Karnivorenimpott Posted January 7 Posted January 7 (edited) Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage zum *Verkauf von Pflanzen, Stecklingen und Samen* Ich würde gerne legal und offiziell Karnivoren verkaufen ... Was muss ich tun? Wo muss ich mich anmelden? Würde das gerne online per eBay oder ähnlichen Plattformen und auf Messen und Märkten machen. Einfach um Platz zu schaffen und mein geliebtes Hobby ein wenig zu finanzieren. Vielen Dank für eure Antworten. PS: Falls ich im falschen Foren Bereich gelandet bin oder es einen ähnlichen Post gab, bitte verlinken oder ändern Mfg, Andreas Edited January 7 by Karnivorenimpott Grammatik 2
Andi G Posted January 7 Posted January 7 Hallo, wenn du gewerblich Sachen verkaufen möchtest, brauchst du in Deutschland auch ein angemeldetes Gewerbe bzw. Kleingewerbe. Dann musst du dafür ggf. zusätzliche Steuern zahlen und ein paar rechtliche Rahmenbedingungen einhalten. Hier hast du mal ein paar Links dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe https://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden https://service.wirtschaft.nrw/unternehmensgruendung/gewerbe-anmelden-online/ Da geht es erstmal nur um Gewerbe / Kleingewerbe. Bei Karnivoren speziell gibt es noch ein paar Besonderheiten, wenn es außerhalb der EU oder in die Schweiz beispielsweise geht. Deswegen verschicken viele europäische Karnivoren Händler etwa nicht in die Schweiz. Pflanzenpass ist da auch noch so eine Sache bei Versand über innereuropäische Grenzen glaube ich. In Deutschland kannst du als Privatperson auch Pflanzen verkaufen. Da gibt es einen Maximalwert, den ich dir leider gerade nicht sicher nennen kann. Es sollte der Gleiche sein, wie auf eBay generell, aber auch diesen kann ich dir aktuell leider nicht präzise nennen (es waren mal 450€ pro Jahr, wenn ich das noch recht im Kopf habe). Das betrifft dann Verkauf über eBay oder Foren und dergleichen. Bei Messen bin ich mir nicht sicher. Häufig gibt es auf Treffen oder Messen auch Privatverkäufe in kleinem Rahmen. Es sollte in die gleiche Kategorie fallen, da möchte ich mich aber keinesfalls zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich bin allerdings kein Experte, sondern hatte das nur als kaufmännischen Teil der Ausbildung. Sprich keine Gewähr VG Andi 2
Nicky Westphal Posted January 8 Posted January 8 Hallo Andreas, naja, das ist so ne Sache, was "legal" ist und kommt auf Menge und div. andre Faktoren an. Theoretisch kannst du als Privatperson so viel verkaufen wie du möchtest, solange du die Einnahmen versteuerst. Also auf der Einkommenssteuererklärung aufführst. Problem ist hier aber der schmale Gart zwischen Hobby und gewerblichen Handelns. Bei der Vermehrung für einen Verlauf von Pflanzen liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Ebenso ist das Anbieten von mehreren gleichartigen Produkten als gewerbliches Handeln einzustufen. Es kann also sein, dass du als Privatperson von der gewerbetreibenden Konkurrenz Post vom Anwalt bekommst. Vor mehr als 10 Jahren gab es da z.B. mal eine Abmahnwelle auf Ebay. Mich hat der Spaß damals wegen ein Paar Droserasamen nen vierstelligen Betrag gekostet. D.h. wenn du regelmäßig und risikofrei Pflanzen verkaufen möchtest bräuchtest du ein angemeldetes Gewerbe. Hier brauchst du bei Onlineverkauf mit Versand die Berechtigung vom Gesundheitsamt zur Ausstellung eines Pflanzenpasses. Bei