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Pflanzen in die USA?


Tobias Kulig

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Hallo,

ich habe hin und wieder Anfragen aus den USA. Diese meinen, wenn man auf die Zolldeklaration (blauer Aufkleber von der Post) entweder "Gift" (Geschenk) oder "educational kit" schreibt, würde es keine Probleme geben.

Ich bin da immer etwas vorsichtig! Grundsätzlich benötigt man ein Phytosanitary certificat (Pflanzengesundheitszeugnis). Aber wenn das eben nicht dabei ist?

Wer hat Erfahrung mit dem Pflanzenversand in die USA? Was passiert schlimmstenfalls, wenn der deutsche oder US Zoll den Maxibrief öffnet??

Es handelt sich um keine CITES-Arten!! Nur Drosera und Utris.....

Grüße

Tobias

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Hallo Tobias,

nur so viel aus eigener, leidiger eBay-Erfahrung (keine Pflanzen/Tiere/Gefahrgüter/etc.):

 

Die Begriffe „Zollabfertigung“ und „als Geschenk deklarieren“ scheinen im US-amerikanischen Sprachgebrauch synonym verwendet zu werden. Landläufig werden Dir da selten andere Herangehensweisen begegnen. — Im Deutschen sind „Zollabfertigung“ und „ach, passt schon“ ja hingegen eher antonym besetzt ... :dntknw:

 

Gerade bei kritischen Zollobjekten, die mit entsprechenden Ausfuhr-/Einfuhrpapieren zu dokumentieren sind, wäre ich daher eher vorsichtig.

Phytos sind übrigens grundsätzlich „eben nicht dabei“, insofern, dass sie auf den entsprechenden Bäumchen wachsen, sondern können z.B. beim freundlichen Pflanzenschutzamt erworben werden.

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ich habe hin und wieder Anfragen aus den USA. Diese meinen, wenn man auf die Zolldeklaration (blauer Aufkleber von der Post) entweder "Gift" (Geschenk) oder "educational kit" schreibt, würde es keine Probleme geben.

 

 

Die Typen, die Dir das vorschlagen, möchten gerne Pflanzen unter Umgehung der Zollvorschriften ins Land schmuggeln. Und sie wollen, dass auch Du zum Schmuggler wirst. Es ist sowohl illegal und ein Zollvergehen, bezahlte Warensendungen als "Geschenk" ("Gift") zu deklarieren. Und es ist ein Verstoß gegen Importbestimmungen des Ziellandes USA, wenn bei Pflanzensendungen aus der EU keine amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse des Ursprungslandes beiliegen.

 

Tatsächlich ist es so, dass "Briefpost" (Standard- und Großbriefe) im Gegensatz zur "Frachtpost" (Päckchen und Pakete) vom Zoll nur stichprobenmäßig geprüft wird. D.h. bei Briefen kann auch (relativ häufig) mal etwas ohne Zollprüfung durchflutschen. Dagegen wird "Frachtpost" einer 100% Zollkontrolle unterzogen und dabei sollte wenigstens überprüft werden, ob die Sendung von den Papieren her in Ordnung ist und ob sie tatsächlich das enthält, was draufsteht.

 

Bei Briefpostsendungen ist das nicht der Fall, und es werden nur Stichproben geprüft - und da kann also auch mal etwas durchflutschen.

 

Pflanzensendungen zwischen der EU und den USA erfordern als beigefügte Papiere natürlich immer amtlich ausgestellte Pflanzengesundheitszeugnisse. Wenn das nicht der Fall ist, werden die Pflanzen beim Import (also in den USA) eingezogen und vernichtet und ggf. eine Strafe/Bußgeld verhängt (von den US-Behörden).

 

Wenn das Bußgeld dabei gegen Dich als Versender verhängt wird, wird es in Deutschland nicht vollstreckt. Also kommst Du erstmal ungeschoren davon, egal ob die Sendung erwischt wird oder nicht. Aber falls Du mal in die USA einreisen wollen solltest, könnte das verhängte Bußgeld natürlich bei denen immer noch als unbezahlt im Computer stehen und Du wirst bei der Einreise aufgefordert, das offene Bußgeld zu zahlen - oder keine Einreise in die USA, sondern Abschiebung.

 

Wie schreibt es der US-Zoll so schön (auf einer Seite, die sich allerdings an Reisende und nicht an Versender wendet):

http://www.cbp.gov/travel/clearing-cbp/bringing-agricultural-products-united-states

Prohibited items that are not declared by passengers are confiscated and disposed of by CBP agriculture specialists. More importantly, civil penalties may be assessed for failure to declare prohibited agricultural products and may range up to $1,000 per first-time offense for non-commercial quantities. If the items are determined to be for commercial use, violations will be assessed at a much higher rate. 

