oder die Stückzahl der erlaubten Verkäufe überschreitet kann dir angelastet werden!

Genaueres über Stückzahlen etc. findest du auch im Netz! Einfach mal "gewerberechtliche Abmahnungen" suchen lassen!

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

Würde das Andreas machen, würde ich das verstehen, 

 

Ist nicht mein Stil ;)

 

Es ist aber im übrigen auch bekannt, dass die Finanzämter im großen eBay Teich fischen. Und da wäre ich ans regelmäßiger "Privatverkäufer" erst recht vorsichtig....

 

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Hallo Andreas,

 

war eigentlich gar nicht auf dich bezogen, aber bei dir trifft das ja auch zu! Ich hatte Andreas S. gemeint, der da gerade oben drüber stand. Klar ist es jedem gewerblichen Verkäufer überlassen ob er sich unbeliebte Konkurenz so vom Hals schaffen will. Bei Ebay fischen so einige und es wirklich besser sich vorher schlau zu machen, wo die Legalitätsgrenze liegt.

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

Es geht darum regelmäßige Einnahmen zu generieren, auch wenn du alle paar Monate nur 25 Euro verdienst. Es gibt keine genaue Definition, es genügt, regelmäßig zum Zwecke des Geldverdienens etwas zu verkaufen und das muss noch nicht mal Ebay sein. Selbst wenn du nur deine Stromkosten wieder rein holen willst. Wie viel du verdienst, oder ob du sogar mit deinem Tun Verluste einfährst, spielt dabei keine Rolle. Im Zweifelsfall muss es dann der Richter entscheiden. 

 

Gewerbe anmelden und eine Gewinn-Verlust-Rechnung machen.

Wo kein Gewinn ist, muss auch kein Gewinn versteuert werden. Ganz im Gegenteil: Verluste lassen sich mit anderen Einkommen verrechnen.

Ist eigentlich ganz easy.

Umsatzsteuerpflichtig ist man erst ab einer Grenze fällig, die man als Gelegenheitsverkäufer kaum erreichen wird.

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

das ist sicher interessant. Wesentlich ist m.E. die Gewinnerzielungsabsicht. Wenn diese fehlt und du ab und an eine Pflanze verkaufst und deine Kosten zu bestreiten, fehlt dieses Bestreben nach dem Totalgewinn. Dann liegen auch keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Die meisten hier werden relativ einfach nachweisen können, dass die Kosten höher sind als die Einnahmen, immerhin ist das kein ganz so billiges Hobby (Beleuchtung, Substrat, Töpfe, neue Pflanzen, tote Pflanzen....).

 

Falls die Einnahmen regelmäßig auftreten und höher sind als die Kosten, wird es aber sicher schwierig zu argumentieren.

 

@ Andreas: Wenn du regelmäßig Verluste machst, kommt dir das Finanzamt mit "Liebhaberei" oder "Scheingewerbe", da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt und kürzt dir die Verlustrechnung wieder raus.

 

LG

Daniel

Bearbeitet von DanielS.
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

 

 

@ Andreas: Wenn du regelmäßig Verluste machst, kommt dir das Finanzamt mit "Liebhaberei" oder "Scheingewerbe", da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt und kürzt dir die Verlustrechnung wieder raus.

 

 

Klar, das können die machen. Wenn Du aber keine Abrechnung machst werden sie Dich irgendwann nachträglich nach den Abrechnungen fragen und dann hast Du ein Problem.

So bist Du in jedem Fall sauber!

Außerdem dauert das und ein paar Jahre machen fast alle Firmen Verlust, bist die Anfangsinvestitionen abgefangen sind.

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Heinz,

 

danke für den Hinweis!

Es ist echt Wahnsinn,... Ebay lockt den User mit den 100 Gratisauktionen + Aktionswochenenden ja auch noch ins Unheil... :-(

 

Ich hoffe nicht, dass er damit durchkommt!

Es wäre super, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest...

 

Viele Grüße!

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

Ich hoffe ich trete niemandem zu nah, dennoch möchte ich sagen, dass ich diese Form der "Warnung" höchst suspekt finde.

 

Ich denke, die meisten Leute, die klar bei Verstand sind sehen das ähnlich, aber es gibt Leute, die auf der Abmahnwelle reiten und irgendwie muss man  damit umgehen.

