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Pflanzenpass - Verkauf & Versand von Pflanzen


Ronny K.

Empfohlene Beiträge

Hallo Andreas,

 

vor 17 Stunden schrieb Andreas Wistuba:

Auch der Kleingewerbetreibende Händler oder Produzent kann sich (zumindest in Deutschland) wohl registrieren.


Leider muss er sogar, wenn ich das alles recht verstanden habe...
Auf der Website der Landwirtschaftskammer Sachsen heißt es hierzu:

"Neu: Das Versenden von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im Online-Handel und Fernabsatz setzt ohne Ausnahme also auch an Privatpersonen eine Registrierung voraus." [1]

 

"Wer ist ein Unternehmer im Sinne des Pflanzengesundheitssystems?

Unternehmer, sind Personen, die Pflanzen gewerblich anpflanzen, züchten, anbauen, vermehren, versorgen, in die EU importieren, aus der EU exportieren, auf dem Markt bereitstellen, lagern, gewinnen, versenden oder verarbeiten und für die Pflanzen rechtlich verantwortlich sind." [2]
 

"Für welche Waren besteht keine Pflanzenpasspflicht?

Die Ware wird direkt zu dem Endnutzer verbracht.

Endnutzer ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse für den Eigenbedarf erwirbt (z. B. Hobbygärtner) (Artikel 81). Diese Ausnahme gilt nicht für den Fernabsatz und auch nicht für Schutzgebiete." [3]

 



Liebe Grüße
Fabian

Bearbeitet von Fabian S.
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Andreas Wistuba
vor 2 Stunden schrieb Fabian S.:

Hallo Andreas,

 


Leider muss er sogar, wenn ich das alles recht verstanden habe...

 

Hallo Fabian,

da habe ich mich etwas blöd ausgedrückt: 

Das war im Wesentlichen auch die Info, die ich vorbehaltlich bekommen habe, wobei ich schriftlich in Baden Württemberg nichts über die Hobby-Leute und Kleingewerbetreibende gefunden habe.

Worum es mir ging: Es ist in Deutschland möglich, sich als Hobbyist zu registrieren. Das ist hierzulande ein Riesenvorteil! In anderen EU-Ländern scheint das nicht möglich zu sein, was dort quasi einem Handelsverbot für die kleinen gleichkäme.

Die Registrierung is kein Hexenwerk und die Formulare sind in 20 Minuten ausgefüllt. Allerdings gibt es eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,-

Viele Grüße

Andreas

 

 

 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Andreas Wistuba

P.S.
Könnte jemand von den Admins ggf. die Themenüberschrift ändern? Das Phyto für Samen war ja nur ein Mini-Aspekt der ganzen Pflanzenpass-Thematik, die gerade erörtert wird und eigentlich für jeden hier interessant und wichtig ist.

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Hallo Andreas,

Danke für die Rückmeldung, jetzt weiß ich worauf du hinaus wolltest!
 

vor 3 Stunden schrieb Fabian S.:

"Neu: Das Versenden von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im Online-Handel und Fernabsatz setzt ohne Ausnahme also auch an Privatpersonen eine Registrierung voraus." [1]



Liebe Grüße
Fabian

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2 hours ago, Andreas Wistuba said:

Es ist in Deutschland möglich, sich als Hobbyist zu registrieren. Das ist hierzulande ein Riesenvorteil! In anderen EU-Ländern scheint das nicht möglich zu sein, was dort quasi einem Handelsverbot für die kleinen gleichkäme.

Die Registrierung is kein Hexenwerk und die Formulare sind in 20 Minuten ausgefüllt. Allerdings gibt es eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,-

 

Hallo Andreas,

 

das hört sich bei Dir so locker leicht an. Irgendwie finde ich EUR 100,- als Bearbeitungsgebühr für Hobbyzüchter nicht wirklich billig. Und es wäre auch ein wenig merkwürdig wenn EU-Verordnungen ungleich umgesetzt werden. Und irgendwie wird man doch mißtrauisch und neigt schwarz zu sehen, was da noch so für ein Rattenschwanz dranhängt.

 

Mal abgesehen, dass man einige Daten preisgibt und sich ins Fadenkreuz der Gesundheits- (und Artenschutz-?) überwachung begibt. Wie genau muss man dann Buch führen? Heißt das auch, dass man weitere kostenpflichtige Aufwendungen für einen Sachkundenachweis für Pflanzenschutz erbringen muss (Schädlinge/Krankheiten erkennen, Umgang mit PSM)?  Darf man möglicherweise mit jährlichem Besuch der Schädlingsprüfer rechnen, die Proben nehmen und bei Feststellung eines Befalls darf man alle verkauften (und getauschten) Pflanzen erstattungspflichtig zurücknehmen? Am Ende wird bei Befall als wirtschaftlich unbedeutender Kolateralschaden noch die ganze Sammlung vernichtet? Da dürfte das Finanzamt die kleinste Sorge sein.

