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Pflanzenpass - Verkauf & Versand von Pflanzen


Ronny K.

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Jetzt mal weiter gedacht.
Wann genau muss der Pass eigentlich ausgestellt werden und wie wird das im Falle einer Nicht-Akkreditierung zur eigenen Ausstellung  der Pässe gehandhabt?
Hat das wer verstanden?
Beispielfall: Person A (Berufseinsteiger, selbständig, ohne Sachkunde im PS) kauft bei Thomas Carow als Wiederverkäufer 100 Sarracenien ein, teilt diese anschließend und bietet die Teilstücke nach einem halben Jahr, die Mutterpflanzen sofort zum Verkauf an.

Darf der Pass erst bei der Versandabfertigung und abschließender Kontrolle erstellt und an der Ware angebracht werden? Es herrscht ja darüber hinaus Deklarationspflicht an der Verpackung, die in den meisten mehrere Gattungen und Arten enthält und deshalb auch nochmal ein gesondertes Etikett erfordert.

In beiden Fällen müsste ja mehrfach ein externer Berater in den Betrieb kommen, der die Pflanzengesundheit prüft und die entsprechenden Dokumente austellt?! Im zweiten Fall müsste theoretisch sogar bei jeder Bestellung ein zuständiger Mitarbeiter anwesend sein?! Das kann doch gar nicht funktionieren?!
Oder mache ich mir da zu viele Gedanken in die Falsche Richtung?


Liebe Grüße
Fabian

Bearbeitet von Fabian S.
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Christian Dietz

Hallo,

 

für die allermeisten hier dürfte das Hobby doch unter Liebhaberei fallen und alleine deshalb keine Steuerpflicht bestehen. Dass es da sicher extrem grenzwertige Fälle gibt will ich gar nicht ausschliessen. Ich für meinen Teil weise eine Gewinnabsicht weit von mir, noch decken meine Pflanzenverkäufe in irgendeiner Art und Weise meine Ausgaben. Zudem ist es mir noch egal, dass ich dabei drauflege und das wird mich nicht davon abhalten, das Hobby weiterzubetreiben. Ich vermehre so gut wie nie gezielt und auch schon gar nicht um damit dann Gewinn zu erzielen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass das Thema auch gerne mal zu sehr in die Richtung "alles ist gewerblich" gerückt wird. Ich habe mich vor Jahren mal beraten lassen und mir wurde gesagt, dass ich mit dem wie ich es betreibe nicht steuerpflichtig bin. Was ich allerdings mache ist eine Liste mit allen Einnahmen und Ausgaben zu führen. Das wurde mir damals für den Fall der Fälle geraten. Daher weiß ich recht genau Bescheid, was mich das Hobby kostet. Um da jemals auch nur auf Null zu kommen müsste ich vermutlich deutlich mehr verkaufen als überhaupt in meinem Gewächshaus steht.

 

Gruß,

Christian

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Hallo Christian,

wer unterstellt Dir das denn? Du könntest aber auch gegenüber dem Finanzamt behaupten, Du hättest eine Gewinnabsicht und das Geschäft läuft schlecht. Vom Hörensagen kannst Du Deine Verluste dann mit Gewinnen aus brotbringenderen Bereichen (z.B. Deinem eigentlichen Beruf) verrechnen. Natürlich nur, wenn Du genug Zeit hast, mit Deiner Steuererklärung Geld zu sparen. ?

 

Beim Pflanzenschutz geht es aber gar nicht um Steuern. Ich bin mir nicht mehr so sicher, ob es offiziell genügt, sich unter Berufung auf private Liebhaberei, Bildung etc. der Pflanzenpasspflicht bei Versand (Verkauf oder auch nur Tausch) zu entziehen. Bleibt abzuwarten (oder abzuwenden), ob bzw. wie das bei Privatleuten (ohne Gewerbeschein) sanktioniert wird.

Viele Grüße

Eric

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Andreas Wistuba

Ich bin mal gespannt, wie die gelebte Praxis wirklich aussehen wird. Bei CITES hat man ja auch schnell gesehen, was möglich ist und was nicht und de Regeln etwas angepasst. Ich denke jedenfalls nicht, dass es so schlimm wird.

Die Aussagen der Landwirtschaftsämter (siehe oben) zeigen ja, dass jetzt schon relativiert wird und man die Sache wohl nicht 100% Buchstabengetreu auslegt...

