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Sphagnum Vorkommen


ulrich

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Hallo

Wächst das Sphagnum nur in Moorgebieten,oder auch im Wald hinterm Haus?

Wäre mir jetzt noch nicht aufgefallen.

Bei einem Ausflug nach Kaltenbronn/Schwarzwald ins Hochmoorgebiet

kann man auf einem Steg,der mitten durchs Hochmoor führt immer mal wieder Stellen sehen,an denen Sphagnum wächst.

 

Grüße Ulrich

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Wächst eigentlich sehr häufig in Nadelwäldern. 

Es gibt sehr viele Arten von Sphagnum und genau weiß ich nicht welche Art wo wächst aber im Wald finde ich sehr oft ganze Teppiche davon. 

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Christian Carle

Ob es hinterm Haus wächst, weiß ich natürlich nicht ... (also bei mir zumindest ist da nicht mal ein Wald ?), aber ich habe Sphagnumpolster schon im Wald gefunden.

Allerdings waren auch rundherum Moorflächen, das ist sicher auch ausschlaggebend.

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Wächst auch im Wald hinterm Haus. Zumindest bei mir ?

An schattigen, feuchten Stellen im Fichtenwald wächst es in dichten Teppichen oft vergesellschaftet mit Heidelbeeren. An sumpfigen Standorten im Wald ebenso. Dabei handelt es sich keineswegs um echte Moore. Ich habe schon zahlreiche solche Standorte gesehen.

Natürlich ist die Artenvielfalt im Moor eine viel größere und bestimmte Sorten, vor allem solche, die Sphagnorubin enthalten, findet man nicht auf „gewöhnlichem“ Waldboden. Finden kann man Sphagnum aber fast überall. Nach meiner Erfahrung kommt es in höheren Lagen jedoch häufiger vor.

 

 

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Jürgen Wetzel

Torfmoose (in Europa 43 Arten) wachsen vor allem in kalkfreien Mooren oder auf sauren nährstoffarmen, nassen Waldböden und an quellfeuchten Felsen.

 

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Hallo Zusammen,

 

BEVOR wir hier weiter diskutieren, möchte ich anmerken, dass die Wildentnahme von Sphagnum L. spp.  in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Anhang V geregelt ist.

 

Artikel 14

(1) Die Mitgliedstaaten treffen, sofern sie es aufgrund der Überwachung gemäß Artikel 11 für erforderlich halten, die notwendigen Maßnahmen, damit die Entnahme aus der Natur von Exemplaren der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten des Anhangs V sowie deren Nutzung mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sind.

 

(2) Werden derartige Maßnahmen für erforderlich gehalten, so müssen sie die Fortsetzung der Überwachung gemäß Artikel 11 beinhalten. Außerdem können sie insbesondere folgendes umfassen:

- Vorschriften bezüglich des Zugangs zu bestimmten Bereichen;

- das zeitlich oder örtlich begrenzte Verbot der Entnahme von Exemplaren aus der Natur und der Nutzung bestimmter Populationen;

- die Regelung der Entnahmeperioden und/oder -formen;

- die Einhaltung von dem Erhaltungsbedarf derartiger Populationen Rechnung tragenden waidmännischen oder fischereilichen Regeln bei der Entnahme von Exemplaren;

- die Einführung eines Systems von Genehmigungen für die Entnahme oder von Quoten;

- die Regelung von Kauf, Verkauf, Feilhalten, Besitz oder Transport zwecks Verkauf der Exemplare;

- das Züchten in Gefangenschaft von Tierarten sowie die künstliche Vermehrung von Pflanzenarten unter streng kontrollierten Bedingungen, um die Entnahme von Exemplaren aus der Natur zu verringern;

- die Beurteilung der Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen.

 

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0043:DE:HTML

 

In Anhang V sind gelistet:

 

SPHAGNACEAE

Sphagnum L. spp. (außer Sphagnum pylasii Brid.)

 

 

Arten- und Naturschutz sind Dinge die wir als Gemeinschaft, zumal viele unserer Pflanzen ebenfalls davon betroffen sind, achten und aktiv unterstützen sollten. Bevor hier noch jemand auf komische Gedanken kommt. ?

 

Beste Grüße, Jens

 

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Danke, Jens!

Bin mit Dir einer Meinung. Abgesehen von der von Dir zitierten EU-Richtlinie gilt es auch die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer zu beachten (gilt zumindest für Österreich).

