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Pflanzenpatente - Das Ende unseres Hobbys?


Hansi

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Hallo,

Beim Durchsehen der neuen Preisliste von Thomas Carow ist mir eine neue Dionaeasorte aufgefallen: Dioneae muscipula 'Flexx' . Dazu steht in der Liste:

„eine kompakte Form mit sehr langen Randzähnen. Diese Sorte ist rechtlich geschützt und darf nicht vermehrt werden (EU Pat. Pend. 2018/1341)“.

Stimmt das? Wenn diese Patente Standard werden ist das wohl eine große Einschränkung für die Vielfalt an Angeboten die man hier im Forum findet. Ich finde das ist eine besorgniseregende Entwicklung. Wikipedia sagt dazu dass das eigentlich nicht auf private nichtgewerbliche Verkäufer anwendbar ist. Ich verstehe aber auch Sinn des Sortenschutzes: Wer Zeit in die Entwicklung neuer Sorten investiert soll davon auch profitieren können.

 

Was ist eure Sicht dazu?

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Ich habe weder beim Europäischen Patentregister:

 

https://register.epo.org/advancedSearch?lng=de

 

noch beim Deutschen Patentamt:

 

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger

 

etwas dazu gefunden. Lediglich in Deutschland gab es mal ein Patent, was mit D. muscipula zusammenhing (https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=29206313), aber wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren bereits 1999 erloschen ist. In den Registern werden auch zur Anmeldung vorgelegte Patente aufgeführt, also ist da auch nichts eingegangen bei den Patentämtern. 

 

 

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Das ist dann aber kein „Patent“, wie eingangs beschrieben, das führt zu Irritationen. Unter diesen Voraussetzungen kann ja jeder irgendwas anmelden. Das ist natürlich kostenpflichtig und führt irgendwann zu einer Art Kollaps. Man kann das ja auch nicht mit Gemüse vergleichen, wo man sich jedes Jahr neuen Samen kaufen muss. Die Frage ist, ob das überhaupt stimmt, dass man diese dann nicht vermehren darf. Denn das Blühen und die Samenbildung gehören zum natürlichen Jahresverlauf einer Pflanze. Will man der Pflanze dann verbieten, zu blühen? Will man den Insekten verbieten, die Blüten zu bestäuben? ? 

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? mal ehrlich, es steht jedem Züchter frei, diese Möglichkeit einer "Patentierung" zu nutzen und sich seine Pflanze "schützen" zu lassen und dabei die Vermehrung durch Fremde (für kommerzielle Vermarktung) zu untersagen. Aber wer macht das schon und wie viele haben das, seit dem dieses möglich ist schon getan? Ist ja nicht so, das dieses erst seit Gestern möglich ist. Also das Ende unseres Hobbys bedeutet diese ganz sicher nicht weil einer eine Dionaea eingetragen hat.

Was die letzte Anmerkung von  Abercrombie angeht, so ist es bei Kultivaren/Klonen nun mal so, das die nur vegetativ vermehrt werden dürfen, damit diese auch die "besonderen" Eigenschaften beibehalten. Dieses schließt eine Vermehrung über Samen aus. Das heißt weder das man keine Samen davon ernten oder gar aussäen darf, nur dürfen die Nachkommen nicht mehr als, wie z.B. hier als DM "Flexx" bezeichnet werden.

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
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Siggi_Hartmeyer

Das Thema kann durchaus schlimme Auswüchse zeigen, wie etwa bei Borneo Exotics. Die mussten vor rund 16 Jahren einen Teil ihrer Nepenthes Mutterpflanzen vor Zeugen verbrennen lassen, da es ein Patent auf die Pflanzen gab welches abgelaufen war. Es ist krass, aber der Patentinhaber bestand unter Androhung hoher Strafe wegen Lizenzvergehen auf der vollständigen Vernichtung seiner patentierten Klone inklusive daraus gewonnener Nachzuchten. Es war für alle ein schrecklicher Tag bei Borneo Exotics. Die Aufnahmen stellte uns Rob Cantley 2004 zur Verfügung (ab Timecode 3:30):

 

Bearbeitet von Siggi_Hartmeyer
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Nun regt euch mal wieder ab. Ich habe weder ein Patent noch sonst irgendwas angemeldet oder dies irgendwo behauptet und werde es auch in Zukunft nicht tun.

 

Wenn man mit patentrechtlich geschützten Artikeln und Pflanzen handelt ist es eben Gesetz, dies logischerweise auch anzugeben, damit die nachfolgenden Käufer und Händler von diesem Patent Kenntnis haben. So ist es mit jedem Copyright auch.