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Hallo zusammen,

 

zuerst möchte ich Christian vollumfänglich beipflichten.

 

Auch ich habe mich dazu beraten und exakt die gleiche Aussage erhalten. Auch ich führe eine Einnahmen/Ausgabenliste.

Der entscheidende Unterschied zwischen Liebhaberei und Kleingewerbe ist die Gewinnerzielungsabsicht die mit dem Gewerbe einhergeht.

Und beim Gewinn (im Unterschied zum Umsatz) spielen die Ausgaben eben eine entscheidende Rolle.

 

Auch meine Einnahmen aus Verkäufen überschüssiger Pflanzen decken meine Ausgaben bei weitem nicht. Insofern bewege ich mich wohl ebenso im Bereich der Liebhaberei.

Weiterhin gibt es natürlich noch weitere Indikatoren, die auf einen gewerblichen Betrieb hindeuten - um Erics Beispiel mit dem schlecht laufenden Geschäft etwas zu entkräften.

Wenn ich die Liebhaberei gezielt auf kommerzielle Pflanzenproduktion, Vermehrung und Verkauf hin ausrichte (feste und dauerhafte Angebote, gezielte Vermehrung im größeren Stil beispielsweise durch Rhizomschnittlinge um Verkaufspflanzen zu erhalten, feste Vertriebswege etc.) wird der prüfende Finanzbeamte wohl eher geneigt sein von einem (klein) gewerblichen Betrieb zu sprechen, als wenn eine Privatperson eine, für den Topf zu groß gewordene Pflanze, umtopft und übrige Pflanzenteile für einen Unkostenbeitrag verhökert.

 

Du hast Recht Eric, im Titel des Beitrages geht es um die Pflicht einen Pflanzenpass zu führen.

Warum schreibe ich das also?

Eigentlich nur, weil Andreas (vielleicht indirekt) den Kausalzusammenhang zwischen Gewerbe und Pflanzenpass, verbunden mit der Aussage, dass man ab der ersten, verkauften und verschickten Pflanze mindestens Kleingewerbetreibender ist, hergestellt hat.

Das wollte ich einfach nochmal klarstellen. Man ist nicht ab der ersten verkauften und verschickten Pflanze Kleingewerbetreibender.

 

Viele Grüße

Stefan

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Liebe Alle,

 

es ist dieser Topic eine Ansammlung von üersönlichen Meinungen.

Es wäre eine Einholung einer Interpretation durch jemanden der sich auskennt (Jurist, Bereich Gewerbe und Finanz) sehr empfehlenswert. Das wäre eine Aufgabe für einen Verein. Das würde jedem von uns sehr helfen.

Ihr könnt Euch sicher sein, dass einige Firmen dieses Thema durch Juristen abklären haben lassen. Wir als Verein sind auch groß und hätten möglicherweise auch etwas Geld für so eine Meinung.

 

Is aber auch nur eine Meinung mehr in diesem Topic.

 

BT.

Bearbeitet von Beautytube
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Nochmal kurz von mir zu Hobby und Liebhaberei, sicher sollen Verkäufe die Ausgaben für das Hobby decken. Dafür aber eine Einnahmen und Ausgaben gegenzurechnen ist aber falsch!. Ausgabe für ein Hobby machen die Einnahmen daraus (ab einem gewissen Betrag) steuerpflichtig und sind normalerweise als zusätzliche Einnahmen beim Finanzamt anzugeben (auch ohne Gewerbeschein, mit dem man zumindest einige Kosten gegenrechnen kann) . Die Ausgaben im Hobby sind reines "Vergnügen" und können dabei nicht gegengerechnet werden. 

 

Grüße Nicky

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Hallo Nicky,

 

auch wenn ich Deine Antwort nicht ganz verstanden habe (ich steh wahrscheinlich nur auf der Leitung ?), glaube ich trotzdem, dass wir beide ein wenig Recht haben.

 

Irgendwie musst Du dem prüfenden Finanzbeamten (falls je einer kommt) davon überzeugen, dass Du das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibst.

Und ein Argument dafür kann eben eine Einnahmen/Ausgabeliste (neben den anderen genannten Kriterien) sein.

 

Vermutlich wird ihn nicht überzeugen, wenn beispielsweise Andreas Wistuba dem Finanzbeamten 2019 erklärt: Schau mal, ich habe zwar für eine Million € Pflanzen verkauft, aber doch für 2 Millionen € ein Gewächshaus gebaut. Das macht eine Million Verlust, damit bin ich doch wohl locker im Bereich der Liebhaberei. Das wird so wohl nicht funktionieren - Liste hin, Liste her.