Ich hab‘ mich z.B. bislang immer hieran orientiert:

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680242_74838080/6e71c5c4/Geschützte Pflanzen 2013.pdf

Hier sind außerdem die Bestimmungen für alle Naturschutzgebiete nachzulesen. Für manche ist selbst das Betreten verboten:

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837419/DE/

 

Gruß, Alex

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vor 50 Minuten schrieb Mossman:

Danke, Jens!

Bin mit Dir einer Meinung. Abgesehen von der von Dir zitierten EU-Richtlinie gilt es auch die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer zu beachten (gilt zumindest für Österreich).

Ich hab‘ mich z.B. bislang immer hieran orientiert:

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680242_74838080/6e71c5c4/Geschützte Pflanzen 2013.pdf

Hier sind außerdem die Bestimmungen für alle Naturschutzgebiete nachzulesen. Für manche ist selbst das Betreten verboten:

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837419/DE/

 

Gruß, Alex

 

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Hi

Danke für die Antworten.Mir ist natürlich bewusst, dass eine Entnahme aus der Natur verboten ist.

Es war eine reine Interessens Frage. 

Gibt ja ne Menge offizielle Bezugsquellen.

Gruß Ulrich 

 

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Hallo zusammen,

wollen wir doch einmal kräftig davon ausgehen, dass Ulrich nicht nach Abbaumöglichkeiten sucht sondern einfach das regionale Vorkommen von Sphagnum erfragen wollte. Ich glaube es sollte hier im Forum kaum jemanden geben, der ernsthaft groß angelegt räubern will. Das wäre auch entgegen unseren Vorsätzen.

 

@ulrich Die Frage ist eigentlich verkehrt herum gestellt. Sphagnum wächst nicht nur in Moorgebieten, sondern diese sind die Spätfolge seines Auftretens. Ursächlich für ein Anwachsen ist schlicht und einfach genug Wasser. Selbst hier im Oberrheingraben gab es bis vor Kurzem (geologisch gesehen!) noch Torfmoore. Doch die Verlagerung der Wasserläufe und damit verbundener Austrocknung stoppte die Moorbildung. Gerade das von dir erwähnte Kaltenbronner Moor, zusammen mit dem gegenüberliegenden Holohmoor und dem südlicheren Hornisgrindemoor sind Paradepferde in Sachen Niederschlagsmoore. Mehr als genügend Regen und felsiger Untergund, der den schnellen Abfluss verhindert und schon entstehen Waldmoore. Wenn du einmal mehr dazu erfahren und vor Allem SEHEN willst, dann melde dich an beim Infozentrum Kaltenbronn zur Großen Bannwaldtour , mein spezieller Tipp mit dem Förster a. D. Manfred Senk, der die süd-östlichen Gebiete der Moorseen bevorzugt.

Sonst kannst und wirst du sehr oft Sphagnum im Schwarzwald an Waldwegrändern finden wo Sickerbäche sich dauerhaft anstauen, oder Becken im felsigen Bachbett füllen.

Theoretisch kann sich Sphagnum auch noch heute im warmen Rheintal auf Dauer halten, Hauptsache ständig genug Wasser.

 

Gruß Piesl

 

Bearbeitet von Piesl
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Hallo Zusammen,

 

ich wollte hier niemanden etwas unterstellen. Wenn wir da alle auf dem gleichen Stand sind um so besser. ?

 

Beste Grüße, Jens

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Kann Piesl's Aussagen nur stützen.

 

Ich gehe des öfteren im Schwarzwald wandern. Dort fällt sofort auf, dass Sphagnum hauptsächlich an bewässerten westhängen zu finden ist. Meistens in/um sehr kleine Gerinne oder andere dauerfeuchte Stellen. 

 

Ich selbst konnte Sphagnum aber eher selten in niedrigen Höhenlagen entdecken. 

 

Die Teppiche wurden in den meisten Fällen Richtung Gipfel immer Großflächiger.

 

Die dortigen Vorkommnisse hatten seltene etwas mit Mooren Gemein! Häufig waren es gar extrem steile Gefälle mit Ablauf.

 

Mfg Joris

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Hallo,

wo steht denn bitte, dass die Entnahme von Sphagnum grundsätzlich verboten ist?

Die EU-Richtlinie ist eben nur eine Richtlinie. Es ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, daraus Gesetze zu machen.

