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Karnivorentreffen im Botanischen Garten Zürich


oki

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Hallo, 

 

fährt jemand aus der Nähe von Tübingen morgen nach Zürich zum Treffen? Ich suche noch eine Mitfahrgelegenheit, würde mich auch gerne an den Spritkosten beteiligen. 
 

LG,

 

Chris. 

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Siggi_Hartmeyer

Hallo Thomas,

 

danke für den Link, da hat es im Dezember 2019, also tatsächlich eine Änderung gegeben. Im Gegensatz zu vorher wird also seit 2020 zwischen künstlich vermehrten Pflanzen und Wildsammlungen unterschieden. Das ist wichtig! Als Irmgard und ich dieses Thema 2002 in der Amtsstube der Eidgenössischen Zollverwaltung Basel persönlich mit dem Beamten Herrn Frutig (den Namen nannte ich auch bei Stefan Raab) diskutierten, erklärte der uns unmissverständlich, dass kein Unterschied bei CITES zwischen künstlich vermehrt oder Wildsammlung gemacht werde. Wenn ich das richtig verstehe, dürfen Nepenthes, Sarracenia und Dionaea aus den u.a. Ländern jetzt mit einem speziellen Gesundheitszeugnis eingeführt werden, das auch als CITES gilt. Da dieser Punkt hier im Grenzgebiet für alle Karnivorenfreunde von Bedeutung ist, habe ich die sich aus Deinem Link ergebenden Punkte mal der Einfachheit halber zusammengefasst:

Gültig seit Dezember 2019 für künstlich vermehrte Pflanzen:
 

Für Ausfuhren aus den folgenden Ländern kann das Pflanzenschutzzeugnis mit CITES-Bescheinigung** in Rubrik 11 verwendet werden:

- Dänemark – Deutschland - Holland* - Italien – Kanada – Luxemburg – Österreich - Republik Korea – Schweden – Singapur.

 

Speziell für Karnivoren ist aufgeführt:

 

Fleischfressende Pflanzen (Karnivoren). CITES-zeugnispflichtig sind:

• Sarracenia (alle Arten und Hybriden)

• Nepenthes (alle Arten und Hybriden)

• Dionaea muscipula

Einige Arten von Sarracenia und Nepenthes sind im CITES-Anhang I aufgeführt. Daher ist die Deklaration mit Artnamen erforderlich bzw. bei Hybriden die Bezeichnung «Hybride».

Zahlreiche andere Karnivoren unterstehen nicht den CITES-Bestimmungen wie z.B. Heliamphora, Drosera, Pinguicula, Utricularia, Cephalothus, Biblis usw.

Im Zweifelsfall, z.B. bei Deklaration als «Karnivoren-Mix», wird angenommen, 7/8 dass es sich um CITES-zeugnispflichtige Exemplare handelt.

Weitere Hinweise:

• Sämtliche Exemplare, z.B. Samen von Sarracenia- und Nepenthes-Arten, die im CITES-Anhang I aufgeführt sind, sind CITES-zeugnispflichtig.

• Samen und «in vitro – Kulturen» von Sarracenia- und Nepenthes-Arten des CITES-Anhangs II sowie von Dionaea muscipula sind CITES-zeugnisfrei.

Sendungen von künstlich vermehrten lebenden Pflanzen werden nach der Verzollung automatisch einer Dokumentenkontrolle unterzogen. Diese Kontrolle ist kostenpflichtig und werden dem Importeur in Rechnung gestellt.

 

Wenn ich das richtig verstehe, brauchen künstlich vermehrte CITES-Pflanzen jetz keine separaten CITES-Formulare des Bundesamts für Naturschutz in Bonn mehr, sondern es reicht ein wesentlich leichter zu bekommendes Pflanzenschutzzeugnis mit integrierem CITES (... wurde künstlich vermehrt). Ganz klar ist das für mich immer noch nicht ...

 

 

  • Danke 1
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Christian Dietz

Hallo,

 

wie ist das Treffen denn verlaufen? Gibt es irgendwelche Bilder, die ihr zeigen könntet?

 

Gruß

Christian

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