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Vorsicht vor Abmahnung bei Ebay durch Samenzwerg


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Nicky Westphal

Hallo Wolfgang,

 

da muss ich dir Recht geben, den ersten Threat von Heinz hatte ich nicht gelesen. Aber leider betrifft das Thema auch Leute, die ihre D. capensis-Samen bei Ebay anbieten und wenn sie dann die gesetzlichen Limits überschreiten in die selbe Falle tappen! Vieleicht hilft ja diesen der Threat hier etwas!

 

grüße Nicky

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Andreas Wistuba

Muss es immer soweit gehen, dass jemand völlig nieder gemacht wird? Wenn ich bei jedem Post tief in der Vergangenheit forsche, könnte ich immer einiges zu Jedem sagen, aber wie viel hier jemand in welchem Zeitabschnitt im Forum von sich gibt, sollte Jedem selbst überlassen bleiben.

 

Fand die Diskussion bisher sehr interessant.

 

Hallo Andreas,

ich gebe Dir zu 70% recht. 

Wenn aber jemand hier groß seine geniale Geschäftsidee ausbreitet mit Carnivoren ohne großen Aufwand schnell viel Geld zu verdienen und sich einige Zeit später hier ausweint, weil er genau das Geschäft betrieben hat, aber eben schwarz, und ihm jemand deshalb ans Bein gepinkelt hat, dann nervt das.

Ich halte solche "Berufs-Abmahner" für eine üble Plage. Ich finde es aber ähnlich bedenklich, wenn irgendwelche Schlaumeier auf eBay oder anderen Plattformen zum Teil viel Geld an der Steuer vorbei verdienen und allen Gewerbetreibenden eine lange Nase machen, die brav Umsatzsteuer und Einkommensteuer zahlen und schon deshalb oft wenig Chancen haben, preislich mitzuhalten.

Viele Grüße

Andreas

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Ein kurzer Einblick in die Gesetze:

 

In § 13 BGB findet sich die Definition des Verbrauchers:

 

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."
 
In § 14 Abs. 1 BGB ist die Definition des Unternehmers geregelt:
 
"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."
 
 
§ 3 Abs. 3 UWG lautet:
 
"Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig."
 
Anhang Nr. 23 zu § 3 Abs. 3 UWG lautet:
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 262 bis 263)
 
"Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
 
(...)
 
Nr. 23 die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig"
 
 
§ 9 S. 1 UWG lautet:
 
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
 
 
Die Auslegung der einzelnen Gesetzesbestimmungen wie: wer ist nun Verbraucher/Unternehmer, Mitbewerber und welchen Schaden wer ersetzen muss, hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich gilt, dass nicht jede Abmahnung per se rechtmäßig und die geltend gemachten Zahlungsansprüche begründet sind.
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Nicky Westphal

Hallo stavblue,

 

danke für die Auflistung. Wie sieht es aber in dem Fall von Heinz aus? Ist der Kläger überhaupt berechtigt eine Abmahnung zu beauftragen, wenn diesem gar kein Schaden entstanden ist, weil er ja gar keine artgleichen Samen selbst anbietet? Für mich sieht das doch eher so aus, als würde sich der Kläger da ein kleines Zubrot dazuverdienen wollen. Ich kann mich da irren, aber es sieht für mich eben so aus.

Das jetzt das jetzt ein Verstoß vorliegt ist klar, nur würde mich interessieren ob nun jeder gewerbliche Verkäufer einen priv. Verkäufer, der die Limits überschreitet, abmahnen kann?

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
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Thomas Carow

Hallo,

 

soweit ich weiß, muss der Abmahner in der gleichen Sparte tätig sein, also z.B. Pflanzen oder Samen verkaufen. Es kann nicht ein Elektronikverkäufer einen Textilverkäufer abmahnen. Zu argumentieren, dass man diese oder jene Samen oder diese oder jenen Arten z.Zt. nicht verkauft ist, soweit ich weiß, kein Hinderungsgrund.

Bin aber kein Jurist, meine Interessen liegen woanders...

 

Viele Grüße

 

Thomas

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Nicky Westphal

Hallo Thomas,

 

danke für deine Antwort, wenn es ausreicht in der selben Sparte tätig zu sein, ist das wahrscheinlich schon rechtens, auch wenn dem Kläger, wie in diesem Fall hier, ja eigentlich kein direkter Schaden entstanden ist.

