Da in der zitierten Gesetzestext nichts zum legalen Besitz von Sphagnum oder sonstigen besonders geschützten Pflanzen steht, wäre es nett wenn jemand diese Ausnahmeregelung verlinkt. Falls es die gibt. Nach obigem Text https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html  ist der Besitz ja auch illegal,  also brauchen wir über unser fHobby gar nicht mehr zu diskutieren, ist ja nicht gesetzeskonform.