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Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?


Philipp H.

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Hallo zusammen, 

wie jedes Jahr steht ja bald wieder die Abgabe der Steuererklärung an. Nun hätte ich mal eine Frage:

Die GFP ist ja ein gemeinnütziger und eingetragener Verein (e. V.), der sich ja auch um Naturschutz kümmert (wie z.B. der NABU). Kann ich also den Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen? Die Frage wird wohl sein, inwieweit man eine "Gegenleistung" erhält, wie z.B. bei Sportvereinen, die hauptsächlich zur eigenen Freizeitgestaltung dienen. Hat da jemand schonmal Erfahrung gemacht?

 

Lg Philipp 

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  • 9 Monate später...

da ich hier keine Antwort gefunden habe... (mich interessiert das auch) schreibe ich mal, was ich denke:

Falls der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sollte es gehen. .....

Ob das auf die GFP zutrifft hab ich noch nicht erkundet.

Grüße

Bernd

 

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Sofern Du noch andere Vereinsbeiträge hast sollte das funktionieren bei anerkannter Gemeinnützigkeit.

Wenn nicht bringt es nicht viel, da Du vom Finanzamt grundsätzlich eh schon 36 Euro pro Person ohne Angaben anerkannt bekommst. (§10c EStG)

 

Gruß

Christian

Bearbeitet von DorianGray1980
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Guten Morgen, 

 

die Mitgliedsbeiträge der GfP sind nicht steuerlich abzugsfähig. Sebastian hat dazu schon mal folgenden Infotext geschrieben:

 

Zitat: "Obwohl die Gesellschaft für Fleischfressende Pflanzen als gemeinnützig anerkannt wurde, ist nach einem Beschluss des Finanzamtes der Mitgliedsbeitrag nicht steuerlich abzugsfähig (weil Zwecke i.S.d. § 10b I 8 EstG (alt) gefördert werden und für solche Beiträge dürfen demnach keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden).

Es kann für Mitgliedsbeiträge jedoch eine Bestätigung der Beitragszahlung erstellt werden. Diese hat jedoch keine steuerliche Relevanz und darf auch nicht im Rahmen der Steuererklärung den Eindruck erwecken, es könnte sich um eine Zuwendungsbestätigung handeln.

Mitgliedsbeiträge, aus denen überwiegend Leistungen für die Mitglieder erbracht werden, sind laut aktuellem Spendenrecht vom Abzug ausgeschlossen. Für die Mitglieder gehören beispielsweise das Taublatt, der Rundbrief und die Veranstaltungen zu diesen Leistungen.

Spenden an die Gesellschaft für Fleischfressende Pflanzen sind hingegen steuerlich abzugsfähig. Als Beleg für das Finanzamt reicht bei Spendenbeträgen unter 300 Euro der Einzahlungsbeleg, bei höheren Spenden (und auf ausdrücklichen Wunsch auch bei Beträgen unter 300 Euro) erhält der Spender gerne eine Spendenbescheinigung."

 

VG

Daniela

  • Gefällt mir 1
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Ok, diesen Infotext kannte ich jetzt nicht, aber dann stimmt das so.

Wäre ja auch wie ich bereits geschrieben habe sowieso sinnlos, da er den Sonderausgabenpauschbetrag nicht übersteigt.

 

Gruß

Christian

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