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

 

Es ist echt Wahnsinn,... Ebay lockt den User mit den 100 Gratisauktionen + Aktionswochenenden ja auch noch ins Unheil... :-(

 

 

EBay ist letztlich egal, auf welchem Glatteis sich die Verkäufer bewegen, solange man neue Kunden wirbt und irgendwann kräftig Provision kassieren kann.

Außerdem dürfte es sich bei den meisten Privatverkäufen ja wirklich um klare Privatverkäufe handeln. Also irgendwelche gebrauchten Gegenstände, die man einfach nicht mehr braucht. Und selbst wenn Du Deinen ganzen Speicher leer-räumst bist Du damit absolut sauber.

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und selbst wenn Du Deinen ganzen Speicher leer-räumst bist Du damit absolut sauber.

 

 

Ich habe neulich mal von einem Fall gelesen, bei dem eine Großfamilie im Kleiderschrank aufgeräumt hat und dann die Kleidung bei eBay einstellt wurde. Bei mehreren Kindern kommt da eben mehr als 1 Hose und 1 Pulli zusammen.

Da hat der Abmahner vor Gericht Recht bekommen und es galt nicht als privat.

 

Wenn ich mich richtig erinnere, schreibt eBay aber auch, dass mehr als 100 (!) Bewertungen monatlich über einen längeren Zeitraum auf gewerbliches Handeln hindeuten. Natürlich stehen da aber auch noch andere Kriterien.

Da tappt man trotzdem leider schon leicht in die "Falle".... Auch wenn es natürlich an jedem User selbst liegt, sich vorher nochmals rechtlich zu informieren...

 

Viele Grüße

Grit

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

"Und selbst wenn Du Deinen ganzen Speicher leer-räumst bist Du damit absolut sauber." Leider ist das nicht so! Wenn du viele Dinge dann zusammen verkaufst, bist du sauber! Kein Thema! Aber wer bietet denn gern alles zusammen an? Verkaufst du die Sachen einzeln, dauert das lange und dann kann man dir den Vorwurf der Regelmäßigkeit machen oder du bietets zuviel mit einmal an. Wie gesagt es ist alles sehr schwammig. Es sind aber schon Mütter belangt worden, die Kinderkleidung angeboten haben, wo die kleinen rausgewachsen waren. Und weil sie alle Monat was angeboten hat, war das eben regelmäßig!

Es spielt dann auch keine Rolle ob du die Sachen bei Ebay fast verschenkst, die wirklich mal viel Geld gekostet haben oder ob deine Unterhaltung der Pflanzen teurer ist als der Gewinn vom Verkauf, man kann einfach belangt werden, wenn man regelmäßig was anbietet.

 

 

@ Grit: 100 Bewertungen sind nach Ebay vieleicht rechtmäßig, Richter & Anwälte sehen das anders, da bist du bei 15 im Monat schon drüber, wenn du die 3 Monate nacheinander hast!

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@ Nicky:

Genau das meine ich....

Da ist die Rechtssprechung und alles drumrum schon sehr verwirrend. Gerade, da die wenigsten Verkäufer Gewerbetreibende oder Juristen sind und man - ehrlich gesagt - an diese Dinge ja auch nicht denkt, wenn man mal entrümpelt und daher eben gleich mal mehrere Dinge einstellt.

 

 

@ Andreas:

 

Also Ebay nutzt die Unwissenheit der Masse klar aus.

 

Das sehe ich auch so. Leider!

Für die Gratis-Auktionen gibts Radio- und Fernsehwerbung, etc. Das ist leider verlockend...

 

Liebe Grüße!

Bearbeitet von Grit
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Nja, was soll man dazu groß sagen, zum einen ist das was legal ist sehr vielen privatverkäufern nich bekannt, bzw. wird da viel ausgelegt, wie man es gerade braucht und auf der anderen Seite werden die Leute ja ständig durch Werbung und schöne TV Dokus provoziert, ihre alten Sachen zu verticken. Es wird nur verschwiegen, das auch für Trödelmärkte usw. auch ähnliche Regeln gelten, da kann man genauso belangt werden!