Marktverkauf ist dieser nicht nötig. Zu der jährlichen Kontrolle durch das Amt hast du als Gewerbetreibender noch ein paar weitere Kosten und Pflichten, die man im Auge behalten muss. Auf die Einzelheiten gehe ich hier mal nicht ein. Natürlich hat ein Gewerbe den Vorteil, dass man auch Produktionskosten gegenrechnen kann, die man im Hobby aus der eigenen Tasche finanziert. Es ist also keine leichte Entscheidung ob man privat oder über Gewerbe verkauft. Wer ab und an ein paar Pflanzen anbietet macht als Privatverkäufer sicher nichts falsch, da dies unter die Kategorie Hobby fällt. Wer aber dauerhaft und gezielt Pflanzen für den Verkauf vermehrt und anbietet, sollte sich des Risikos einer Abmahnung bewusst sein und ggf. über ein Gewerbe nachdenken. Grüße Nicky 3
Thomas Carow Posted January 8 Posted January 8 (edited) Hallo, da solltest Du dir einen Steuerberater suchen mit dem Du in Zukunft zusammenarbeiten willst und Dein Vorhaben durchsprechen. Jeder Fall ist anders und natürlich auch von persönlichen Dingen abhängig. Ein Pflanzenforum ist für belastbare Tipps nicht die beste Quelle. Grüße Thomas Edited January 8 by Thomas Carow 4
Andreas Wistuba Posted January 8 Posted January 8 Hallo Andreas, Ich denke, die Steuer-Geschichte ist das kleinste Problem. Schwieriger ist mittlerweile die Pflanzenschutz-Seite, wie Nicky schon angeschnitten hat: Wenn Du Pflanzen verkaufst und versendest, musst Du Pflanzenpässe ausstellen können. Das ist ein ziemlicher Rattenschwanz an Bürokratie und hängt auch mit der Sachkunde zusammen. Ich bin nicht sicher, ob das ohne Pflanzenschutz-Sachkunde überhaupt geht, aber da solltest Du beim Landwirtschaftsamt nachfragen. Der Sachkunde-Nachweis selbst beinhaltet mittlerweile einen Kurs mit Prüfung und regelmäßigen Auffrischungs-Schulungen - alles nicht ganz billig. Grüße Andreas 3
Karnivorenimpott Posted January 8 Author Posted January 8 Hallo und vielen Dank für eure Anworten. Habe das halt mit einem befreundeten Steuerberater Mal theoretisch besprochen und er ist sich auch nicht sicher wie genau ich mich anzumelden habe, weil ja irgendwie auch Land und Forstwirtschaft da mit spielen könnte... Ich glaube ich wende mich zunächst wie empfohlen an das Landwirtschaftsamt und entscheide dann ob es Sinn macht mal das Gewerbe Amt zu besuchen um meine Ideen zu schildern und l mich da dann entsprechend bewerten zu lassen. Persönliche Meinung: Schade, dass einem in Deutschland so viele Steine in den Weg gelegt werden. Wir alle lieben unsere Karnivoren und tragen so vlt sogar noch ein bisschen was zum Artenschutz bei. Aber Geld stinkt halt nicht. Danke für das tolle Feedback von euch 1
Nicky Westphal Posted January 8 Posted January 8 Hallo Andreas, nur noch mal kurz, also wenn du die Einnahmen aus Privatverkäufen beim Finanzamt angibst, bezahlst du ganz normal Einkommensteuer auf deine Einnahmen. Steuersätze im Gewerbe, z.B. Land- und Forstwirtschaft oder Händler ...., sind dann abhängig von der Art des Betriebes den du führst/anmeldest. Die "Steine" kommen teilweise aus der EU und z.B. der Einschleppung und Verbreitung von Schädlingen aus dem weltweiten Handel und sind entsprechend auch sinnvoll und gerechtfertigt. Grüße Nicky
Tobias Kulig Posted January 8 Posted January 8 vor 6 Stunden schrieb Andreas Wistuba: Wenn Du Pflanzen verkaufst und versendest, musst Du Pflanzenpässe ausstellen können. Gilt das auch innerhalb der EU?
