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Hallo zusammen, ich wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob man alle Fettkraut Arten gegen Keuchhusten verwenden kann.

Weil ich habe gelesen dass man aus p.vulgaris und p.alpina Blätter Sirup herstellen kann der gut gegen Keuchhusten ist.

 

Vielen Dank im voraus.

LG Leon

Posted (edited)

Hallo!

 

Bei Verdacht auf Keuchhusten empfehle ich Dir dringend einen Arzt aufzusuchen, da die Erkrankung ansteckend und daher meldepflichtig ist. Die wirksamste Maßnahme ist die Schutzimpfung (in Österreich mittlerweile als Teil der gratis 6-fach Impfung fix im Impfplan verankert). Pinguicula-Präparate sind mir in diesem Zusammenhang nicht geläufig.

 

Mfg Dr. A. Edler

Edited by Mossman
  • Gefällt mir 3
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Am 15.7.2018 um 22:31 schrieb Mossman:

Hallo!

 

Bei Verdacht auf Keuchhusten empfehle ich Dir dringend einen Arzt aufzusuchen, da die Erkrankung ansteckend und daher meldepflichtig ist. Die wirksamste Maßnahme ist die Schutzimpfung (in Österreich mittlerweile als Teil der gratis 6-fach Impfung fix im Impfplan verankert). Pinguicula-Präparate sind mir in diesem Zusammenhang nicht geläufig.

 

Mfg Dr. A. Edler

Ich habe nicht den Verdacht auf Keuchhusten aber ich möchte mich gegen alles Versichern.

LG Leon

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..indem du dich danach erkundigst, ob du aus unter Naturschutz stehenden Pflanzen - denn ich glaube kaum, dass du deine Sammlung, wenn du diese Pflanzen überhaupt besitzt, dafür "rupfen" würdest - Sirup herstellen könntest? Sehr zeitnah diese Nachfrage ?

  • Danke 1
ChristianCB
Posted (edited)
Am ‎15‎.‎07‎.‎2018 um 22:31 schrieb Mossman:

...da die Erkrankung ansteckend und daher meldepflichtig ist....

 

Ich will nicht Oberlehrer spielen, aber der Keuchhusten ist nicht meldepflichtig weil er ansteckend ist. ? Eine Erkältung ist ja auch nicht meldepflichtig weil ansteckend. Ich weiß aber was Du meinst.

 

Und noch zum Thema, die Meldepflicht wurde am 29.03.2013 eingeführt und beruht auf dem Infektionsschutzgesetz.

Edited by ChristianCB
;) Mossmann
  • Danke 1
Posted
vor 34 Minuten schrieb ChristianCB:

 

Ich will nicht Oberlehrer spielen, aber die Keuchhusten ist nicht meldepflichtig weil er ansteckend ist. ? Eine Erkältung ist ja auch nicht meldepflichtig weil ansteckend. Ich weiß aber was Du meinst.

 

Und noch zum Thema, die Meldepflicht wurde am 29.03.2013 eingeführt und beruht auf das Infektionsschutzgesetz.

Zunächst mal heißt es DER Keuchhusten und „... beruht auf DEM Infektionsschutzgesetz“ ?

 

Die Berichtigung ist allerdings gerechtfertigt, da ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe. Allein die Ansteckungsgefahr macht eine Erkrankung nicht meldepflichtig. Vielmehr geht es bei der Meldepflicht um das frühzeitige Erfassen von ansteckenden Krankheiten mit mitunter schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen sowie um  gesundheitsökonomische Aspekte wie der Vermeidung und Eindämmung von Epedemien. Das macht den Unterschied zwischen einem Schnupfen und z.B. Keuchhusten, TBC oder Ebola.

 

Ich möchte hier nicht weiter ausholen, da das hier sonst zu sehr „off-topic“ wird. Ist ja schließlich kein medizinisches Forum, sondern eines für fleischfressende Pflanzen.

Könnte mir allerdings vorstellen, dass bei der Menge der benötigten Pings für einen Sirup die Kosten-Nutzen Rechnung nicht aufgeht...

 

Lg Alex

  • Danke 1

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