 

Aber so schlimm wird es praktisch schon nicht sein. Vielleicht kauft man sich einfach mit einer Bearbeitungsgebühr frei und alles bleibt wie es ist.

Ich glaube, ich bin gerade nur etwas von Behörden genervt...

 

Viele Grüße

Eric

 

P.S. Wäre es vielleicht besser den Titel in "Versand von Samen und Pflanzen - Phyto und Pflanzenpass "  zu ändern. Sonst geht die kleine, aber wichtige Ausgangsfrage unter. Am besten hätte man die Threadbeiträge in 2 Teilen behandelt: "Phytosanitäres Zertifikat für Samen"  bzw. "Pflanzenpass beim Versand in Europa". International/Europa und Samen/Pflanzen sind ja doch noch etwas verschieden.

Bearbeitet von podunk
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Andreas Wistuba
vor 11 Stunden schrieb podunk:

das hört sich bei Dir so locker leicht an. Irgendwie finde ich EUR 100,- als Bearbeitungsgebühr für Hobbyzüchter nicht wirklich billig. Und es wäre auch ein wenig merkwürdig wenn EU-Verordnungen ungleich umgesetzt werden. Und irgendwie wird man doch mißtrauisch und neigt schwarz zu sehen, was da noch so für ein Rattenschwanz dranhängt.

 

Mal abgesehen, dass man einige Daten preisgibt und sich ins Fadenkreuz der Gesundheits- (und Artenschutz-?) überwachung begibt. Wie genau muss man dann Buch führen? Heißt das auch, dass man weitere kostenpflichtige Aufwendungen für einen Sachkundenachweis für Pflanzenschutz erbringen muss (Schädlinge/Krankheiten erkennen, Umgang mit PSM)?  Darf man möglicherweise mit jährlichem Besuch der Schädlingsprüfer rechnen, die Proben nehmen und bei Feststellung eines Befalls darf man alle verkauften (und getauschten) Pflanzen erstattungspflichtig zurücknehmen? Am Ende wird bei Befall als wirtschaftlich unbedeutender Kolateralschaden noch die ganze Sammlung vernichtet? Da dürfte das Finanzamt die kleinste Sorge sein.

 

Ich würde generell nicht so schwarz sehen. Tatsache ist, dass sich zur Zeit und im Zuge der Globalisierung viele neue Schädlinge breitmachen und man gleichzeitig aus ökologischen Gründen ein Pflanzenschutzmittel nach dem anderen verbietet. Ich sehe in dem Ganzen den Versuch, der Ausbreitung gegenzusteuern und zumindest Verbreitungswege nachvollziehen zu können oder Quellen zu identifizieren. Natürlich ist das Ganze eher im "richtigen" Gartenbau sinnvoll, ich kann aber auch nachvollziehen, dass man es generell und flächendeckend einführt um keine Schlupflöcher zu schaffen und nicht angreifbar zu sein. Sonst wären die Verbände ganz schnell dabei, auf Gleichbehandlung zu klagen: "Warum kommen die "kleinen" um das Ganze herum und wir haben den ganzen Aufwand???"

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörden das Ziel (und die Mittel) haben, personell so aufzurüsten, dass jeden Monat bei Euch das Gewächshaus inspiziert wird. Realistisch bleiben...!

Auch ein Gärtner muss nicht PSM-sachkundig sein. Wenn er keine entsprechenden Mittel einsetzt, weil er z.B. streng ökologisch anbaut, muss er auch nicht sachkundig in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sein. Insofern hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Wenn Du nachweislich Schädlingsbefall hast musst Du den natürlich wegbekommen, bevor Du weiter Pflanzen abgibst aber das ist auch gut und richtig so. Eine Blattlaus-Zucht interessiert das Landwirtschaftsamt ansonsten nicht und bis auf ganz wenige Quarantäne-Organismen darfst Du auf Deinen Pflanzen überhaupt alles an Schädlingen züchten wozu Du Lust hast. 

Nur mit Pflanzenpass oder PGZ als gesund abgeben darfst Du die befallenen Pflanzen eben nicht.