Da Moore allerdings meistens Naturschutzgebiete sind, ist es generell untersagt, dort etwas mitzunehmen. Aber im Forst sollte das möglich sein.

 

Grüße

Ronny

 

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Hallo Ronny,

 

Entschuldigung, aber das ist eine echt naive Herangehensweise.

 

Dann schau mal bitte Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Darin heißt es:

 

§ 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.

 

Unter Anlage 1 unter Bryophyta und findest:  Sphagnum spp.  Torfmoose, alle heimischen Arten. Mit einem "+" in der Spalte 2, als "Besonders geschützte Arten zu § 1 Satz 1".

 

Das ganze dann hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html nochmal zum Nachlesen.

 

Beste Grüße, Jens

Bearbeitet von Jens Neumann
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Hallo Jens,

 

ganz ehrlich - so richtig hab ichs jetzt auch noch nicht überrissen.

 

Verstanden habe ich: Torfmoose sind gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter besonderem Schutz gestellt. OK.

Eine daraus abgeleitete Regel zum Umgang damit habe ich nicht gefunden. Jetzt kann man natürlich sagen "besonders geschützt" spricht ja schon für sich und damit wäre eine Wildentnahme nicht möglich. Steht zwar nirgends, aber ok.

 

Das wiederum steht doch aber im Gegensatz zu der von Dir zitierten Richtlinie

 

Artikel 14

(1) Die Mitgliedstaaten treffen, sofern sie es aufgrund der Überwachung gemäß Artikel 11 für erforderlich halten, die notwendigen Maßnahmen, damit die Entnahme aus der Natur von Exemplaren der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten des Anhangs V sowie deren Nutzung mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sind.

 

Das würde doch jetzt bedeuten, Entnahme ja, aber bitte in Maßen und so, dass der Bestand nicht gefährdet ist, oder?

 

Das wäre jetzt das mindeste das man vom verantwortungsbewußten Naturbesucher erwarten würde. Am besten natürlich man lässt die Natur so wie sie ist und entfernt nichts und fügt nichts hinzu (wobei man da im Zusammenhang mit der Entstehung von Kulturlandschaften und deren Artenvielfalt trefflich streiten kann - aber das lieber an anderer Stelle ;-)).

 

Aber ist es denn jetzt tatsächlich verboten - unabhängig von unseren gemeinsam getroffenen und stillschweigend Vereinbarten moralischen Grundsätzen - Torfmoose zu entnehmen, oder nicht?

 

Viele Grüße

Stefan

 

 

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partisanengärtner

Laut diesem Pragraf ist es auch verboten  besonders geschützte Arten zu halten, weitergeben etc.. Darunter fallen ja auch dann auch eine ganze Menge der Moorbeetpflanzen, Orchideen und vieler Steingartenpflanzen. So eindeutig ist das alles wohl doch nicht.

 

 

Vermutlich gibt es da noch viele einschränkende Zusätze, die dann Gott weiß wo stehen. Das ließe sich wohl einfacher und eindeutiger formulieren.

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Hallo,

 

doch, es ist in diesem Fall wirklich ganz einfach: Auch ausserhalb von Schutzgebieten darf man als Normalbürger in Deutschland kein Sphagnum mitnehmen. Punkt.


Das sollte man nicht verkomplizierten, indem man die Aussage durch weitere Fragestellungen in Zweifel zieht. Das Bundesnaturschutzgesetz ist weit gefasst und schließt auch Tiere ein. Nur weil man eine Orchidee im Supermarkt für 5EUR kaufen kann. ist das kein Freibrief für andere Dinge. Wer geschützte Pflanzen hält, sollte sich ruhig mit den Gesetzen befassen und Nachweise führen, woher er seine Pflanzen bezieht (Rechnungen aufheben). Sollte sich durch gehäuftes Fehlverhalten, Kommerzialisierung und Missbrauch die Situation verschärfen, kann es in Zukunft sein, dass die Haltung geschützter Pflanzen erheblich erschwert wird.

 

Die Sphagnumvorkommen in Deutschland sind erheblich zurückgegangen. Das liegt neben der systematischen Zerstörung der Moore in der Vergangenheit nicht zuletzt am Stickstoffeintrag aus der Luft. Für den Gartenbau wurden große Flächen abgeräumt - an der Stelle darf sich jeder, der gerne Sphagnum kauft, an die eigene Nase fassen. Auch deswegen und weil nur sehr wenige Spezialisten die seltenen Torfmoosarten von den gewöhnlichen unterscheiden können, wurden alle Torfmoosarten besonders geschützt.
 