Bearbeitet von Thomas Carow
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Andreas Wistuba
vor 1 Stunde schrieb Siggi_Hartmeyer:

Das Thema kann durchaus schlimme Auswüchse zeigen, wie etwa bei Borneo Exotics. Die mussten vor rund 16 Jahren einen Teil ihrer Nepenthes Mutterpflanzen vor Zeugen verbrennen lassen, da es ein Patent auf die Pflanzen gab welches abgelaufen war. Es ist krass, aber der Patentinhaber bestand unter Androhung hoher Strafe wegen Lizenzvergehen auf der vollständigen Vernichtung seiner patentierten Klone inklusive daraus gewonnener Nachzuchten. Es war für alle ein schrecklicher Tag bei Borneo Exotics. Die Aufnahmen stellte uns Rob Cantley 2004 zur Verfügung (ab Timecode 3:30):

 

 

Also die Mär von den bösen Leuten, die BE dazu zwangen, Nepenthes auf den Scheiterhaufen werfen stimmt so einfach nicht:

 

Wenn BE Pflanzen in Lizenz in vitro produziert und der Vertrag gekündigt wird, muss das verbleibende Material natürlich vernichtet werden. 

Das ist völlig normal und legitim. BE haben die Pflanzen de facto nicht (mehr) gehört. 

 

Da ist der Natur kein einziger Klon verloren gegangen. Es handelt sich dabei um IV-Pflanzen. 

Ich sehe das Problem absolut nicht und hab's noch nie gesehen.

Das einzige was daran bemerkenswert ist, ist wie man es schafft, das Ganze in eine Werbemassnahme umzumünzen ?

 

Grüße

 

Andreas

 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Andreas Wistuba

Hallo zusammen,

Züchtung ist Arbeit und kostet viel Geld. 

Im "richtig professionellen" Bereich wird da teilweise ein gigantischer Aufwand getrieben. Und ich meine da nicht die Gärtnereien, die in unserer Liebhabernische arbeiten.

Dionaea ist aber eher eine Pflanze für den Massenmarkt und wenn sich Ikea und Co eindecken, kommen da schnell richtig große Stückzahlen zusammen. 

Da ist es doch völlig legitim, wenn ein Züchter sich schützt?! Da geht's einfach um sehr viel Geld und bei den Stückzahlen auch um de Existenz von Firmen.

Ich hab mich mal auf einem Araceen-Kongress mit einem Züchter unterhalten, der bei der größten holländischen Anthurien-Gärtnerei angestellt ist (die haben damals das Meeting gesponsert). Der hat mir gesagt, dass sie mehrere tausend Quadratmeter nur als Selektions-fläche betreiben. Davon gehen 99,99% auf den Kompost. Das kostet richtig viel Geld. 

Bei allen Pflanzen, die im Massenmarkt angeboten werden, ist der Sortenschutz völlig normal und es geht gar nicht anders. Sonst wäre gute Züchtung überhaupt nicht bezahlbar.

Grüße

Andreas

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vor 56 Minuten schrieb Thomas Carow:

Nun regt euch mal wieder ab. Ich habe weder ein Patent noch sonst irgendwas angemeldet oder dies irgendwo behauptet und werde es auch in Zukunft nicht tun.

 

Wenn man mit patentrechtlich geschützten Artikeln und Pflanzen handelt ist es eben Gesetz, dies logischerweise auch anzugeben, damit die nachfolgenden Käufer und Händler von diesem Patent Kenntnis haben. So ist es mit jedem Copyright auch.

 

Die Sorte wird also nicht selbst vermehrt, sondern nur weiterverkauft? Hätte es da denn keine besseren Alternativen gegeben? Ich konnte leider kein Bild von 'Flexx'  finden, aber von der Beschreibung her scheinen "Fangzahn" und 'Phalanx" sehr ähnlich zu sein. 

Aber danke dass du wenigstens den Hinweis mit angegeben hast dass die Pflanzen geschützt sind. Das ist z.B. beim Urheberrecht eigentlich nicht üblich, und kann schnell zu teuren Abmahnungen führen. Ich hoffe dass diese Abmahnindustrie nicht bald auch auf Pflanzen übergreift und man bei jeder Pflanze von der man mal einen Ableger verkauft die Rechte haben muss.

 

Was auch noch wichtig ist: über dieses Patent wurde noch garnicht entschieden, bei Examination steht "Under test", das Ergebnis wird voraussichtlich 2020 veröffentlicht. Da sich neue Sorten von bisherigen unterscheiden müssen um geschützt zu werden, und diese Sorte eben keine komplett neue Züchtung zu sein scheint könnte der Antrag auch abgelehnt werden.

 

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ChristophBurdeska

Ich würde mal stark vermuten, dass der Steckling schon ok ist. 