 

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Hallo zusammen,

 

ich denke das gilt nicht für den privaten, der direkt versendet (zumindest in der Alpenrepublik!).

 

Hier eine Webseite: https://www.pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel-neu/faqs-pflanzenpass-neu/

 

Hier der Auszug:

 

Gibt es Ausnahmen bei der Pflanzenpass-Pflicht?

Ja. Bei der direkten und ausschließlichen Abgabe an den Endnutzer sowie bei der Verbringung innerhalb des Betriebsgeländes oder zwischen nahegelegenen Betriebsstätten desselben Unternehmers wird kein Pflanzenpass benötigt. Zusätzlich benötigen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke (z.B. Ausstellungen), Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben verwendet werden, auch keinen Pflanzenpass.
Jedoch brauchen geregelte Waren in zwei Fällen IMMER einen Pflanzenpass:

Lieferungen im Fernabsatz

Lieferungen in Schutzgebiete

 

3. Registrierung und Autorisierung

Für welche Tätigkeit muss sich ein Unternehmen registrieren und autorisieren lassen?

Unternehmer, welche geregelte Waren innerhalb der EU verbringen, müssen sich registrieren lassen. Zusätzlich müssen sich Unternehmen, die selbst Pflanzenpässe ausstellen wollen, diese Registrierung erweitern und sich autorisieren (= ermächtigen) lassen. Diese Autorisierung gilt für Unternehmen,

die selbst Pflanzen produzieren und verbringen,

die Pflanzen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zukaufen und einen eigenen Pflanzenpass anbringen (sogenannter Austauschpflanzenpass) und auch

die Pflanzen aus Drittländern importieren und innerhalb der EU weiterverkaufen.

 

Ich bin kein Unternehmer und liefere direkt an den Endkunden.

Ich liefere nicht für den Fernabsatz und schon gar nicht in Schutzgebiete (es sei denn das Gewächshaus dient als Fluchtort vor der Familie, Verwandtschaft, Arbeit,... "Mens Cave").

Ich liefere auch nicht, ich tausche.

 

Daher falle ich da raus.

Im schlimmsten Fall hat mein Rechtsschutz eine Aufgabe.

 

Wäre vielleicht auch eine Idee da mal über unsere GFP Mittel eine Rechtsauskunft einzuholen, oder ev. geht das sogar, dass man zu einem der nächsten GFP Treffen mal einen Experten einlädt der dazu berichtet? Dafür würde ich entgegen meiner Planung sogar zur JHV kommen.

 

Das würde allen hier sehr dienlich sein.

 

BT.

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Hallo BT,

 

wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das für jeglichen Versand, auch an Endnutzer. Nicht notwendig ist es für den Verkauf ab Produktionsstätte oder auf einem Marktstand, was eine Direktabgabe darstellt. Für Versand = Fernabsatz besteht die Pflicht!

 

Grüße Nicky

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Am 21.1.2020 um 10:11 schrieb Nicky Westphal:

Hallo BT,

 

wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das für jeglichen Versand, auch an Endnutzer. Nicht notwendig ist es für den Verkauf ab Produktionsstätte oder auf einem Marktstand, was eine Direktabgabe darstellt. Für Versand = Fernabsatz besteht die Pflicht!

 

Grüße Nicky

 
Hallo zusammen.

Da liegst du richtig. Fernabsatz = jeglicher Versand, AUCH FÜR PRIVATPERSONEN, auch beim Tausch (gemeint ist alles außer Hand zu Hand Verbringung)!
Laut Info-Broschüre der Berliner Behörden setzt eine Registrierung einen Erst- und Folgebesuch des zuständigen Pflanzenschutzamtes vorraus, um einzuschätzen, ob man überhaupt in der Lage ist dieses amtliche Dokument auszustellen.
Ferner ist von jährlichen Kontrollen und Aufzeichnungspflichten zu allen Bewegungsvorgängen des Bestands die Rede, mit Ausnahme (wie Andreas bereits sagte), wenn es Sich um ein größeres Gelände mit mehreren Betriebsteilen handelt.

Darüber hinaus heißt es noch, dass das Personal, welches die kritischen Punkte überwacht, geschult sein muss im Hinblick auf Kenntnisse zu Schadsymptomen und -Organismen und deren Eindämmung. Für mich heißt das: Pflanzenschutzschein! Oder wie will man das nachweisen?

Die Behörden werden sich sicher auch freuen, wenn jetzt eine Flut an Kleinunternehmern und Privatleuten Anträge stellt. Zumal die Liste der Gattungen ja monatlich aktualisiert werden muss.