 

Grüße Nicky

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Hallo zusammen,

 

letztendlich ist das rechtmäßig oder nicht alles nur Spekulation. Ohne gerichtliches Urteil wird das auch in diesem Fall nicht entschieden werden. Heinz kann nun stinkig zahlen oder einen Anwalt einschalten, ohne rechtzeitigen Einspruch ist er eh am Ar... Dabei wird es ganz egal sein ob sich der Samenzwerg nur billig über Wasser halten will oder nicht. Ist nun ein Gemüsesamenhändler in dergleichen Sparte wie ein Zierpflanzenhobbyzüchter? Das wird alles juristischer Kleinkrieg, aufspaltbar bis ins Hunderttausendste und bei guter privater Kasse bis vor den BGH zu zerpflücken.

Meldet Heinz seinen erzielten "Gewinn" bei der Einkommensteuererklärung an und - wenn ja - ist dann die Abmahnung noch gültig? Auch hier wird er ohne Anwalt, Finanzamt, Gericht nicht endgültige Klarheit bekommen. Die Einspruchsfrist einhalten ist auch hier unumgänglich.

Egal wie, ob er am Schluss recht bekommt, oder die Sache noch teurer wird, stellt sich am Ende heraus.

In der Immobilienbranche sind solche Methoden ja nicht unbekannt, da Schwächere wird einfach ausgehungert. Ob sich Samenzwerg von einem Prozess abschrecken lässt? Wer weiß ...

 

Mir ist persönlich ein Fall bekannt, aus der Borderszene, da gingen die Hersteller auf den Hobbybastler zu und legten ihre Interessen zusammen. Zum beiderseitigen Vorteil.

Würden Thomas, Andreas und Co. dem Heinz eine watschen wäre das ja noch halbwegs verständlich, aber wie Thomas schon sagte:"... meine Interessen liegen woanders."

 

Vielleicht gibt uns Heinz zum Schluss dann die Info wie er sich / der Fall entschieden hat.

 

Gruß Piesl

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Hallo, zur Info: Die ganze Sache liegt schon in der Vergangenheit und ich konnte mich mit dem Anwalt auf eine Teilzahlung einigen.

Ich wollte mit der Sache warten, bis ich Euch "warne", bis es sich bei mir erledigt hat.

 

Hallo Wolfgang,

 

da muss ich dir Recht geben, den ersten Threat von Heinz hatte ich nicht gelesen. Aber leider betrifft das Thema auch Leute, die ihre D. capensis-Samen bei Ebay anbieten und wenn sie dann die gesetzlichen Limits überschreiten in die selbe Falle tappen! Vieleicht hilft ja diesen der Threat hier etwas!

 

grüße Nicky

 

Mein erster Thread hat damit nichts zu tun, das war nur ein Gedanke, den ich mal hatte, den ich aber wieder verworfen habe. Verkauft bei Ebay habe ich nur ca. 10 verschiedene Standard Baumarkt Droseras

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Nicky Westphal

Hallo Heinz,

 

auch wenn der alte Threat lange zurückliegt und vieleicht auch gar nix mehr mit deiner Verkaufsakivität bei Ebay zu tun hat, unterstreichen solche öffentlich geschriebenen Pläne/Gedanken im Falle einer Abmahnung die Argumentation Gegenpartei ungemein! Darum sollte das auch mehr als Hinweis für andere gedacht sein sich zu überlegen was man so an öffentlichen Aussagen macht. Die Kanzleien lassen eben auch Recherchen durchführen und wenn dann auf sowas stossen, ist das eben etwas nachteilig als Privatverkäufer! Das sollte dir jetzt keinen Vorsatz unterstellen. Es ist prinzipiell auch egal ob du nun Raritäten oder nur ein paar Samen anbietets die es an jeder Ecke gibt.

Es sind in letzter Zeit sehr viele priv. Anbieter von Karnivorensamen bei Ebay verschwunden, egal ob die nun regelmäßig 10 oder 100 Angebote laufen hatten!

 

Grüße Nicky

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Ein Gewerbe anzumelden kostet um die 30€ (je nach Stadt), dazu ein wenig Papierkram zum Finanzamt und man ist auf der sicheren Seite. Solange man dann noch unter 17.500€ Umsatz pro Kalenderjahr bleibt, muss man nichteinmal Steuern abführen. So habe ich das doch richtig verstanden?

 

Mein Papierkram ist jedenfalls bereits auf dem Postweg.

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Nicky Westphal

Hallo Florian,

 

klar ist man mit einem angemeldetem Kleingewerbe auf der sicheren Seite, aber wer erzählt das du keine Steuern zahlen musst? Für Kleingewerbe  gelten nur andere Regelungen, hier werden Ausgaben & Einnahmen einfach gegengerechnet. Bis zu dem Betrag von oben musst du keine Vorsteuern zahlen, aber deinen Gewinn musst du schon versteuern.

