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Private abgabe von CITES Pflanzen


moskal

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Hallo,

 

habe hier einige Pflanzen mit CITES. Ist da bei der privaten Weitergabe innerhalb EU was zu beachten?

 

Gruß

Helmut

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Bei Versand künstlich vermehrter Pflanzen innerhalb der EU ist kein CITES mehr nötig.

Bearbeitet von Siggi_Hartmeyer
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vor 2 Stunden schrieb Siggi_Hartmeyer:

Bei Versand künstlich vermehrter Pflanzen innerhalb der EU ist kein CITES mehr nötig.

Siggi, wie macht man das als privater Züchter glaubhaft, daß sie künstlich vermehrt wurden? Muß man das irgendwo auf dem Zertifikat ankreuzen? Oder draufschreiben?

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Bitte kreuzen Sie zutreffendes an:

[ ] Ich bin Wilderer

[ ] Ich bin kein Wilderer
 

Vermutlich wird da abgesehen vom Absender und Empfänger gar nichts mehr geprüft. Klingt ja so als, ob man ne Zeitersparnis wollte. Wenn man da nun nochmal was prüft oder abfragt, kommt es ja aufs selbe raus.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Tobias Kulig:

Siggi, wie macht man das als privater Züchter glaubhaft, daß sie künstlich vermehrt wurden? Muß man das irgendwo auf dem Zertifikat ankreuzen? Oder draufschreiben?

Eigentlich eine interessante Frage.

Du verkaufst privat in die EU eine Pflanze, wie kannst du aber glaubwürdig nachweisen, dass die Pflanze aus künstlicher Vermehrung kommt?

Theoretisch hättest du die Rechnung vom Händler oder auch das Pflanzenetikett. Diese könnten jedoch auch zu einer anderen Pflanze gehören, sodass du selbst keinen Beweis hast, dass die verkaufte Pflanze auch tatsächlich die von der Rechnung bzw. Pflanzenetikett ist. Praktisch wird da wohl keiner so tief Bohren, wäre aber schon spannend zu wissen wie die Sachlage ist.

 

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Hallo, 

Cites ist für den internationalen Handel. Arten, die unter Cites fallen und innerhalb der EU gehandelt werden, müssen erstmal aus dem EU-Ausland eingeführt werden, wenn es keine Nachzuchten oder weitergegebene Arten sind. Dafür braucht man Cites. Alle geschützten Arten, die innerhalb der EU vorkommen, fallen dann unter nationalen Gesetzen z.B. Bundesartenschutzgesetz. 

 

Grüße 

Ronny 

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Zitat

Siggi, wie macht man das als privater Züchter glaubhaft, daß sie künstlich vermehrt wurden? Muß man das irgendwo auf dem Zertifikat ankreuzen? Oder draufschreiben?

Es reicht eine Rechnung mit dem Hinweis "Im GWH vermehrt und nicht der Natur entnommen." Damit wird der Bürokratie gebührend gehuldigt und der Amtsschimmel ist zufrieden. Logisch? Nein, aber Realität. Mache ich seit Jahren so ... stimmt aber in meinem Fall sogar 😎.

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vor 2 Stunden schrieb Siggi_Hartmeyer:

Es reicht eine Rechnung mit dem Hinweis "Im GWH vermehrt und nicht der Natur entnommen." Damit wird der Bürokratie gebührend gehuldigt und der Amtsschimmel ist zufrieden. Logisch? Nein, aber Realität. Mache ich seit Jahren so ... stimmt aber in meinem Fall sogar 😎.

Wahnsinn! Das öffnet natürlich viele Pforten. Ich will gar nicht wissen, was da dann abläuft. Ist halt Bürokratie...

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Da die EU ein Handels-Raum ist, greift CITES erst, wenn ein geschütztes Tier oder eine geschützte Pflanze die EU-Grenze passiert.

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vor 4 Stunden schrieb Siggi_Hartmeyer:

Es reicht eine Rechnung mit dem Hinweis "Im GWH vermehrt und nicht der Natur entnommen." Damit wird der Bürokratie gebührend gehuldigt und der Amtsschimmel ist zufrieden. Logisch? Nein, aber Realität. Mache ich seit Jahren so ... stimmt aber in meinem Fall sogar 😎.

 

Hallo,

das reicht sicher nicht, wenn die Pflanze die EU-Grenzen passiert. Innerhalb der EU ist der Hinweis völlig irrelevant.

 

Grüße

Ronny

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Ich war bisher immer der Meinung, daß man innerhalb der EU verschicken kann, was man will. Erst wenns nach Übersee, Schweiz, England ect. geht, sind CITES und Co nötig.

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Zitat

das reicht sicher nicht, wenn die Pflanze die EU-Grenzen passiert. Innerhalb der EU ist der Hinweis völlig irrelevant.

Es ist die Vorgabe, die ich vor vielen Jahren persönlich vom Regierungspräsidium Freiburg erhielt, die über unsere 6-jährige "Gewerbescheinzeit" für uns viele CITES unterschrieb und bescheinigte. Einiges davon für die Schweiz, aber auch nach USA und Australien. Ob das Anderen plausibel oder irrelevant erscheint ist mir völlig Wurscht, ich halte mich einfach nach wie vor daran.

Der Sinn dahinter war laut Regierungspräsidium schlicht: Der Kunde kann mit dieser Rechnung nachweisen, dass seine CITES Pflanze legal und künstlich vermehrt innerhalb der EU erworben wurde. Ohne jede Rechnung/CITES war das - zumindest direkt nach Ende der alten EU-CITES-Regelung - so ein Sache, falls jemand aus welchem Grund auch immer das Gegenteil behauptet hätte.

 

Bearbeitet von Siggi_Hartmeyer
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vor 2 Stunden schrieb Siggi_Hartmeyer:

Es ist die Vorgabe, die ich vor vielen Jahren persönlich vom Regierungspräsidium Freiburg erhielt, die über unsere 6-jährige "Gewerbescheinzeit" für uns viele CITES unterschrieb und bescheinigte. Einiges davon für die Schweiz, aber auch nach USA und Australien. Ob das Anderen plausibel oder irrelevant erscheint ist mir völlig Wurscht, ich halte mich einfach nach wie vor daran.

Der Sinn dahinter war laut Regierungspräsidium schlicht: Der Kunde kann mit dieser Rechnung nachweisen, dass seine CITES Pflanze legal und künstlich vermehrt innerhalb der EU erworben wurde. Ohne jede Rechnung/CITES war das - zumindest direkt nach Ende der alten EU-CITES-Regelung - so ein Sache, falls jemand aus welchem Grund auch immer das Gegenteil behauptet hätte.

 

 

Das ist auch korrekt.
Wenn ich jemandem in der EU eine Pflanze verkaufe und die Pflanze dann später wegen Umzug/Tausch/Verkauf die EU verlassen soll, muss die Herkunft glaubhaft gemacht werden um später eine Ausfuhr-CITES zu bekommen. Dafür genügt die Rechnung.
Wobei Deutschland für künstlich vermehrte WAII Pflanzen normalerweise nur noch Gesundheitszeugnisse mit CITES-Eintrag als Ersatzdokument ausstellt.
Gesundheitszeugnisse sind seit Einführung des Pflanzenpasses aber an die Pflanzenpass-Nummer gekoppelt. Ob/wie Privatleute ohne Pflanzenpass-Nummer überhaupt noch PGZs bekommen können - keine Ahnung. Das PGZ ist aber Grundvoraussetzung für eine legale Ausfuhr aus der EU, egal ob CITES-Pflanze oder Drosera capensis.

 

 

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