Wer etwas für den Schutz der Moore (auch im Ausland) tun will, sollte möglichst seinen Sphagnumverbrauch minimieren. Man kann einfach etwas lebendes Sphagnum als Abdeckung auf den Töpfen seiner Karnivoren oder im Moorbeet kultivieren. Dann hat man eigentlich immer genug für den eigenen Bedarf, denn man muss aufpassen, dass kleinere Pflanzen nicht überwachsen werden.

 

Es gibt viele verschiedene Sphagnumarten, daher kann man sie auch nicht einfach über einen Kamm scheren. Es sind auch gar nicht alle gut für die Kultur zusammen mit Karnivoren geeignet. Alle mögen es zwar ständig mehr oder weniger feucht und nährstoffarm, sind aber durchaus sehr unterschiedlich in ihrer Ökologie. Manche wachsen bevorzugt in offenen, unberührten  Hochmooren, manche in feuchten Nadelwäldern, andere besser in Niedermooren oder Bruchwäldern, manche sind Pionierarten, die sich gerne auf gestörten Stellen einfinden, auch gerne in den Gräben an Wegrändern. Die großen Moore im Tiefland und Tälern wurden meist zuerst zerstört (trockengelegt, abgetorft, in Ackerland oder Wald umgewandel oder Abwässer eingeleitet). Im Rheintal wurde z.B. die Zuckerfabrik bei Waghäusel u.a. mit Torf aus der Gegend beheizt. Daher kann man inzwischen den Eindruck haben, dass Torfmoos öfter in den Bergen wächst, wo die Hydrologie nicht so stark verändert werden konnte.

 

S.fimbriatum ist z.B. eher in Bruchwäldern und Niedermooren im Tiefland zu hause, S.capillifolium mag dagegen keine nassen Füße sondern Nadelwälder und Heiden im Bergland, die durch Nebel/Wolken und kühle Temperaturen immer etwas feucht sind. Gerne auch Skipisten und nicht asphaltierte Wege. S.cuspidatum wächst gerne nahe am oder sogar unter Wasser, S.magellanicum, ist typisch für offene, sehr nasse Stellen in Hochmooren und Missen und bildet bei ausreichender Wasserversorgung gerne Bulte. S.subsecundum wäre ein Beispiel für ein Moos, das zum Gedeihen mehr Mineralstoffe braucht und daher eher an Randbereichen mit Grundwassereinfluss vorkommt. Häufige Torfmoose sind z.B. S.palustre oder S.fallax, die in ganz Deutschland zu finden sind, da sie anpassungsfähig und ausbreitungsfreudig sind. Andere wie z.B. S.pulchrum, imbricatum oder lindbergii sind hierzulande derzeit sehr selten (geworden). In Kultur mit Karnivoren findet sich oft S.papillosum, eine große, weiche, blassgrüne Art.

 

Es ist also nicht unmöglich, dass Sphagnum im Wald hinterm Haus wächst. Je nachdem, wo man wohnt. Auf der Alb eher nicht, im Schwarzwald schon eher. Wenn man welches findet, darf man es nicht mitnehmen, aber man darf sich freuen. Denn wahrscheinlich findet man öfter ganz andere Moose.

 

Viele Grüße
Eric

Bearbeitet von podunk
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partisanengärtner

Da in der zitierten Gesetzestext nichts zum legalen Besitz von Sphagnum oder sonstigen besonders geschützten Pflanzen steht, wäre es nett wenn jemand diese Ausnahmeregelung verlinkt. Falls es die gibt.

Nach obigem Text https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html  ist der Besitz ja auch illegal,  also brauchen wir über unser fHobby gar nicht mehr zu diskutieren, ist ja nicht gesetzeskonform.

 

 

 

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Hallo Zusammen,

 

Soweit ich das übersehen kann, liegt die Ausnahmeregelung hier:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html

 

Da die meisten Pflanzen über künstliche Vermehrung (Definiert in: §7 BNatSchG 16. künstlich vermehrte Pflanzen:

Pflanzen, die aus Samen, Gewebekulturen, Stecklingen oder Teilungen unter kontrollierten Bedingungen herangezogen worden sind) vermehrt wurden sind, sind sie daher in Sinne von § 45 1. vom Besitzverbot und nach § 45 2. vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Ist also alles soweit konform.

 

Beste Grüße, Jens

 

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