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Darlingtonia und Einfuhrbescheinigung


Gast Hubert Müller

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Gast Hubert Müller

Hallo Leute,

habe mir in Hof eine Darlingtonia gekauft.

Brauche ich eine Cites (keine Ahnung wie man das schreibt) oder nicht. Wenn ja, wo bekomme ich sowas.

Im FAQ habe ich nichts zu diesem Thema gefunden.

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Hallo,

hab grad nachgeschaut...

Die Pflanze ist eine "gefärdete Art" und steht in der Artenschutzliste im Anhang II!!! D.h. du braucht wenn du sie inerhalb von Europa kaufst eine Rechnung und nicht mehr! Die Rechnung diehnt als Kaufnachweis, ansonsten brauchst du nichts!

Also du brauchst keine CITES bescheinigung!

MfG Andi

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Gast Dennis Faas

Wenn wir schonmal beim Thema sind :

Ich hab mir kürzlich eine Sarracenia oreophila typ 'heavy veined' von Plantarara zugelegt, und die scheint ja auch sehr streng unter Artenschutz zu stehen.

Da reicht dann aber trotzdem auch nur die Rechnung als Nachweis, oder ?

Denn dort werden die Pflanzen ja in vitro vermehrt...

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Innerhalb Deutschlands und der EU sollte das keine Schwierigkeiten geben, da alle käuflichen Pflanzen aus Nachzuchten bzw. in vitro Kultur stammen. Bei der (offiziellen) Einfuhr in die Schweiz sieht das schon wieder anders aus, da braucht man auch für Anhang II Pflanzen Papiere.

Uwe Westphal hat mir einmal gesagt, dass er grundsätzlich keine Pflanzen mehr in die Schweiz verschickt, da schon Pakete trotz aller notwendigen Papiere 1 Woche beim Zoll rumgeschimmelt sind.

Grüsse aus Lausanne

Thomas.

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Alle Saraceniengewächse stehen im Anhang II. D.h. es reicht die Rechnung innerhalb der EU!

Bei den Nepenthes ist es genauso.

MfG Andi

Zusatz:

Das will ich jetzt nicht so stehen lassen! Bei der orephila und bei den rubra Varianten, die stehen im Anhang I! Da sollte sogar ein zusätzliches Document erforderlich sein. Aber das weis ich leider nicht näher!!! Möglicherweise besteht hier eine Meldepflicht bei der örtlichen Behörde wie es bei Artengeschützen Tieren der Fall ist!

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in diesem thread wurde das mit der rechtsangelegnheit diskutiert.

"Anders als bei besonders geschützten Tieren gibt es bei besonders geschützten Pflanzen keine Melde- und Kennzeichnungspflicht"

"Eine Buchführungspflicht in der Form eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches ist bei besonders geschützten Pflanzen mit täglicher Eintragung nur für die gewerbsmäßige Tätigkeit vorgeschrieben. Von dieser Buchführungspflicht ausgenommen sind allerdings künstlich vermehrte Pflanzen."

das hab ich alles aus dem dokument von Michael (siehe link).

ich hoffe konnte ein wenig weiterhelfen.

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