Da gilt der Erschöpfungsgrundsatz:

 

„Gewohnheitsrechtlich anerkannt ist daneben der Grundsatz der Erschöpfung, dem zufolge patentgemäße Erzeugnisse nicht mehr vom Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers erfasst werden, sobald sie durch den Patentinhaber selbst oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten in den Verkehr gebracht worden sind.“

Steht ja auch im Wiki bei Patent.

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Andreas Wistuba hatte das Zauberwort schon genannt: Sortenschutz.

Kurzum: Man kann sich den Eigentumsanspruch an Züchtungen rechtlich beim deutschen Bundessortenamt (Deutschland, deine Ämter ...) schützen lassen und die gewerbliche generative Vermehrung untersagen.

 

Was man aus ethischer Sicht von solchen Eigentumsansprüchen auf Leben hält, kann ja jeder mit sich selbst ausmachen. Nicht, dass das nicht inzwischen schon alles noch viel weiter auf die Spitze getrieben worden wäre: Monsanto-Schnitzel.

Bearbeitet von Makar
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Christian Dietz

Hallo,

 

vor 4 Stunden schrieb Nicky Westphal:

Was die letzte Anmerkung von  Abercrombie angeht, so ist es bei Kultivaren/Klonen nun mal so, das die nur vegetativ vermehrt werden dürfen, damit diese auch die "besonderen" Eigenschaften beibehalten. Dieses schließt eine Vermehrung über Samen aus. Das heißt weder das man keine Samen davon ernten oder gar aussäen darf, nur dürfen die Nachkommen nicht mehr als, wie z.B. hier als DM "Flexx" bezeichnet werden.

 

Das stimmt so nicht. Kultivare dürfen beliebig vermehrt werden, müssen anschließend lediglich nur mit der registrierten Pflanze übereinstimmen. Dass das oftmals über Samen schwer ist sollte klar sein, aber ist falsch, dass man Kultivare nur vegetativ vermehren darf. Ein Kultivar muss demnach auch nicht ein einziger Klon sein

 

Gruß,

Christian

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Danke, Danny. Auf deren Seite findet sich zum Pflanzenpatent folgende Aussage, die Andreas Wistubas Auführungen stützt:

"The plant breeders' right (PBR), also known as plant variety rights (PVR) or plant patent on a variety, gives the breeder control concerning the use of that cultivar. Next to that, the plant patent promotes cultivation, which results in the availability of new and better cultivars. The protection against unlawful growing also guarantees the quality of the cultivars. (...) Breeding these varieties without permission from Corn. Bak B.V. is forbidden."

 

Als Nichtjurist interpretiere ich das so, dass ich zum Privatgebrauch schon vermehren kann (passiert bei guter Kultur ja auch automatisch..) aber diese Pflanzen eben nicht gewerblich und nicht unter dem Namen des patentierten Kultivars verbreiten darf. Sehe ich das richtig? Falls ja, dann ist es für uns Hobbygärtner eher unrelevant und die Aufregung nicht wert...

 

Viele Grüße

Feldi

Bearbeitet von Feldenberg
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Ich frage mich nur, warum so ein Aufwand betrieben wird bei einer Pflanze, die absolut 0815 aussieht und in jedem Baumarkt stehen könnte? Klar ist die schön, aber von solchen Pflanzen hab ich beim letzten Selektieren meiner Sämlinge von 2017 noch etwa 30 Stück in die Biotonne gekloppt, die ziemlich genau so aussahen.

Thomas

Bearbeitet von Thomas M.
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vor 12 Stunden schrieb Christian Dietz:

Das stimmt so nicht. Kultivare dürfen beliebig vermehrt werden, müssen anschließend lediglich nur mit der registrierten Pflanze übereinstimmen. Dass das oftmals über Samen schwer ist sollte klar sein, aber ist falsch, dass man Kultivare nur vegetativ vermehren darf. Ein Kultivar muss demnach auch nicht ein einziger Klon sein

Ok, ich hätte das wohl präzisieren sollen. Bei fast allen VFF ist das so, zumindest kenne ich da nur einen Klon, der über Samen vermehrt werden dürfte. Deine Aussage ist sicher rechtlich gesehen richtig, aber wenn ich 100 Samen von Dionaea aussäe, habe ich am Ende sicher 50 Pflanzen dabei, die die Merkmale eines schon registrierten Klones haben. Die dann aber so zu nennen wäre aus meiner Sicht falsch. Das ist aber sicher eine Frage der Sichtweise. Rechtlich gesehen möglich aber es sind nicht die gleichen Pflanzen. Das mag bei D. capensis "Albino"  oder Pflanzen, die über Saatgut ihre Eigenschaften beibehalten sicher was andres sein.