Als Ausgaben kannst du einiges geltend machen nur kenne ich die genauen Bestimmungen da nicht, aber ich glaube wenn du die Pflanzen in der Wohnung hast nutzt dir das nicht viel. Da kannst du Energie & Wasserkosten nicht mehr oder nur zu geringen Anteilen geltend machen. Wenn du als Samen verkaufst kannst du ggf. die Briefmake als Kosten ansetzen. So hast du sicher mehr Einnahmen als Ausgaben und musst dafür dann auch Steuern zahlen.

 

Wenn das alles so einfach wäre, hätten wohl viel mehr einen Gewerbeschein in der Tasche!

 

Grüße Nicky

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Andreas Wistuba

Hallo Florian,

 

klar ist man mit einem angemeldetem Kleingewerbe auf der sicheren Seite, aber wer erzählt das du keine Steuern zahlen musst? Für Kleingewerbe  gelten nur andere Regelungen, hier werden Ausgaben & Einnahmen einfach gegengerechnet. Bis zu dem Betrag von oben musst du keine Vorsteuern zahlen, aber deinen Gewinn musst du schon versteuern.

Als Ausgaben kannst du einiges geltend machen nur kenne ich die genauen Bestimmungen da nicht, aber ich glaube wenn du die Pflanzen in der Wohnung hast nutzt dir das nicht viel. Da kannst du Energie & Wasserkosten nicht mehr oder nur zu geringen Anteilen geltend machen. Wenn du als Samen verkaufst kannst du ggf. die Briefmake als Kosten ansetzen. So hast du sicher mehr Einnahmen als Ausgaben und musst dafür dann auch Steuern zahlen.

 

Wenn das alles so einfach wäre, hätten wohl viel mehr einen Gewerbeschein in der Tasche!

 

Grüße Nicky

 

 

Ich will hier nicht in die Details gehen aber natürlich kannst Du Kosten geltend machen, die in Deiner Wohnung entstehen.

Du weißt welche Leistung Deine Lampen haben und wie lange sie brennen. Damit kannst Du ganz klare Kosten glaubhaft machen. Im Zweifel muss das Ganze einer Überprüfung standhalten, aber das ist in dem Fall ja kein Problem. Das selbe gilt natürlich für Briefmarken.

Wasser wirst Du schätzen müssen, aber da dürften im kleinen Rahmen eh' nur winzige Beträge zusammenkommen.

Viele Grüße

Andreas

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Nicky Westphal

Hallo Andreas,

 

klar kann man noch einiges an Kosten ansetzen, allerdings wird das entweder immer eine Verlustrechnung oder man muss mehr als nur ein paar Samen verkaufen und dann ist man Stundenmäßig weit über einen Nebenverdienst. Ist für die, die sonst kein Einkommen haben evtl. egal, aber als kleiner Nebenverdienst, darf man soweit ich weiss nur ein paar Stunden die Woche arbeiten. Das hat dann für mich auch nicht mehr viel mit einem Hobby zu tun.

 

Grüße Nicky

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...so schlimm ist das auch nicht mit der Gewerbeanmeldung. Ich habe damals (neben meinem Studium) ein Gewerbe auf Aquaristik und zoologische Artikel angemeldet, nur um billiger (viel billiger) an Artemiaeier dran zu kommen.

 

Damals sagte man mir: 4 Jahre hast Du eh Zeit, bevor sich das FA evtl. mal meldet und nachfragt, ob ich irgendwann mal mit einem Gewinn rechnen würde :)

Man glaubt gar nicht, welche Tür und Tor man damit öffnet. Auf einmal sind alles Betriebsmittel, und selbst bei einem Elektrogroßhandel (nur für Gewerbetreibende) konnte ich einkaufen.

Nachher hat mir das sogar Spaß gemacht, und ich habe sogar Werbung in Fachzeitschriften geschaltet (man glaubt gar nicht was man da als Gewerbetreibender zu zahlen hat - und welch ein dickes Fell man mitunter dann haben muss (Konkurrenz). Man muss sich aber nicht nur an Gesetzmäßigkeiten halten, die auf dem Papier stehen - auch an die geschäftlichen Gepflogenheiten der Konkurrenz (am Besten nicht unterbieten :) ) Hart waren auch die Angebote, die man selber bekommt, aber auch die Möglichkeiten die man hat. Das dickste Geschäft wäre ein Schimpanse gewesen, den ich für einen V.I.P. hier hätte besorgen sollen. Oder auch Tiere, die auf einmal auf der roten Liste des WAA stehen. Dann hört man am Telephon: Preis ist unwichtig, ich brauch das unbedingt.