Insofern gebe ich Dir natürlich Recht. Die Einnahmen/Ausgabenliste alleine heilt das Ganze noch nicht.

Das ist wohl auch das, was Eric mit seinem Beispiel der schlecht laufenden Geschäfte gemeint hat.

 

Ich bleibe dabei, irgendwie musst Du den Finanzbeamten/prüfer trotzdem davon überzeugen, dass da keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt.

 

Und insgesamt stimme ich BT zu, ein klärender Fachvortrag eines geeigneten Fachmannes auf einem der Treffen, gerne mit Fragestunde, wäre ne feine Sache!

 

Viele Grüße

Stefan

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Andreas Wistuba
vor 13 Minuten schrieb stefan barth:

Und insgesamt stimme ich BT zu, ein klärender Fachvortrag eines geeigneten Fachmannes auf einem der Treffen, gerne mit Fragestunde, wäre ne feine Sache!

 

Wie Ihr anhand der unterschiedlichen Aussagen verschiedener Beamter, die zum Thema befragt wurden zeigt, sind die Beamten die das Ganze durchführen sollen in den Details noch recht uneins. Dazu kommt, dass die Durchführung letztlich Ländersache ist und hier sicherlich auch gewisser Spielraum besteht. Zumindest ist ja auch die Gebührenstruktur sehr stark vom Bundesland abhängig. 

 

Aus Amtsblatt der Europäischen Union (VERORDNUNG (EU) 2016/2031 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 26. Oktober 2016

über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates)

 

"....Diese Verordnung bringt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) keinen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand und keine übermäßigen wirtschaftlichen Folgen mit sich. Nach Konsultation der Interessenträger wurde die besondere Situation von KMU in dieser Verordnung soweit möglich berücksichtigt. Eine generelle Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen, die die Mehrheit der Unternehmen bilden, wurde angesichts des ordnungspolitischen Ziels des Pflanzenschutzes nicht in Erwägung gezogen...."

 

Danke für den Hinweis, "Lavicola" ?

 

Bearbeitet von Andreas Wistuba
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Ich wollte eigentlich nur andeuten, dass Liebhaberei nachteilhaft ist und ein Gewerbe anzumelden besser sein kann! Wenn einem, das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, werden sich die meisten dagegen wehren wollen. Denn dann ist nämlich nichts mehr mit Ausgaben/Einnahmen-Gegenrechnen.

Ab 410EUR (edit: Gewinn) Umsatz pro Jahr sollte man sich das genauer ansehen. Im Einzelfall ist das kompliziert.

 

Ich fürchte, einen Juristen mit der Klärung der eigentlichen Frage zu beauftragen, bringt aktuell auch keine Gewissheit. Vorerst sollte man bei den zuständigen Stellen um eine schriftliche Auskunft bitten. Wer gewerblich unterwegs ist, kommt, so wie es aussieht, nicht am Pflanzenpass vorbei. Klärungsbedürftig ist, wie sich Privatleute verhalten sollten, um Ärger zu vermeiden.

 

Viele Grüße

Eric

Bearbeitet von podunk
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Weil man dann seine Ausgaben absetzen kann. In der Anlaufphase darf man auch mit anderen Einkommen verrechnen. Wird länger kein Gewinn erzielt, muss man die Einnahmen unvermindert versteuern, wenn ich mich nicht irre.

 

Viele Grüße

Eric

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Christian Dietz

Hallo,

 

nochmal, man wird nicht mit jedem Verkauf steuerpflichtig. Man darf auch etwas Geld mit seinem Hobby verdienen. Der entscheidende Punkt ist die nachhaltige Gewinnabsicht. Im Zweifel muss man dem Finanzamt nachweisen, dass man das nicht hat. Das ist je nach "Umsatz", Anzahl der Verkäufe, Dauer und Art der Angebote sicher mehr oder weniger kompliziert und eine Einnahmen/Ausgabe-Liste kann im Zweifel etwas helfen. Ich sehe es ganz genauso wie Stefan und habe diese Auskunft auch so erhalten.

 

Ich halte das Thema auch für den Pflanzenpass nicht für unwichtig. In der Verordnung wird immer nur von Unternehmer "geredet". Dies ist laut Verordnung so definiert:

 

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

....