Karnivorenimpott Posted January 8 Author Posted January 8 Schädlingsbekämpfung kann ich nachvollziehen... Aber viele mittel werden eben auch genau von der EU verboten... Dass nicht jeder Laie alles kaufen kann... Vollkommen ok... Aber das Sammlungen in bogas und ähnlichen nachher komplett eingehen... Naja... Wir leben wo wir leben... Danke Nicky 1
Nicky Westphal Posted January 8 Posted January 8 vor 19 Minuten schrieb Tobias Kulig: Gilt das auch innerhalb der EU? Wer Pflanzen über ein Gewerbe vertreibt benötigt auch innerhalb DE und der EU einen Pflanzenpass. Für Nicht-EU-Länder gelten weitere Regularien. vor 16 Minuten schrieb Karnivorenimpott: Aber das Sammlungen in bogas und ähnlichen nachher komplett eingehen... Warum sollen Sammlungen in GoGas wegen dieser Regularien komplett eingehen? Gerade in Botanischen Gärten mit verschiedenen vielen Kulturen ist Pflanzenschutz das A&O. Die Leute die in einem BoGa arbeiten bzw. ein Teil von ihnen hat da auch eine entsprechende Ausbildung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die dürfen auch für den Laien nicht zugelassene Mittel verwenden. Genau für dies ist der von Andreas aufgeführte Sachkundenachweis erforderlich. 2
J.N.B. Posted January 8 Posted January 8 Eins habe ich jetzt noch nicht verstanden, und konnte es auch durch selber googlen nicht herausfinden. Ist dieser Sachkundenachweis, der gleiche, welcher einen auch ermächtigt Pflanzenschutzmaßnahmen durchzuführen? Das schien mir uneindeutig im Internet. Und dann muss man sich zusätzlich registrieren, damit man dann zum Beispiel in seinem angemeldeten Kleingewerbe Pflanzenpässe ausstellen kann?
Tobias Kulig Posted January 9 Posted January 9 vor 12 Stunden schrieb Nicky Westphal: Wer Pflanzen über ein Gewerbe vertreibt benötigt auch innerhalb DE und der EU einen Pflanzenpass. Für Nicht-EU-Länder gelten weitere Regularien. Alles klar, vielen Dank. Nur noch eins: Wie wird so ein Pflanzenpass gehändelt und was steht da drauf? Dieser bekommt ja nicht der jeweilige Kunde. Kommt er in die hauseigenen Unterlagen und muß bei Kontrollen vorgelegt werden? Oder muß dieser eingeschickt werden und man bekommt dann das "OK" zum verschicken?
Nicky Westphal Posted January 9 Posted January 9 vor 11 Stunden schrieb J.N.B.: Ist dieser Sachkundenachweis, der gleiche, welcher einen auch ermächtigt Pflanzenschutzmaßnahmen durchzuführen? Das schien mir uneindeutig im Internet. Und dann muss man sich zusätzlich registrieren, damit man dann zum Beispiel in seinem angemeldeten Kleingewerbe Pflanzenpässe ausstellen kann? Das eine hat mit dem andren nur bedingt etwas zu tun. Den Sachkundenachweis benötigt man zur Identifizierung von Schädlingen (dabei geht es nicht nur um Blattläuse) und für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Um Pflanzen im Kleingewerbe verkaufen zu dürfen benötigst du die Genehmigung vom Gesundheitsamt zur Ausstellung von Pflanzenpässen. Dies ist mit einer kostenpflichtigen jährlichen Kontrolle deiner "Produktionsstätte" verbunden. vor einer Stunde schrieb Tobias Kulig: Nur noch eins: Wie wird so ein Pflanzenpass gehändelt und was steht da drauf? Dieser bekommt ja nicht der jeweilige Kunde. Kommt er in die hauseigenen Unterlagen und muß bei Kontrollen vorgelegt werden? Oder muß dieser eingeschickt werden und man bekommt dann das "OK" zum verschicken? Was drauf stehen muss, ist seitens der EU festgelegt. Z.B. Art der Pflanze, Betriebstätte usw. Wie sowas aussehen kann, ist z.B. auf den Label in Baumarkttöpfen zu sehen. Die kann jedoch verschieden gehandhabt werden. Bei mir kommt der an den Lieferschein in Papierform. Den Pass bekommt dann der Käufer und muss auch im "Betrieb" für eine Zuordnung des Kaufes aufbewahrt werden um im Bedarfsfall eine eindeutige Zuordnung nachvollziehbar ist. Wie oben geschrieben, bekommst du vom Gesundheitsamt die entsprechende Genehmigung zur Ausstellung. Diese muss jährlich verlängert werden. 2
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