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Digitale Mitgliederversammlung?


Thomas G

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vor einer Stunde schrieb Christoph Hübner:

Aus meiner Sicht können wir gern mal prüfen, ob es einer physischen Anwesenheit bedarf, um an einer Mitgliederversammlung teilnehmen zu können. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme über einen Videokonferenzdienst wäre vielleicht zeitgemäßer. Ob der Nutzen (Wer würde das dann wirklich wahrnehmen?) dem Aufwand (Satzungsänderung?) gerecht wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

Theoretisch ist eine Online-MV möglich; das wurde auch im letzten Jahr von anderen Vereinen gemacht. An dieses Instrument hat nur vor Corona noch nie jemand gedacht, so dass hier eine (vereins-)rechtliche Grauzone herrscht.  Wollte man das dauerhaft implementieren, müsste man unsere Satzung von einem Anwalt begutachten lassen, der sich mit Vereinsrecht auskennt. Dieser Anwalt müsste uns dann konkrete Handlungsanweisungen geben, wie wir so ein Instrument satzungsgemäß und unter Berücksichtigung des Datenschutzes umzusetzen haben. Ob eine Satzungsänderung her müsste, kann ich aus dem Stehgreif nicht beurteilen. Gut möglich, wenn man so was dauerhaft anbieten wollte.

Hier ein paar Punkte bzw. Konflikte mit der Satzung, die man bedenken muss und die mir spontan einfallen:

- Anwesenheitsprotokoll per Unterschrift

- Abstimmung per Handzeichen

- Protokoll

- Fristgerechte Einladung unter Nennung von Zeit und Ort

- Durchführung von Wahlen

Da haben wir von der technischen Umsetzung noch gar nicht geredet.

Man müsste natürlich für die MV immer einen entsprechenden Raum finden, der Breitbandinternet und die sonstigen technischen Voraussetzungen (Audiosystem usw) hat.

Regelungen müssten auch für mögliche technische Unzulänglichkeiten gefunden werden:

Was passiert zB, wenn bei einem teilnehmenden Mitglied oder im Raum während der MV die Internetverbindung zusammenbricht und so Mitglieder von Abstimmungen abgeschnitten sind?

 

Insgesamt ein jenseits Aufwand, der m.E. nicht lohnt.

 

Gruß

Thomas.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Thomas G
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vor 2 Stunden schrieb Thomas G:

Theoretisch ist eine Online-MV möglich; das wurde auch im letzten Jahr von anderen Vereinen gemacht. An dieses Instrument hat nur vor Corona noch nie jemand gedacht, so dass hier eine (vereins-)rechtliche Grauzone herrscht.  Wollte man das dauerhaft implementieren, müsste man unsere Satzung von einem Anwalt begutachten lassen, der sich mit Vereinsrecht auskennt. Dieser Anwalt müsste uns dann konkrete Handlungsanweisungen geben, wie wir so ein Instrument satzungsgemäß und unter Berücksichtigung des Datenschutzes umzusetzen haben. Ob eine Satzungsänderung her müsste, kann ich aus dem Stehgreif nicht beurteilen. Gut möglich, wenn man so was dauerhaft anbieten wollte.

Hier ein paar Punkte bzw. Konflikte mit der Satzung, die man bedenken muss und die mir spontan einfallen:

- Anwesenheitsprotokoll per Unterschrift

- Abstimmung per Handzeichen

- Protokoll

- Fristgerechte Einladung unter Nennung von Zeit und Ort

- Durchführung von Wahlen

Da haben wir von der technischen Umsetzung noch gar nicht geredet.

Man müsste natürlich für die MV immer einen entsprechenden Raum finden, der Breitbandinternet und die sonstigen technischen Voraussetzungen (Audiosystem usw) hat.

Regelungen müssten auch für mögliche technische Unzulänglichkeiten gefunden werden:

Was passiert zB, wenn bei einem teilnehmenden Mitglied oder im Raum während der MV die Internetverbindung zusammenbricht und so Mitglieder von Abstimmungen abgeschnitten sind?

 

Insgesamt ein jenseits Aufwand, der m.E. nicht lohnt.

 

Gruß

Thomas.

 

 

 

 

 

 

Moin Thomas,

 

das geht schon alles, wir machen derzeit alle Jour-Fixe nur online und zwar mit MS-Teams.

 

Hier mal meine Anmerkungen zu deinen Punkten:

 

- Anwesenheitsprotokoll per Unterschrift Screenshot der Videokonferenz machen ersetzt die Teilnehmerliste, du siehst alle Gesichter und Namen (sofern die alle auch die Kamera an haben).

- Abstimmung per Handzeichen Geht online, entweder siehst du den Teilnehmer, wie sie/er die Hand hebt oder es gibt auch einen "Hand heben" Button, da können alle live abstimmen.

- Protokoll Das machen wir fast täglich, wird genauso geschrieben wie bisher.

- Fristgerechte Einladung unter Nennung von Zeit und Ort Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, es gibt den Rundbrief, Mail und notfalls auch Fax 

- Durchführung von Wahlen Wie oben, Handzeichen geben, Screenshot machen

 

Sofern du da nähere Infos brauchst, schreib mich einfach an, ok?