Liebe Grüße
Fabian

Bearbeitet von Fabian S.
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... nach tel. Rücksprache mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Österreich:

 

"Privat and Privat benötigt das nicht, außer Sendungen, die die EU verlassen."

 

Ergo, ich ignoriere das Ganze, weil ich ja nicht Geschäft damit mache und kein Unternehmer bin.

Das kann ich auch leicht nachweisen, da ich nur sporadisch mal was abgebe.

Mir geht des einsackeln, verpacken und versenden ohnehin auf den Geist, weil zeitaufwändige Deppenarbeit.

 

BT

 

 

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Hallo nochmal.

Ich habe jetzt nochmal Rücksprache mit dem Pflanzenschutzamt Berlin gehalten.

Folgendes: Die Regelungen sind etwas Missverständlich formuliert. Für Privatleute gilt die Pflanzenpasspflicht auch bei Versand wohl weiter nicht!
Kleinunternehmer sollten jedoch den Antrag stellen, dieser wird dann überprüft. DIE SACHKUNDE IM PFLANZENSCHUTZ SOLLTE ZUR ERMÄCHTIGUNG DER AUSSTELLUNG DER PÄSSE ABER VORLIEGEN! Detaills hierzu konnten mir aber leider nicht genannt werden und werden wohl im Einzelfall nach Einreichen des Antrages geklärt.


Liebe Grüße
Fabian

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Andreas Wistuba
vor 1 Stunde schrieb Beautytube:

....

 

Ich bin kein Unternehmer und liefere direkt an den Endkunden.

Ich liefere nicht für den Fernabsatz und schon gar nicht in Schutzgebiete (es sei denn das Gewächshaus dient als Fluchtort vor der Familie, Verwandtschaft, Arbeit,... "Mens Cave").

Ich liefere auch nicht, ich tausche.

 

Daher falle ich da raus.

Im schlimmsten Fall hat mein Rechtsschutz eine Aufgabe.

 

Wäre vielleicht auch eine Idee da mal über unsere GFP Mittel eine Rechtsauskunft einzuholen, oder ev. geht das sogar, dass man zu einem der nächsten GFP Treffen mal einen Experten einlädt der dazu berichtet? Dafür würde ich entgegen meiner Planung sogar zur JHV kommen.

 

Das würde allen hier sehr dienlich sein.

 

BT.

 

 

Hallo BT.,

eigentlich ist das alles ganz einfach und bedarf keiner umständlichen Rechtsberatung:

 

Sobald Du eine Pflanze verkaufst, ob per eBAY, hier im Forum über Facebook oder sonst wo bist Du Unternehmer. Diese "Hobby-Verkäufe" oder "Privat-Verkäufe" die so oft bemüht werden kennt bei Neuware (und so etwas ist eine vermehrte Pflanze nunmal) weder das Finanzamt noch sonst ein staatliches Organ. Man bekommt das aus den Köpfen der Leute zwar nicht raus aber viele verbiegen das Gesetz da schon sehr zu ihren Gunsten... ?

 

D.h. wenn Du eine Pflanze hier übers Forum verkaufst, bist Du de Facto Unternehmer. Wenn Du die Pflanze anschliessend verschickst, benötigst Du einen Pflanzenpass. Ist das Ganze ein Tausch, bist Du nicht Pflanzenpass-pflichtig. Ein Tausch gegen Geld nennt man Verkauf => Unternehmer => Pflanzenpass.

Wenn Du auf einer Börse direkt an Privat verkaufst, bist Du dagegen nicht Pflanzenpass-pflichtig. Wenn Du aber z.B. mir auf einer Börse Pflanzen für den Weiterverkauf geben würdest, wärst Du wiederum Pflanzenpass-pflichtig. Wenn Du mir die Pflanzen schicken würdest, sowieso. Und - NEIN - das ist nur ein Beispiel - ich fange nix mit Sarris an ?

 

Wenn jetzt allerdings jemand seinen gebrauchten Hausstand verkauft ist derjenige nicht unternehmerisch tätig, weil keine Gewinnerzielungs-Absicht vorliegt. Das ist ein echter "Privat-Verkauf". Ähnlich dürfte man bei einer Pflanzen-Sammlungsauflösung oder dem Verkauf von geerbten Pflanzen argumentieren können. Wenn Du aber Teilstücke oder überschüssige Nachzuchten verkaufst bist Du nicht nur für das Finanzamt ganz klar unternehmerisch tätig und musst die Umsätze letztlich auch versteuern.