 

Gegen den verhinderten Schmuggler in den USA könnte ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden. Zwar nicht wegen der fehlenden Pflanzengesundheitszeugnisse, denn dafür kann er ja nichts: Das wäre ja die Pflicht des Versenders gewesen (also Deine!), diese beizulegen. Aber den Importeur können sie an der Büx bekommen, weil er vermutlich überhaupt keine "Importgenehmigung zum Import von lebenden Pflanzen" besitzt. Denn während Du in die EU praktisch alles mit wenigen Ausnahmen (z.B. Drogen, Kalaschnikows, Munition dazu, Kampfhubschrauber, CITES-Pflanzen etc.) ohne spezielle Genehmigung importieren darfst, herrscht im "Land of the Free" der reinste Protektionismus: Du brauchst zum Import von lebenden Pflanzen immer ein "Import Permit". In der EU wird eine "Importgenehmigung" nur für den Import von CITES-Arten benötigt, in den USA braucht jeder, der lebende Pflanzen in die USA importieren möchte, ein "Import Permit", und das wird im allgemeinen nur an mit Pflanzen handelnde Firmen ausgestellt, und das kostet außerdem mehrere hundert Dollar und gilt dann 5 Jahre oder so. Wenn der Pflanzenimporteur so ein Import Permit für lebende Pflanzen nicht hat und sich Pflanzen aus dem Ausland bestellt, ist er reif für ein Bußgeld, weil er erlaubnispflichtige Waren importieren möchte, ohne die notwendige Importgenehmigung zu besitzen. Ganz so, als würdest Du Dir beispielsweise in Afghanistan 100 Schuss Munition für eine Kalaschnikow bestellen, aber der Absender soll es doch bitte als Großbrief senden und "Gift" draufschreiben, damit es beim Zoll keine Probleme gibt.

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Woher hast du denn das mit der Import Permit für Pflanzen, dass die nur Händler für hunderte Dollar bekommen? Von meinen Unterhaltungen mit US amerikanischen Hoyasammlern weiss ich, dass man für 12 oder weniger Pflanzen (in diesem Fall waren es Stecklinge, die sind noch unproblematischer) "nur" ein Phyto benötigt. Möchte man 13+ Pflanzen importieren, benötigt man zusätzlich zum Phyto eben dieses Import Permit, welches man auch als Privatperson online für ein "paar" Dollar bestellen kann.

https://www.aphis.usda.gov/wps/portal/aphis/resources/permits

 

@Tobias, ich würde mich nicht auf solche Abenteuer einlassen. Wie Jusch schon sagte, könnte das im dümmsten Fall echt Probleme geben, falls du irgendwann mal in die Staaten einreisen willst.

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Woher hast du denn das mit der Import Permit für Pflanzen, dass die nur Händler für hunderte Dollar bekommen? Von meinen Unterhaltungen mit US amerikanischen Hoyasammlern weiss ich, dass man für 12 oder weniger Pflanzen (in diesem Fall waren es Stecklinge, die sind noch unproblematischer) "nur" ein Phyto benötigt. Möchte man 13+ Pflanzen importieren, benötigt man zusätzlich zum Phyto eben dieses Import Permit, welches man auch als Privatperson online für ein "paar" Dollar bestellen kann.

 

 

Meine Informationen sind im Zweifelsfall über 10 Jahre alt und entsprechen daher möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand. Das System der "ePermits", mit dem Importgenehmigungen heutezutage ggf. "online" erworben werden können und das aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwand auch zu geringeren Preisen als früher und ggf. sogar von Privatpersonen, kannte ich beispielsweise noch überhaupt nicht. Meine Informationen stammen noch aus Zeiten, als es keine online erwerbbaren "ePermits" gab.

 

Bei den 12 Pflanzen, die ohne Import-Permit nur mit amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslands importiert werden können, wäre ich allerdings vorsichtig: Im "Reiseverkehr" gibt es immer einige verwaltungstechnische Erleichterungen gegenüber dem Versand. 

 

In der EU besteht diese Erleichterung beispielsweise darin: Als Flugreisender darfst Du aus jedem noch so exotischen Land der Welt "einen Strauß Schnittblumen" importieren, sogar ohne Pflanzengesundheitszeugnis. Also Du kaufst in der Karibik oder in den USA oder Afrika oder Asien einen Strauß Schnittblumen, steigst damit ins Flugzeug, meldest die Schnittblumen bei Ankunft am deutschen Flughafen als pflanzliches Mitbringsel beim Zollbeamten an, der Zollbeamte ruft ggf. einen Kollegen als Fachmann zur Einreisekontrolle dazu, und Du wirst mit dem Blumenstrauß und ohne Pflanzengesundheitszeugnis durchgewunken, und kannst Deinem Abholer am Flughafen Hamburg oder sonstwo als kleines Dankeschön fürs Abholen am Flughafen einen Strauß exotischer Schnittblumen aus fremden Ländern in die Hand drücken. Beim Versand von Schnittblumen gibt es das nicht: Dann brauchen alle Schnittblumen immer ein Pflanzengesundheitszeugnis, wenn sie die EU auf dem Postweg oder per Spedition erreichen.

 

Und beim Versand in die USA würde ich ebenfalls nicht davon ausgehen, dass Erleichterungen im Reiseverkehr (z.B. 12 lebende Pflanzen nur mit Pflanzengesundheitszeugnis importieren, ohne dass ein Import-Permit notwendig ist) automatisch genau so im Versandverkehr Anwendung finden.

 

Hast Du irgendwas gefunden, dass auch beim Versand nur ein Pflanzengesundheitszeugnis not wendig ist und kein Import-Permit? Ich konnte auf den Aphis-Seiten dazu nur Informationen über den Reiseverkehr und von Reisenden mitgebrachte Pflanzen finden.

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Hallo,

ok, vielen Dank. Anhand der erhaltenen PM's sowohl auch den Antworten hier, hat es sich für mich erledigt.....was sehr schade ist ;0)

Beste Grüße

Tobias

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