 

vor 9 Stunden schrieb Thomas M.:

Ich frage mich nur, warum so ein Aufwand betrieben wird bei einer Pflanze, die absolut 0815 aussieht und in jedem Baumarkt stehen könnte? Klar ist die schön, aber von solchen Pflanzen hab ich beim letzten Selektieren meiner Sämlinge von 2017 noch etwa 30 Stück in die Biotonne gekloppt, die ziemlich genau so aussahen.

Aus dem selben Grund warum jede Dionaea mit einem Krummen Zahn zum Klon gemacht wurde. Die einen registrieren ihre Selektionen, andre gehen halt weiter und lassen sich diese, als ihr "Produkt" eben auch schützen. 

 

Grüße Nicky

Bearbeitet von Nicky Westphal
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Andreas Wistuba
vor 1 Stunde schrieb Nicky Westphal:

...aber wenn ich 100 Samen von Dionaea aussäe, habe ich am Ende sicher 50 Pflanzen dabei, die die Merkmale eines schon registrierten Klones haben.

 

Registriert ist nicht das Problem. Registrieren kann man ja quasi alles. Die Hürde ist nicht groß und das Ergebnis ist halt, dass kein Mensch mehr die Sorten auseinanderhalten kann ?

Beim Sortenschutz oder einem Patent sieht die Sache schon anders aus. Und das Ergebnis ist auch anfechtbar. Wenn also jemand ein Patent auf eine knallrote Dionaea erhält und das als Alleinstellungsmerkmal ohne andere wichtige Merkmale angibt, muss nur jemand nachweisen, dass er so etwas schon vorher hatte.

Da es bei Dionaea sowieso schon alles gibt (?), würde mich schon interessieren, ob so ein Dionaea-Patent letztlich überhaupt durchsetzbar ist.

Die Holländer sind da in der Vergangenheit sowieso kreativ gewesen:

Da wird schnell mal eine Wildform (z.B. ein Paepalanthus oder eine verwandte Gattung, vermarktet als "Mikado-Plant") auf den Markt geworfen, vermeintlich geschützt,  und man denkt zunächst mal, "Die Gauner haben sich eine Wildform geschützt, Schweinerei....".

Wenn man dann genauer hinschaut, geht's nur um einen Produkt- oder Markenschutz. D.h. Name und Verpackungsdesign sind geschützt, nicht aber die Pflanze. Ähnlich sieht's meines Wissens nach auch mit der Nepenthes "Bloody Mary" aus, wobei ich das nur so gehört hab'. Würde das so stimmen, dürfte man die Nepenthes Hybride sehr wohl vermehren (auch kommerziell), man dürfte sie nur nicht als "Bloody Mary" vermarkten. Der Grund ist angeblich, dass es viel günstiger und einfacher ist, so etwas als Produkt oder Marke zu schützen, wie letztlich den Inhalt (=die Pflanze).

Alles nicht so einfach...... ?

Grundsätzlich glaube ich aber, dass Ihr Euch da viel zu viele Sorgen macht. Das ist nicht das Ende des Hobbys...
Ich würde mal behaupten, dass es selbst dem eingefleischtesten Fliegenfallen-Züchter herzlich egal sein dürfte, wenn er EINEN EINZIGEN Klon nicht vermehren dürfte. 

Grüße
Andreas 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Christian Dietz

Hallo Nicky,

 

vor 2 Stunden schrieb Nicky Westphal:

 

Ok, ich hätte das wohl präzisieren sollen. Bei fast allen VFF ist das so, zumindest kenne ich da nur einen Klon, der über Samen vermehrt werden dürfte. Deine Aussage ist sicher rechtlich gesehen richtig, aber wenn ich 100 Samen von Dionaea aussäe, habe ich am Ende sicher 50 Pflanzen dabei, die die Merkmale eines schon registrierten Klones haben. Die dann aber so zu nennen wäre aus meiner Sicht falsch.

 

Du denkst dabei immer noch an Klone. Das darf man aber nicht. Ich zitiere mal die Beschreibung von Dionaea 'Akai Ryu':

 

"Growth habit and flower morphology are typical for this species. The leaf petiole, blade and trap exhibit dark maroon to burgundy coloration. Any green coloration has only been noted around the center of the plant in mid-winter. The entire trap, interior and exterior, exhibits dark burgundy coloration throughout the year."

 

Das passt so ziemlich auf alle roten Formen, die es gibt. Daher darf man problemlos alle roten Formen auch D. 'Akai Ryu' nennen. Wenn die Pflanzen alle in der Beschreibung erwähnten Merkmale aufweisen und dem Foto entsprechen, sind sie eben dieser Kultivar. Das ist genauso einfach wie auch kompliziert.

 

Was das eigentliche Thema angeht wäre ich auch entspannt. Es gibt und wird sicher auch immer genügend andere Pflanzen geben, die man beliebig vermehren und weitergeben darf.

 

Gruß,

Christian

 

Bearbeitet von Christian Dietz
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