 

Viele Grüße

 

Andreas

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Andreas Wistuba
vor 21 Minuten schrieb Beautytube:

... nach tel. Rücksprache mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Österreich:

 

"Privat and Privat benötigt das nicht, außer Sendungen, die die EU verlassen."

 

Ergo, ich ignoriere das Ganze, weil ich ja nicht Geschäft damit mache und kein Unternehmer bin.

Das kann ich auch leicht nachweisen, da ich nur sporadisch mal was abgebe.

Mir geht des einsackeln, verpacken und versenden ohnehin auf den Geist, weil zeitaufwändige Deppenarbeit.

 

BT

 

 

 

Die Auskunft dürfte damit zusammenhängen, dass es echte Privatverkäufe bei Pflanzen kaum geben kann. Sobald Geld fliesst ist es nicht Privat an Privat sondern Kleinunternehmer an Privat.

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Andreas Wistuba
vor 8 Minuten schrieb Fabian S.:


Folgendes: Die Regelungen sind etwas Missverständlich formuliert. Für Privatleute gilt die Pflanzenpasspflicht auch bei Versand wohl weiter nicht!
Kleinunternehmer sollten jedoch den Antrag stellen, dieser wird dann überprüft. DIE SACHKUNDE IM PFLANZENSCHUTZ SOLLTE ZUR ERMÄCHTIGUNG DER AUSSTELLUNG DER PÄSSE ABER VORLIEGEN! Detaills hierzu konnten mir aber leider nicht genannt werden und werden wohl im Einzelfall nach Einreichen des Antrages geklärt.
 

 

Sobald Du verkaufst bist Du zumindest Klein-Unternehmer.

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Andreas Wistuba
vor 48 Minuten schrieb Fabian S.:

DIE SACHKUNDE IM PFLANZENSCHUTZ SOLLTE ZUR ERMÄCHTIGUNG DER AUSSTELLUNG DER PÄSSE ABER VORLIEGEN! Detaills hierzu konnten mir aber leider nicht genannt werden und werden wohl im Einzelfall nach Einreichen des Antrages geklärt.

 

Das finde ich interessant, habe aber meine Zweifel, ob das korrekt bzw. durchführbar ist.

Ich darf als Unternehmer sehr wohl im Gartenbau tätig sein, ohne PSM-sachkundig zu sein. Entweder ich darf dann halt nicht spritzen oder ich muss eine Firma kommen lassen, die sachkundig ist und das für mich macht. 

Eine Regelung wie Du sie nennst kann demnach eigentlich kaum angewandt werden. 

Allerdings hat mir mein Pflanzenschutzberater gesagt, dass auf EU-Ebene durchaus diskutiert wird, eine zusätzliche Sachkunde-Prüfung zur Schädlingsdiagnose einzuführen, die mit dem Pflanzenpass verknüpft wird. Das ist aber wohl noch nicht entschieden. 

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Hallo Zusammen,

 

ich habe heute diesbezüglich das Pflanzenschutzamt Berlin angeschrieben, da dies bei mir die zuständige Behörde darstellt. Hier die Rückmeldung:

Zitat

Sehr geehrter Herr Neumann,

 

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne wie folgt.

 

Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031 (PGVO) regelt nur die Registrierung von Unternehmen. Die Formalien zum Pflanzenpass nach Art 83 legen fest, dass ein Pflanzenpass hinter Buchstabe B die Registriernummer des ausstellenden Unternehmens beinhalten muss. Eine Ausnahme von der Registrierungspflicht ist auch nur für Unternehmen verfügt, wenn diese ausschließlich direkt und nicht im Fernabsatz an Endnutzer verbringen.

 

Daraus leite ich ab, dass Privatpersonen nicht zu registrieren sind und damit nicht über eine Registriernummer eines Unternehmens verfügen. Damit entfällt für Privatpersonen auch die Möglichkeit der Ausstellung eines rechtskonformen Pflanzenpasses, da die Registriernummer nicht angegeben werden kann. Die Möglichkeit der Ausstellung eines Pflanzenpasses durch eine zuständige Behörde entfällt ebenfalls, da auch die zuständige Behörde die Registriernummer des Unternehmens angeben müsste, für das sie den Pflanzenpass ausstellen würde.

 

Art 79 schreibt vor, dass Pflanzenpässe für die Verbringung bestimmter Pflanzen grundsätzlich erforderlich ist. Art 81 macht hier jedoch die Ausnahme, dass ein direktes Verbringen an den Endnutzer (mit Eigenbedarf) ohne einen Pflanzenpass erfolgen kann, wenn dies nicht im Fernabsatz erfolgt. Für wen diese Ausnahme gilt, ist hier nicht genannt (Unternehmer oder Privatperson/Endnutzer). Damit müsste sich die Pflanzenpasspflicht im Fernabsatz auch auf den Endnutzer erstrecken, der an einen anderen Endnutzer im Fernabsatz verbringt.