Wir können da auch gerne mal ein paar Tests mit mehreren Leuten machen, da braucht niemand das Programm auf seinem PC, das geht ganz normal über den Browser und man muss auch nichts installieren.

 

Einladen klappt allerdings nur über eine Vollversion, die habe ich seitens meiner Firma jedoch. ?

 

Grüße

Wolfgang

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Hallo Wolfgang, 

 

willkommen zurück ?

 

Offtopic digitale MV: 

Das ist schon klar, dass das alles technisch geht. Ich veranstalte über die Uni selber Seminare und Vorlesungen online (mit Webex). Technisch kein Problem. 

Wir hatten ja auch letztes Jahr ein virtuelles GFP-Treffen mit Vorträgen. Hat auch funktioniert. 

Die Frage ist aber (und da wollte ich drauf hinaus), ob das auch von der Satzung her gedeckt ist oder ob man hier entsprechend anpassen muss. 
Das sind alles Sachen, die im Vorfeld zu klären wären. Incl. Datenschutz ?.  

Es geht schon los, wenn Vorstandsneuwahlen sind und das hinterher beim Amtsgericht eingetragen werden muss. Da gucken die genau hin, ob alles satzungskonform zugegangen ist. Wenn das nicht der Fall ist, ist die MV ungültig. 

Also kommt wieder der Anwalt mit Kenntnis des Vereinsrechtes ins Spiel, bevor man so was umsetzt. 

 

Hab ich ehrlich gesagt momentan keine grosse Lust zu, mich mit den Untiefen des Vereinsrechtes auseinander zu setzen. Eine Satzungsänderung reicht mir ... da hatten wir auch eine außerordentliche MV, weil eine Formulierung nicht gepasst hat. Musste neu abgestimmt werden incl. anschließendem Zweittermin beim Notar. Hat hinter den Kulissen ohne Ende Zeit und auch Geld gekostet. 

Es sei denn, es wird von einer Mehrheit der Mitglieder ausdrücklich gewünscht, dass wir dauerhaft eine digitale MV bekommen. Dann wird der Vorstand tätig werden müssen. Das ist wiederum die MV der richtige Ort um so was zu diskutieren. 

 

Gruß

Thomas. 

 

 

 

 

Bearbeitet von Thomas G
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Hallo,

 

in dem Thread, den Siggi aufgemacht hat, gibt es eine sehr interessante "offtopic"-Diskussion zu einer möglichen digitalen

MV.

Könnte einer der Mods die entsprechenden Beiträge (im wesentlichen die von Wolfgang und mir) hier rüber schieben, damit dieses Thema ggf. separat diskutiert werden kann?

 

Gruß

Thomas.

 

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Hi, ich kann nur sagen, dass es hier in Österreich eine Verordnung gibt, die es wegen Covid erlaubt, Mitgliederversammlungen auch online durchzuführen, auch wenn das nicht oder anders in den Statuten des Vereins steht. Muss mich da aber selber noch schlau machen - vielleicht gibt es das auch in Deutschland??

Diverse andere Probleme (Datenschutz etc. ) bleiben wohl eher ungelöst.

LG, Peter.

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Servus,

in der COVID Situation wäre das letztes Jahr sicherlich möglich gewesen.

Alternativ hätte die MV auch ausfallen können; der Vorstand wäre automatisch kommissarisch im Amt geblieben.

 

Hier geht es eher um eine dauerhafte Implementierung einer digitalen MV - sei es als Ersatz oder als Ergänzung zu einer Präsenzveranstaltung.

 

Gruss

Thomas.

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Hallo,

ich war bereits letztes Jahr bei einer Mitgliederversammlung von einem Verein. Lief alles reibungslos. Vorstandswahlen liefen über CIVS (Condorcet Internet Voting Service), da bekommt jeder Teilnehmer für jede Wahl eine extra Mail mit einem Link, ähnlich einer Umfrage bei doodle. Dadurch sind die Wahlen anonym und man bekommt automatisch eine Auswertung. Das Treffen war zwar mit 20 Teilnehmern relativ klein aber es hätte mit mehr Leuten sicherlich auch geklappt.

 

Viele Grüße,

Jonathan

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Danke Thomas für die Abspaltung des Themas, das wäre dann vermutlich doch zu viel Kuddelmuddel in Verbindung mit dem Spendenthema geworden.

 

Ich habe auf die Schnelle mal ein wenig recherchiert, online findet man dazu folgende Artikel:

 

https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html

Gilt zumindest bis Ende 2021 basierend auf 

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Hier wird unabhängig von Covid 19 die Möglichkeit einer virtuellen MV beleuchtet

https://www2.deloitte.com/dl/de/pages/legal/articles/virtuelle-mitgliederversammlung-vereine.html

 

Ich lese mich da am WE mal in Ruhe durch und recherchiere noch etwas, vielleicht findet sich da ja eine Möglichkeit, so eine MV rechtskonform auch ohne Corona Sonderregelungen dauerhaft anzubieten.

 

Grüße

Wolfgang

 

 

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