 

Ich habe beispielsweise eine recht große Schallplattensammlung, diese zu verkaufen ist ohne Gewerbeschein unmöglich, das ich dabei Verlust mache wäre dabei egal. Als Paket kann ich die zwar verkaufen, da bekäme ich aber nur einen Bruchteil vom eigentlichen Wert. Einzeln zu verkaufen wäre rentabler, dennoch mit Verlusten aber ist nicht mehr legal.

Es ist erlaubt unmengen an Geld in seine Sammlungen (Platten, Pflanzen, briefmarken...) zu stecken, nur die mit Verlust zu verkaufen ist dann strafbar bzw. man muss noch mal Steuern auf Sachen zahlen, die man schon beim Kauf versteuert hat.

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Andreas Wistuba

 

Ich habe beispielsweise eine recht große Schallplattensammlung, diese zu verkaufen ist ohne Gewerbeschein unmöglich, das ich dabei Verlust mache wäre dabei egal. Als Paket kann ich die zwar verkaufen, da bekäme ich aber nur einen Bruchteil vom eigentlichen Wert. Einzeln zu verkaufen wäre rentabler, dennoch mit Verlusten aber ist nicht mehr legal.

Es ist erlaubt unmengen an Geld in seine Sammlungen (Platten, Pflanzen, briefmarken...) zu stecken, nur die mit Verlust zu verkaufen ist dann strafbar bzw. man muss noch mal Steuern auf Sachen zahlen, die man schon beim Kauf versteuert hat.

 

 

Und wo soll die Gewinnerzielungsabsicht sein, wenn Du nach 20 Jahren Deine gebrauchten abgenudelten Platten zum Bruchteil des ursprünglichen Preises verkaufst. 

Ich glaube, da schwirren auch viele Legenden durch's Netz.

Grüße

Andreas

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Hallo Andreas,

 

es gib Händler, die gebrauchte Sachen, wie Schallplatten verkaufen und das zu gepfefferten Preisen. Wenn ich jetzt 1000 Platten anbieten würde, würde das sehl lange dauern und ich wäre einem solchen Händler ein Dorn im Auge, was glaubst du was passiert? Ich würde für die Platten sicher gut ein Jahr regelmäßig Artikel anbieten und es zählt da dann nicht ob ich Verlust mache.  Es wird mir dann sicher nicht nur die Gewinnerziehlungsabsicht vorgeworfen, weiterhin wird man mir eine gewerbliche Handlungsweise vorwerfen und der Händler wird angeben, das durch meine Angebote seine Verkaufszahlen zurückgegangen sind. So läuft das leider nun mal. Ob das vor Gericht anders entschieden wird glaub ich nicht, zudem würde dann das Finanzamt auch mal bei mir anfragen. Wenn man für seine Sammlungen alle Belege aufgehoben hat, bekommt man vieleicht Recht, ansonsten sollte man da nicht nach seinem Rechtsempfinden gehen!

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Marco Ebert

Hey,

 

ich habe in den vergangenen Wochen ein paar Sachen auf eBay verhökert. Wenn ich mich recht entsinne gibt es für Privatleute Verkaufslimits.

 

Und um hier nicht ganz vom Thema abzuschweifen, rate ich jedem, der von solchen Leuten zweifelhafte Nachrichten erhält, sich an den Betreiber der Plattform, in dem Fall eBay, zu wenden. Damit tut man manchmal nicht nur sich, sondern auch anderen einen Gefallen.

 

Gruß,

Marco

Bearbeitet von Marco Ebert
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

ja, irgendwie sind wir etwas abgeschweift.

 

@ Heinz, wenn du Rechtsschutz hast geh mal zu deinem Anwalt mit der Abmahnung. Es gibt einige Gerichtsurteile, wo auch andersherum entschieden wurde, wenn z.B. nachweislich die Anzeigen zur "Verdienstaufbesserung" gemacht werden, also wenn der Kläger recht häufig solche Anzeigen macht auch wenn dein Vergehen klar ist! Allein das er keine gleichen Samen anbietet wird nicht ausreiche, auch wenn es so formuliert ist. Aber ich glaube eine Anwalt kann dir da mehr Auskunft geben!

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Nicky Westphal

Hallo Marco,

 

könnte sein das es ähnlich ist, aber bei Urheberrechtsverletzungen werden keine Testkäufe gemacht um an deine Adresse zu kommen!

 

Grüße Nicky

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.