 

Da eine Pflanzenpassausstellung durch Privatpersonen/Endnutzer, wie oben beschrieben, nicht möglich ist und eine Endnutzer zu Endnutzer Verbringung nicht weiter geregelt ist, gehe ich davon aus, dass die generelle Pflanzenpasspflicht für bestimmte Pflanzen … sich nur auf das Verbringen durch Unternehmen bezieht.

 

Das Verbringen durch Privatpersonen wäre demnach ohne Pflanzenpass, auch im Fernabsatz, möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Heiko Schmalstieg

 

Pflanzenschutzamt Berlin

FG Gartenbau, Landwirtschaft und Pflanzengesundheitskontrolle

Postadresse: Mohriner Allee 137, 12347 Berlin

Email: heiko.schmalstieg@senUVK.berlin.de

Tel.: +49 30 700006 248 oder +49 151 277 900 64

 

Das regelt für mich zumindest die Handhabung in Berlin.

 

mit besten Grüßen

 

Jens 

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Hallo zusammen,

 

da wir ja bekannterweise einen Onlineshop für Karnivoren betreiben, kamen wir natürlich auch nicht herum, uns zu registrieren. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsenden der Unterlagen, hatten wir auch bereits die erste Kontrolle. Zugegebener Maßen, war der zuständige Beamte sehr nett und wir konnten auch viel dazu lernen und einiges, dass er uns erzählt hatte, trug auch zu einem besseren Verständnis bei.

 

Fakt ist, dass in Österreich die Überprüfung Landessache ist und somit jedes Bundesland ihre eigenen Beamten durch die Gegend schickt. Durch die neue EU-Regelung sind schlagartig jede Menge Betriebe zum Kontrollieren hinzu gekommen. Pro Land sind aber durchschnittlich derzeit nur 1-2 Prüfer für diese Aufgabe vorhanden.

 

Wenn man also diese Tatsache als gegeben nimmt und "die Kirche im Dorf lässt", wird es wahrscheinlich auch zukünftig keinen interessieren, wenn einer von privat zu privat Pflanzen verkauft. Abgesehen davon wird die wenigsten (End)Käufer interessieren, ob die Pflanze einen Pflanzenpass hat, oder nicht. Hauptsinn dahinter ist ja in erster Linie, dass der gewerbliche Händler Krankheiten und Schädlingsbefall erkennt und gegebenenfalls eine Rückverfolgung (vor allem bei meldungspflichtigen Erkrankungen / Schädlingen) möglich ist, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

 

Um die Erkennung sicher zu stellen, müssen wir auch zusätzlich einen dementsprechenden Kurs besuchen. Das witzige an dieser Schulung ist, dass die erforderlichen Vorkenntnisse, zumindest in Niederösterreich, wahrscheinlich von vielen, die "nur" einen Shop betreiben, gar nicht erfüllt werden können, aber trotzdem diese vorweisen müssen, um sich überhaupt registrieren lassen zu können. Das heißt aber weiter, dass die meisten Privatpersonen mit ziemlicher Sicherheit schon gar nicht die Voraussetzungen für diesen Kurs haben.

 

 

@Andreas Wistuba

In Österreich ist die Rechtslage bei Klein-Unternehmen anders.

Personen die private Güter verkaufen zählen nicht automatisch zu Klein-Unternehmern.

Hier kommen drei Punkte zum Tragen: Selbständigkeit+Regelmäßigkeit+Ertragserzielungsabsicht. Personen die hin und wieder eine Pflanze verkaufen, fallen somit nicht darunter. Bei Personen die regelmäßig verkaufen, könnten der Gewerbetätigkeit unterliegen. Das wird aber im Einzelfall beurteilt.

 

Somit fallen schon einmal 99% der Sammler, die das eine oder andere Pflänzchen weiterverscherbeln aus dieser Regelung.

 

Ein weiterer interessanter Aspekt, den wir im Zuge der Überprüfung erfahren haben ist auch, dass, wenn Du als reiner Onlineshop Pflanzen über einen längeren aklimatisieren musst, um sie verkaufen zu können, man (bezüglich Pflanzenschutz) bereits zu einem "produzierenden Betrieb" zählst .