 

„Unternehmer“ jede dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht unterliegende Person, die gewerblich einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände nachgeht und rechtlich dafür verantwortlich ist:

a)

Anpflanzen;

b)

Züchtung;

c)

Produktion, einschließlich Anbau, Vermehrung und Versorgung;

d)

Einführen in das Gebiet der Union und Verbringung innerhalb dieses Gebiets und aus diesem Gebiet heraus;

e)

Bereitstellung auf dem Markt;

f)

Lagerung, Gewinnung, Versand und Verarbeitung;

 

Da man als Liebhaber ja nun nicht gewerblich handelt dürfte die Verordnung auch nicht für Liebhaberei gelten. Daher denke ich, dass es Personen, die kein Gewerbe, Kleinunternehmen oder sonstiges führen nicht betrifft. Gerne dürft ihr mich korrigieren, falls ich da etwas falsch verstehe. Diese Gesetzestexte sind ja durchaus nicht immer einfach.

 

Mein absolutes Lieblingswort in der Verordnung ist übrigens der "Unionsquarantäneschädling" ?

 

Gruß,

Christian

Bearbeitet von Christian Dietz
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Servus,

 

kurz zum "Vereinsthema": 

Wie wir in diesem (sehr interessanten!) Thread sehen, sind sich selbst die ausführenden Beamten nicht 100% einig und es gibt verschiedene Handhabungen. 

Deswegen werden wir als Verein sicherlich keine Beratung oder Vortrag in dieser Richtung anstreben. Zumindest nicht im Rahmen eines regulären Treffens. Dazu sind die Bedürfnisse des Einzelnen einfach zu speziell und ich vermute, dass wir zu dieser Thematik locker einen ganzen Tag mit Diskussionen verbringen können. 

Bei einer Firma sieht die Sache anders aus. Die ist an Ort X und betreibt en festgelegtes, definiertes Geschäft, das sich juristisch eingrenzen lässt.

Wir haben Voll-Gewerbliche (Andreas, Thomas, Matze...) die auf jeden Fall unter die Pflanzenpass Regelung fallen. Dann sicherlich ein paar Private, die viel und regelmäßig verkaufen (Grauzone...) und ganz viele Liebhaber, die ab und an ein paar (oder ein paar mehr) überzählige Pflanzen aus ihrer Sammlung abgeben. 

Insofern muss sich jeder selber zu seiner Situation und zu den Regelungen in seinem Bundesland informieren und dann das tun, was für ihn adäquat ist. 

 

Ich werde für meine Gelegenheitsverkäufe ganz sicher nichts unternehmen ?

 

Gruß

Thomas. 

 

 

 

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Ich habe jetzt noch einmal nachgelesen bzgl. Unternehmen und Endverbraucher und ich mich auch noch an Ausführungen des Beauftragten, der uns besucht hat, erinnert:

 

in den FAQ's des Pflanzenschutzdienstes (wie auch vom Berater ausgeführt) wird vom "Endnutzer" gesprochen, der das Pflanzenmaterial NICHT verkauft und aus diesem Grund müssten auch Endverbraucher die Pflanzen (im Fernabsatz) verkaufen, theoretisch, einen Pflanzenpass beantragen. Der Tausch wird nicht erwähnt!

Der Verkauf von Endverbrauchern steht dabei nicht im Zusammenhang mit Finanzamt und/oder Gewerberecht und wird davon auch nicht erfasst. Dies sind die übergeordneten Vorgaben der Pflanzenschutzbehörde (ich glaube das meinte auch @Andreas Wistuba).

 

Hier zum Nachlesen, Absatz "Was wird unter einem Endnutzer" verstanden?

 

https://www.pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel-neu/faqs-pflanzenpass-neu/

 

ABER das ist alles natürlich Theorie und ich bin der Ansicht, dass es nur dann problematisch wird, wenn sich jemand mit einem möglichen Schadbild an die Behörde wendet und diese dem dann nachgeht. Es wird praktisch nicht möglich sein, alle Endverbraucher die verkaufen zu kontrollieren, oder zu erfassen.

 

Die Praxis, bis die gesetzliche Lage ganz klar ist, wird zeigen, wie es tatsächlich läuft.

 

Meiner Meinung nach haben Behörden eines Staates und der jeweiligen Bundesländer kaum Möglichkeiten individuell zu agieren, denn es ist ein EU Gesetz ohne länderspezifische Anpassungsmöglichkeit.