 

Bin ich aber nicht weiter drauf eingegangen, denn sonst bekommt man immer mehr schräge Vögel ins eigene Wohnzimmer. Ist aber wirklich schlimm, was da so abgeht (denn ich bekomme ja die ganzen Papiere, wenn ich ganz offiziell mal einen Graupapagei geordert habe - und da steht dann: 735 Tiere aus der und der Sammelfangstation [nix Nachzuchten, meist Nestdiebstahl] mit Ausfuhrstempel des Landes und allem Pipapo).

 

...sorry, war jetzt voll OT.

 

 

-volker-

Bearbeitet von Volker S
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Nicky Westphal

Hallo,

 

Gewerbeschein hin oder her, das muss jeder selbst entscheiden ober nun ernsthaft vor hat sich legal etwas nebenbei zu verdienen.

 

Ich verstehe auch, das es Ebay egal ist, weil die sowieso nur ihre Verkaufsprovision im Auge haben, die jetzt mal wieder angehoben wird. Nur verstehe ich nicht ganz warum da von staatlicher Seite nichts unternommen wird? Es wird öffentlich Werbung gemacht das du als privater Verkäufer 100 kostenlose Auktionen im Monat hast und auf der anderen Seite werden die Leute dann abkassiert. Es sind ja nicht nur die Gewerbetreibenden, die jetzt Abmahnungen verschicken, denn das Finanzamt sitzt da auch mit im Boot und für mich ist die Werbung ja schon so was wie Aufruf zur Steuerhinterziehung.

Würde es ein geregeltes Limt geben was im legalen Bereich eines Privatverkäufers liegt, gäbe es den ganzen Ärger ja gar nicht erst. Es würden tausende von Kleinanageboten, die mehrfach eingestellt sind verschwinden und die gewerblichen Anbieter hätten auch ihren Frieden.

Wenn ich nur 5 Artikel im Monat verkaufen oder anbieten darf, kann es doch nicht sein, das Ebay im Radio und TV dafür Werbung machen kann, das jeder 100 Auktionen kostenlos bekommt. Aber wahrscheinlich sind die Steuereinnahmen aus den Kanzleien, die solche Fälle bearbeiten, um einiges höher als die der dadurch vermehrten Händlerverkäufe, so das da kein Interesse da ist so etwas gesetzlich zu regeln! Hier wird von allen Seiten nur kassiert und der kleine Mann darf, weil er vieleicht 10 mal die gleichen Samen verkauft hat oder anbietet, dafür gerade stehen.

 

So, das musste ich mal noch mal zu diesem Thema loswerden!

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
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...also, ich weiß ja nicht.

 

Selbst wenn die im FA einen Filter hätten, der Ihnen Leute rauszieht die 100 Auktionen im Monat machen, sitzt auch irgendwo noch ein Mensch der entscheidet was Prioritäten hat (nehme ich mal an).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das FA aktiv wird wenn man seine 500 Platten veräußert. Die haben ganz andere Probleme und Summen im Kopf (notorische Personalnot inbegriffen). Klar, wenn man angeschwärzt wird - dann müssen sie reagieren (und wenn es mit Einstellung des Verfahrens ist). Kommt ganz drauf an welche Summen im Spiel sind.

Ist aber müßig darüber zu diskutieren, weil ich natürlich keine direkten Interna kenne und somit alles nur mein Bauchgefühl ist.

 

 

-volker-

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Aber wahrscheinlich sind die Steuereinnahmen aus den Kanzleien, die solche Fälle bearbeiten, um einiges höher als die der dadurch vermehrten Händlerverkäufe, so das da kein Interesse da ist so etwas gesetzlich zu regeln! Hier wird von allen Seiten nur kassiert und der kleine Mann darf, weil er vieleicht 10 mal die gleichen Samen verkauft hat oder anbietet, dafür gerade stehen.
 

 

 

 
 
Damit hast du dir doch die Frage selbst beantwortet. Glaubst du, der Staat handelt zum Besten seiner Bürger? Es geht überall um Profit, und Seiten wie eBay sind doch hervorragend dafür geeignet. Den schwarzen Peter kann man dann wahlweise eBay oder dem Verkäufer, der sich nicht richtig informiert, zuschieben.

Da wir hier schon beim Thema sind. Wie hoch ist der Steuersatz, den ich für meine "Gewinne" zahlen muss(bis zur 17.500€ Grenze)? Und wie nennt sich diese Steuer überhaupt, ich dachte es wäre die Mehrwert/Umsatzsteuer die man abführen müsse, welche denn nun noch?

 

Solange ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe (ca.8.000€), fallen meines Wissens nach keinerlei Steuern für meine Verkäufe an.

Bearbeitet von Florian S.
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