 

Herzliche Grüße

Günter

 

 

Bearbeitet von Günter Seiter
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Andreas Wistuba
vor 32 Minuten schrieb Günter Seiter:

Um die Erkennung sicher zu stellen, müssen wir auch zusätzlich einen dementsprechenden Kurs besuchen. Das witzige an dieser Schulung ist, dass die erforderlichen Vorkenntnisse, zumindest in Niederösterreich, wahrscheinlich von vielen, die "nur" einen Shop betreiben, gar nicht erfüllt werden können, aber trotzdem diese vorweisen müssen, um sich überhaupt registrieren lassen zu können. Das heißt aber weiter, dass die meisten Privatpersonen mit ziemlicher Sicherheit schon gar nicht die Voraussetzungen für diesen Kurs haben.

 

 

...

 

Ein weiterer interessanter Aspekt, den wir im Zuge der Überprüfung erfahren haben ist auch, dass, wenn Du als reiner Onlineshop Pflanzen über einen längeren aklimatisieren musst, um sie verkaufen zu können, man (bezüglich Pflanzenschutz) bereits zu einem "produzierenden Betrieb" zählst .

 

Hallo Günter,

wegen des Kurses. Mir hat mein Pflanzenschutzberater auch erzählt, dass so etwas eventuell kommt (Sachkunde zur Diagnostik), da sei nach seinen Infos aber noch nichts sicher. Ich nehme an, Du meinst diesen Kurs. Wenn es da bei Euch schon genauere Infos gibt, was weisst Du darüber? Welche Bedingungen und Vorkenntnisse sind schwer zu erfüllen?

Den Absatz mit dem "Produzierenden Betrieb" verstehe ich nicht. Was meinst Du damit?
Viele Grüße

Andreas


 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Hallo zusammen,

habe gerade mit der zuständigen Referentin in Rheinland-Pfalz zu diesem Thema telefoniert.

Ein Verkauf als Privatperson an einen Endnutzer bedarf keines Pflanzenpasses. Also ein Verkauf von Privatpersonen auf Pflanzenbörsen direkt an Endverbraucher fällt nicht unter die Pflanzenpasspflicht. Bei Fernabsatz ist der Verkauf über digitale Medien, sprich Onlineshop, gemeint. Ein genereller Versand von Pflanzen von Privatperson an Privatperson fällt nicht unter den Begriff Fernabsatz. Auch ein Verkauf von Privatpersonen auf einer EEE in einem anderen EU-Mitgliedsstaat würde keinen Pflanzenpass notwendig machen. Über diese Vorgehensweise hätten sich angeblich die Bundesländer soweit abgestimmt. Schriftlich habe ich da aber leider nichts bekommen.

 

Gruß

Oliver

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Andreas Wistuba
vor 10 Minuten schrieb Oliver G.:

Bei Fernabsatz ist der Verkauf über digitale Medien, sprich Onlineshop, gemeint. Ein genereller Versand von Pflanzen von Privatperson an Privatperson fällt nicht unter den Begriff Fernabsatz.

 

Hallo Oliver,

es wäre schön wenn da so gehandhabt werden würde aber im Gesetz ist einfach nur vom Fernabsatz die Rede. Und Fernabsatz ist grundsätzlich ein Verkauf in die Ferne über einen Versandweg. Völlig unabhängig davon ob der Kaufvertrag über einen Online-Shop abgewickelt wurde oder über ein Forum.

Grüße

Andreas

 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Hallo Andreas,

den Begriff Fernabsatz hat mir die Dame von der Pflanzenschutzbehörde aber anders erklärt. Das reine Versenden von privat an privat würde nicht unter die Definition Fernabsatz fallen, nur das Anbieten über Onlineshops oder ähnlichem, was dann einen Versand der Ware zur Folge hat. Wahrscheinlich handelt es sich bei Fernabsatz wieder um einer dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe", in die Juristen vieles hinein interpretieren können. Die Behörden scheinen mit dem Umgang dieses Themas noch ganz schön unsicher zu sein.

Gruß

Oliver

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vor 14 Minuten schrieb Oliver G.:

Hallo Andreas,

den Begriff Fernabsatz hat mir die Dame von der Pflanzenschutzbehörde aber anders erklärt. Das reine Versenden von privat an privat würde nicht unter die Definition Fernabsatz fallen, nur das Anbieten über Onlineshops oder ähnlichem, was dann einen Versand der Ware zur Folge hat. Wahrscheinlich handelt es sich bei Fernabsatz wieder um einer dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe", in die Juristen vieles hinein interpretieren können. Die Behörden scheinen mit dem Umgang dieses Themas noch ganz schön unsicher zu sein.