 

Herzliche Grüße

Günter

 

 

Bearbeitet von Günter Seiter
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Christian Dietz

Hallo Günter,

 

selbst in deinem Link steht immer "Unternehmer". Ich zitiere: "Unternehmer, welche geregelte Waren innerhalb der EU verbringen, müssen sich registrieren lassen.". Unternehmer sind die Personen, auf die die Defintion aus der Verordung, die ich oben zitiert habe, zutrifft. Wenn explizit jeder gemeint wäre würde da doch sicher eine andere Formulierung stehen!?!? Entweder stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich kann beim besten Willen nicht sehen, warum das Leute betreffen soll, die mit Pflanzen nicht gewerblich handeln.

 

Gruß,

Christian

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vor einer Stunde schrieb Christian Dietz:

Hallo Günter,

 

selbst in deinem Link steht immer "Unternehmer". Ich zitiere: "Unternehmer, welche geregelte Waren innerhalb der EU verbringen, müssen sich registrieren lassen.". Unternehmer sind die Personen, auf die die Defintion aus der Verordung, die ich oben zitiert habe, zutrifft. Wenn explizit jeder gemeint wäre würde da doch sicher eine andere Formulierung stehen!?!? Entweder stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich kann beim besten Willen nicht sehen, warum das Leute betreffen soll, die mit Pflanzen nicht gewerblich handeln.

 

Gruß,

Christian

 

"Für welche Waren besteht keine Pflanzenpasspflicht?

Die Ware wird direkt zu dem Endnutzer verbracht.

Endnutzer ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse für den Eigenbedarf erwirbt (z. B. Hobbygärtner) (Artikel 81). Diese Ausnahme gilt nicht für den Fernabsatz und auch nicht für Schutzgebiete."

Quelle: LINK

 

Liebe Grüße
Fabian

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Christian Dietz

Hallo,

 

ich zitiere nochmal aus Günters Link:

 

"Der Pflanzenpass wird für diese geregelten Waren im gewerblichen Handel benötigt. Auf dem Handelsweg ist der Pflanzenpass (bis auf einige Ausnahmen) bis zum letzten gewerblichen Inverkehrbringen (z.B. Gartencenter) erforderlich."

 

Das sagt doch eindeutig aus, dass es hier nur um gewerblichen Handel geht.

 

Gruß,

Christian

Bearbeitet von Christian Dietz
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partisanengärtner

Steht auch überall Unternehmer. Wenn ein Liebhaber seine Pflanzen spazieren fährt oder zum Tauschen verschickt  wird er dadurch kaum ein Unternehmer. So wie das da steht ist das recht eindeutig. Die meisten von uns sind Endverbraucher. Auch wenn wir die Pflanzen weitergeben. Sonst könnte niemand einen Blumenstrauß verschenken oder für jemand anders besorgen.

Die Bürokratischen Durchführungsbestimmungen werden aber trotzdem wohl sehr divergieren. Die Leute die da arbeiten sind in der Regel auch nicht gescheiter als wir.

Solange sie keine genauen Ausnahmen haben gehen viele  auf Nummer sicher. Bis halt mal jemand dagegen klagt. Nach dem Weg durch die Instanzen wird es vielleicht eine Ausführungsbestimmung geben die auch die "vorsichtigen" Beamten nutzen können.

 

Sinnvoller wäre noch ein Bewegungsprofil der Mitarbeiter in solchen Unternehmen, die können ja leicht Pflanzenkrankeiten an Schuhen und Kleidung weitertragen.

Wenn man das noch sicherer machen will sollte man allerdings auch alle Kunden dazu verpflichten.

Am Besten alle private Pflanzenhaltung einschließlich Gärten abschaffen. ?

 

Bearbeitet von partisanengärtner
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@Christian Dietz

 

Ich bezog mich ja auch in meinem Post explizit auf den Absatz über die Definition des Endnutzers (dieses wurde uns auch so vom Pflanzenschutzbeauftragten beim ersten Besuch  bestätigt) - und da steht:

 

Zitat

Ein Endnutzer (= Endverbraucher) ist jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse für den Eigenbedarf erwirbt. Hierzu zählen z.B. Privatpersonen, Hobbygärtner, Botanische Gärten, Straßenverwaltungen und Gemeinden, die das erworbene Pflanzmaterial nicht weiterverkaufen.

