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Außerordentliche Mitgliederversammlung am 1.12. (Satzungsänderung) bei Ulm


Thomas G

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Hallo, 

leider hat das Registergericht unsere bei der JHV beschlossene neue Satzung beanstandet: 

Die Regelung in § 9 Ziffer 2 (Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der ERSTE UND ZWEITE VORSITZENDE SOWIE DER ERSTE KASSENWART) widerspricht der Regelung in § 9 Ziffer 4 (der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich aktiv vom ERSTEN ODER ZWEITEN VORSITZENDEN vertreten…). 

Wir müssen daher noch §9 Ziffer 4 der Satzung ändern, wozu zwingend eine Mitgliederversammlung erforderlich ist. 

Zur Abstimmung steht folgende neue Formulierung: 

"Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich aktiv vom Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten."

 

Im Rahmen des 60. Ulmer Stammtisches wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, die die entsprechende Änderung beschließen soll. 

Ich bitte alle aus der Gegend zum Stammtisch zu kommen, damit wir nicht eine MV mit 5 Personen abhalten müssen ?

Der MV Teil wird vermutlich ca. Minuten beanspruchen. 

 

Die offizielle Einladung kommt mit einem Rundbrief Anfang November. 

 

Gruß 

Thomas. 

 

PS Für alle nicht-Stammtischler: Der Ulmer Stammtisch findet immer am 1. Samstag im Monat hier statt: 

https://www.krone-nellingen.de

In der Krone kann auch übernachtet werden. 

 

 

Bearbeitet von Thomas G
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