Gruß

Oliver

 

So wurde mir es auch erklärt.

 

Liebe Grüße

Fabian

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vor 25 Minuten schrieb Andreas Wistuba:

Wenn es da bei Euch schon genauere Infos gibt, was weisst Du darüber? Welche Bedingungen und Vorkenntnisse sind schwer zu erfüllen?

 

Die Voraussetzungen beziehen sich auf eine entsprechende Ausbildung im Bereich der Fachgebiete: Landwirt/Forstwirtschaft, Garten/Gemüse/Feld/Wein/Obstbau etc. oder Absolventen höherer Schulen/Studienrichtungen (nicht fachbezogen) mit mindestens 5 jähriger Erfahrung in der Pflanzenproduktion inkl. Pflanzenschutz und Pflanzengesundheitsprüfung.

 

Das Land NÖ hat bereits Kurstermine (Schulung für den Pflanzenpass) anberaumt und die Anmeldemöglichkeit ist bei uns schon gegeben - wir machen den Kurs im Februar.

 

vor 30 Minuten schrieb Andreas Wistuba:

Den Absatz mit dem "Produzierenden Betrieb" verstehe ich nicht. Was meinst Du damit?

 

Das österreichische Gewerberecht unterscheidet zwischen Handel und produzierenden Betrieben. Das reine Handelsgewerbe berücksichtigt eigentlich nicht, dass  (durch den Lagerbestand + Pflege) diese eigentlich auch produzierende Betriebe sind.

 

Reine Handelsbetriebe erfüllen die oben genannten Voraussetzungen für den Kurs nicht unbedingt.

 

Herzliche Grüße

 

Günter

 

 

 

 

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vor 4 Minuten schrieb Lavicola:

Ich hatte gestern mal beim Pflanzenschutz im Bayern nachgefragt und wie es ausschaut, kann man nicht davon ausgehen, dass alles zusammen "nur" 100€ kostet.

In Bayern zahlt man z.B für die Regestrierung 50€(stand:21.02.2020) und nochmals 25€ für die Ausstellung des Pflanzenschutzpasses . Dazu muss man noch den Kontrolleur zahlen, der MINDESTENS 1x Jährlich kommt, für diesen zahlt man pro angefangene halbe Stunde 25€ und zusätzlich pro Km den er zu dir fahren muss 0,35€.

In meiner Email hatte ich übrigens extra darauf hingewiesen, dass ich eine Privatperson bin und im Jahr so 15 Pflanzen verkaufe.

 

 

 

Ich bezweifle zwar auch, wie die meisten, dass sowas kontrolliert wird. Nichts destotrotz, macht ihr euch in gewisserweise "erpressbar", wenn ihr Pflanzen an Fremde verkauft.

 

Das sich die Kosten nicht im "nur"-Bereich bewegen, können wir aus Österreich bestätigen.

Natürlich gibt es da Unterschiede zwischen den jeweiligen Ländern und bestimmt auch zwischen den einzelnen Bundesländern (egal ob D oder A).

 

Wir bezahlen für den Antrag, den Bescheid, den Erstbesuch, den Kurs und den jährlich vorgeschriebenen Kontrollbesuch (der wird mit Sicherheit gemacht).

Die Erstkosten dafür werden gesamt um die 400,- Euro ausmachen.

 

Herzliche Grüße

Günter

 

 

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Ich denke mal hier kommen schon wieder viele Begrifflichkeiten zusammen, die ja nach Amt anders gesehen, ausgelegt werden. Es ist nun mal so, wie es Andreas geschrieben hat, das jeder der Pflanzen absichtlich vermehrt oder im Überschuss aufzieht um diese gegen Geld abgibt, also auf Ebay oder sonst wo anbietet, gewerblich handelt (zumindest nach dem Gesetz). Dementsprechend wäre diese Einnahme auch steuerpflichtig (auch bei Börsenverkäufen). Um die Pflanzen zu versenden müsste man sich registrieren … Ob und wieweit das für alle "Hobbyzüchter" notwendig ist steht wohl auf einem andren Blatt. Zumindest ist die Registrierung mit allen Folgekosten für alle mit Online-Shop ganz sicher notwendig und für alle andren die privat anbieten eine Frage der Sichtweise. Es gibt ja auch noch den Begriffe "Hobby und Liebhaberei", der den Privatverkauf und Versand für ein Teilstück einer Pflanze wieder zulassen würde.  

 

Grüße Nicky

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