 

 

Pflanzenpass wäre bei auch Privatverkäufen erforderlich, wenn dies über den Fernabsatz (Versand) erfolgt. Persönlicher Tausch, Verkauf auf Börsen/Veranstaltungen ist davon ausgenommen - auch für gewerbliche Anbieter!

 

 

vor 2 Stunden schrieb partisanengärtner:

Sonst könnte niemand einen Blumenstrauß verschenken oder für jemand anders besorgen.

 

Hierzu würde ich Dir raten, den Absatz über "Was bedeutet "Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt"?" zu lesen - hier werden definitiv Schnittblumen (und anderes) ausgenommen - also bitte nicht alles verallgemeinern.

 

ABER:

im Endeffekt wird es sich erst die nächsten Monate bis Jahre ergeben, ob sich das Gesetz in der derzeitigen Fassung, überhaupt im Privatbereich umsetzen lässt, da, wie ich ja bereits erwähnt habe, mit ziemlicher Sicherheit, es überall an Fachpersonal mangelt und eine lückenlose Überprüfung nicht möglich sein wird. Ebenso wird, solange kein Käufer (Endnutzer) wegen eines Befalls, das Amt bemüßigt, auch kein Hahn danach krähen. Um es kurz zu sagen, das Gesetz wird im privaten Bereich nicht exekutierbar sein.

 

In erster Linie zielt es natürlich auf Großhändler und Händler ab, um eine Rückverfolgbarkeit bei Befall zu gewährleisten.

 

Herzliche Grüße

Günter

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partisanengärtner
vor 23 Stunden schrieb Günter Seiter:

@Christian Dietz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierzu würde ich Dir raten, den Absatz über "Was bedeutet "Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt"?" zu lesen - hier werden definitiv Schnittblumen (und anderes) ausgenommen - also bitte nicht alles verallgemeinern.

Also keinen Rosmarin der Nachbarin mitbringen, keine Gottesaugen fürs Grab etc. schöne neue Welt. Sollte jemand eine Rose oder einen Weidenzweig aus dem Strauß bewurzeln wäre das also schon eine Ordnungswidrikeit. Ich habe schon wilde Hyazinten aus einem Strauß dazu gebracht neue Zwiebeln zu treiben.

Die sind jetzt über die ganze Republik verteilt ausgepflanzt.

 

Wenn ich sie nicht verkaufe ist das sowieso nicht von diesem Gesetz erfasst.

Außerdem wenn ich das erworbene Material bei mir vermehre als Endverbraucher wäre ich noch immer Endverbraucher. Sind ja nicht dieselben Pflanzen die ich erworben habe , sondern ihre Nachkommen. Das ist alles noch sehr unausgegoren und nicht zu Ende gedacht.

 

Was anderes wäre es man untersagt jeden Transport und Versand von vermehrbaren Pflanzen oder Pflanzenteilen ohne Pflanzenpass. Das möchte ich dann sehen wie die das kontrollieren wollen.

Was ich jetzt in meinem Bestand habe hat ja keinen Pflanzenpass. Also kann ich es nicht mal meienr Spedition mitgeben. Oder jeder kann einen Pflanzenpass ausstellen, dann versteh ich aber nicht die Aufregung. Halt ein wenig mehr Papier das durch die Gegend gekarrt wird.

vor 23 Stunden schrieb Günter Seiter:

 

ABER:

im Endeffekt wird es sich erst die nächsten Monate bis Jahre ergeben, ob sich das Gesetz in der derzeitigen Fassung, überhaupt im Privatbereich umsetzen lässt, da, wie ich ja bereits erwähnt habe, mit ziemlicher Sicherheit, es überall an Fachpersonal mangelt und eine lückenlose Überprüfung nicht möglich sein wird. Ebenso wird, solange kein Käufer (Endnutzer) wegen eines Befalls, das Amt bemüßigt, auch kein Hahn danach krähen. Um es kurz zu sagen, das Gesetz wird im privaten Bereich nicht exekutierbar sein.

 

In erster Linie zielt es natürlich auf Großhändler und Händler ab, um eine Rückverfolgbarkeit bei Befall zu gewährleisten.

 

Herzliche Grüße

Günter

Vermutlich hat wieder niemand dran gedacht dass man das so eng auslegen kann. Weil wie schon oben im Sarkasmusmodus erwähnt sonst  der ganze Markt zusammenbricht.

 

Herzliche Grüße Axel

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