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Export von Pflanzen in die USA


Sam2709

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe einige Freunde in den USA, die genau wie wir Interesse and fleischfressenden Pflanzen haben. Da jedoch das Hobby dort nicht sehr verbreitet ist, bzw. noch nicht so alt ist, würde ich ihnen gerne einige Pflanzen (so ca. 25-100 Stk.), die dort schwer zu kriegen sind, zukommen lassen.

Jetzt ist die Frage welche Dokumente ich brauche und wo ich sie kriegen kann (CITES und Phyto?).

 

Vielen Dank und viele Grüße aus Österreich.

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vor 2 Stunden schrieb Sam2709:

CITES und Phyto

Phyto auf jeden Fall.

CITES hängt von der Pflanzenart ab.

Rechne mit einigen 1000 € bis Du alle Formulare zusammen hast.

 

Ich schlage Deinen Freunden folgendes Forum vor: http://sarracenia.proboards.com/

Ist zwar ein Sarracenien Forum, aber man kommt da an alle Fleischfresser ran, die es auch bei uns gibt.

 

BT

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Andreas Wistuba

Hallo zusammen,

die Schwierigkeit ist der Import in die USA. Der Importeur braucht sowohl das normale Permit für Pflanzenimporte wie auch ein Protected Plant Permit.

Das ist der Hauptgrund, warum ich in den USA hauptsächlich mit Importeuren zusammenarbeite und eher wenig mit Endkunden.

Das phytosanitäre Zertifikat für den Export beinhaltet halt eine Pflanzenbeschau durch's örtliche Landwirtschaftsamt. Wie das allerdings in AT geregelt ist - keine Ahnung.

Die internationale Karnivorenszene hat übrigens ihren Ursprung in den USA. Dort wurde in den 70ern die ICPS gegründet...! 

Viele Grüße

Andreas

 

 

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Hallo zusammen,

 

Hat jemand eine Idee wie's mit In-Vitro Kulturen aussieht?

Ich habe hierzu vor langer Zeit mal einen Thread gesehen...finde diesen jedoch nicht mehr.

 

Viele Grüsse

Lukas

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Andreas Wistuba
vor 1 Stunde schrieb FlorianO:

Cites fällt bei In-vitro Kulturen weg.

Phyto ist nötig.

 

Nur bei WA II entfällt die CITES-Pflicht bei künstlicher Vermehrung.

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Du hast Recht ich habe etwas verwechselt da es eine Sonderreglung für eine Reihe von Orchideengattungen gibt, die obwohl Anhang A-Arten ohne Cites gehandelt werden dürfen, solange es sich um Gewebe/In-vitro Kulturen handelt.

 

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